einmal 24 weg, und schreibet dafür 1 zu den Thalern, weil 24 Groschen einen Thaler machen. Und auf eine gleiche Art verfähret man in andern Fällen. Als:
- 15 Thlr. 20 gr. 10 pf.
- 28 14 2
- 30 16 6
- 75 Thlr. 3 gr. 6 pf.
43. Eine kleinere Zahl von einer grössern zu subtrahiren.
1. Schreibet die kleinere Zahl unter die grössere, auf die Art, wie im Addiren geschehen (§. 38.).
2. Ziehet unter die geschriebenen Zahlen eine Linie.
3. Subtrahiret besonders die Einer von den Einern, die Zehener von den Zehenern, die Hunderte von den Hunderten u. s. w. und setzet allezeit die Zahl, so übrig bleibet, an ihren gehörigen Ort unter die Linie: nemlich was bey den Einern übrig bleibet, unter die Einer; was bey den Zehenern übrig bleibet, unter die Zehener u. s. w.
4. Geschiehet es aber, daß eine grössere Zahl von der kleinern weggenommen werden soll; so nehmet aus der folgenden Reihe eines weg, und setzet es in die vorhergehende, wo es zehen gilt (§. 36.). Also kan von der um zehen
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Halle: Rengerische Buchhandlung, 1772, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_I_023.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2018)