1. Addiret das gegebene Jahr zu dem Jahre des Julianischen Periodi, in welchem sich die Jahrzahl anfänget; so habet ihr das Jahr des Julianischen Periodi, welches mit ihm übereinkommet, und
2. ziehet davon ab das Jahr des Julianischen Periodi, in welchem sich die andere Jahrzahl anfänget (§. 71.).
Z. E. ihr verlanget zu wissen, wie viel in dem 1710ten Jahre die jüdische Jahrzahl ist.
1710 6423 4713 –953 –––––––––––––––––––– 6423 5470 jüdische Jahrzahl vom Octob. an.
73. Die beweglichen Feste sind, welche nicht immer auf Einen Tag des Jahres fallen, als Ostern, Pfingsten, Trinitatis. Die unbeweglichen aber, die immer auf Einen Tag fallen, als Weynachten.
74. Die beweglichen Feste, so die gesammte Christenheit in der Abendländischen Kirche feyret, sind folgende Sonntage, so sich alle nach Ostern richten, nebst andern wenigen Tagen.
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 528. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_528.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)