15. Der Sonnenmonat ist die Zeit, in welcher die Sonne nach ihrer eigenen Bewegung ein himmlisches Zeichen durchläuft.
16. Nach der mittleren Bewegung ist ein Sonnenmonat 30 Tage, 10 Stunden, 29’ 5’’; welcher also im bürgerlichen Leben, da man nur ganze Tage zählen muß, nicht in Acht genommen werden kan.
17. Ein Mondenmonat ist die Zeit von einem Neumonden bis zu dem andern.
18. Weil nach den Astronomis die Grösse eines Mondenmonats 29 Tage, 12 Stunden, 44’ 3’’ hält; so kan sie im bürgerlichen Leben gleichfalls nicht genau beobachtet werden.
19. Ein Sonnenjahr ist die Zeit, in welcher die Sonne die 12 himmlische Zeichen durchläuft.
20. Also bestehet es aus 12 Sonnenmonaten (§. 15.).
21. Weil die Grösse des Sonnenjahres 365 Tage, 5 Stunden, 49’ ist; so kan man im bürgerlichen Leben dieselbe nicht in Acht nehmen, weil grosse Verwirrung entstehen würde, wenn
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Halle: Rengerische Buchhandlung, 1772, Seite 513. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_513.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)