Zum Inhalt springen

Seite:Anfangsgründe der Mathematik III 628.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Die 11. Erklärung.

41. Die runde Stützen werden Säulen genennet, und zwar Wandsäulen, wenn ihr Schaft zum Theil eingemauret.

Die 12. Erklärung.

42. Die eckichten Stützen heissen Pilasters oder Pfeiler, und nennen sie einige Wandpfeiler, wenn sie zum Theil eingemauret sind.

Die 13. Erklärung.

43. Ein Stein, der den Kopf eines über die Mauer hervorragenden Balkens vorstellet, wird ein Kragstein genennet.

Der 4. Lehrsatz.

44. Es muß an dem ganzen Gebäude nichts angehängtes und angekleibetes erscheinen, sondern vielmehr alles entweder seinen festen Grund haben, oder zulänglich unterstützet seyn.

Beweis.

Dieses erfordert die Festigkeit (§. 12.) und der Schein derselben.

Der 1. Zusatz.

45. Man muß keine Stütze an das Gebäude machen, wo nichts zu tragen ist; jede Stütze aber muß auf einem festen Grunde ruhen.

Der 2. Zusatz.

46. Jede Stütze muß in ihren Abmessungen der Last proportioniret seyn, die sie tragen soll, und entweder aus eben solcher Materie zubereitet

OSZAR »