3 Pf. 4. L. — 2 Pf. — 2 Thl. 4. gr. 32 32 24 100 L. — 64 L. — 52 gr. 52 128 320 3328 | 33 gr.3328 1100 | oder 33 gr. (§. 64.)
90. Es geschiehet meistentheils, daß die übrigen Brüche eine ganz andere Eintheilung des Ganzen erfordern, als insgemein gebräuchlich. Als in dem vorhergehenden Exempel soll der Groschen in 25 Theile getheilet werden; wir aber theilen ihn in 12 ein. Derowegen muß man einen andern Bruch finden, der so viel gilt, wie der gegebene und zum Nenner 12 hat. Da nun der gesuchte Zähler des Bruchs in 12 so vielmal enthalten seyn muß, als der gegebene Zähler 7 in seinem Nenner 25 (§. 62.); so kan auch diese Verwandelung durch die Regel Detri folgendergestalt geschehen (§. 85.):
25 — 7 — 12 7 84
2( 9 | 84| 3 pf. 28|
Weil der Pfennig nicht weiter eingetheilet wird, so muß man die , welche etwas mehr als von einem Pfennige sind, weglassen: sonst könnte man ihren Werth gleichfalls nach der Regel Detri finden.
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_I_056.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)