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Seite:Anfangsgründe der Mathematik III 533.jpg

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nun der Ostervollmond nach der Julianischen Cyclischen Rechnung auf den 25 Martii fället, und dieser ein Sonntag ist, indem G dabei stehet; so müssen die Julianischen Ostern den 31 Martii gefeyret werden. Hingegen die Epacte XI zeiget den Gregorianischen Ostervollmond an auf den 2. April, und aus dem dabey stehenden Buchstaben A erhellet, daß es ein Donnerstag sey. Demnach werden die Gregorianischen Ostern den 5ten April gefeyret.

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