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Seite:Anfangsgründe der Mathematik III 675.jpg

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Der 3. Lehrsatz.

124. Ein Fenster muß so breit seyn, daß zwey Personen gemächlich neben einander in demselbigen liegen können.

Beweis.

Denn man pfleget sich öfters mit einer anderen Person an das Fenster zu legen, und sich umzusehen.

Zusatz.

125. Derowegen müssen die Fenster in vornehmen Gebäuden breiter, als in gemeinen gemachet werden: nemlich in gemeinen niemals unter 3 und nicht über 4, in vornehmen niemals über 6 Schuhe, und ist die geschickteste Proportion der Breite zu der Höhe wie 1 zu 2, oder nach dieser wie 2 zu 3. (§. 17. 20.), wiewohl man nach Erforderung der Umstände der Höhe über diese Proportion etwas unvermerktes zusetzen kan.

Der 4. Lehrsatz.

126. Die oberen Fenster müssen eben so breit wie die unteren gemachet, und gleich über die unteren gesetzet werden; die viereckichten müssen mit einem Bogen überwölbet werden.

Beweis.

Alles erfordert die Festigkeit des Gebäudes, die man zu beobachten hat (§. 12.).

Die 3. Aufgabe.

127. Ein Fenster zu verzieren.

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