1. Wenn kein Postement gebraucht wird; so machet die Höhe des Bogens in den niedrigen Ordnungen 16, in den hohen 20 Modul. Sind aber Postemente vorhanden; so gebet der Höhe in dem ersten Falle 20, in dem andern Falle 24 Modul. Die Breite wird der halben Höhe gleich gemachet. [Fig. 18]
2. Theilet die Höhe in vier gleiche Theile, und mit dem vierten Theile beschreibet über der Breite der Eröffnung einen halben Circul.
3. Ueber diesem beschreibet aus eben dem Mittelpuncte der halben Breite in der Weite der Glieder des Bogens (§. 103.) noch andere halbe Circul; so bekommet ihre den Bogen.
4. Darein zeichnet den Schlußstein folgender Gestalt: Machet die untere Breite AB einen Modul, und ziehet aus dem Mittelpuncte des Bogens durch A und B zwey gerade Linien, welche den Schlußstein determiniren, der in der Toscanischen Ordnung schlecht bleibet, in den übrigen aber oben mit den Gliedern des Capitäls gezieret wird, die ins Gevierte herum gehen. [Fig. 16]
5. An das Ende des Bogens zeichnet ferner den Kämpfer, und wenn die Säulen keine Postemente haben, unten einen doppelten Untersatz, deren Höhe zusammen 2 Modul hält, der obere aber halb so hoch ist, als der untere, weil dergleichen unter die Säulen darneben kommet. Sind aber Postemente unter den Säulen;
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 663. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_III_663.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)