41. Die runde Stützen werden Säulen genennet, und zwar Wandsäulen, wenn ihr Schaft zum Theil eingemauret.
42. Die eckichten Stützen heissen Pilasters oder Pfeiler, und nennen sie einige Wandpfeiler, wenn sie zum Theil eingemauret sind.
43. Ein Stein, der den Kopf eines über die Mauer hervorragenden Balkens vorstellet, wird ein Kragstein genennet.
44. Es muß an dem ganzen Gebäude nichts angehängtes und angekleibetes erscheinen, sondern vielmehr alles entweder seinen festen Grund haben, oder zulänglich unterstützet seyn.
Dieses erfordert die Festigkeit (§. 12.) und der Schein derselben.
45. Man muß keine Stütze an das Gebäude machen, wo nichts zu tragen ist; jede Stütze aber muß auf einem festen Grunde ruhen.
46. Jede Stütze muß in ihren Abmessungen der Last proportioniret seyn, die sie tragen soll, und entweder aus eben solcher Materie zubereitet
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 628. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_III_628.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)