man sie außgegraben / habe sie den Schleyer in der Zeit / halber gessen / welcher ihr blutiger auß dem Halß gezogen worden: darauff schluge man ihr zwischen die Brust einen eichenen Pfal / und bald darauff floß ihr das Blut auß dem Leib / und ward wieder verscharret: aber sie riß den Pfal herauß / vnd bracht mehr Leut umb / als zuvor: endlich ward sie mit sampt dem Pfal verbrant / und die Aschen / sampt der Erden / ins Grab gelegt; da hörete das Ubel auff: aber an dem Ort / wo man sie verbrant / hat man etliche Tage einen Wirbel-Wind gesehen. Und dieses sagt obernanter Wenceslaus Hagegk. Ob er aber eben dieses Levin / oder ein anders in Böheim / verstehet / können wir nicht wissen. Dann auch ein Levin / an den Gräntzen deß Buntzlawer / und deß Leutmeritzer Cräises / bey Wernewitz / Rodossow und Stolinky / ist. Sonsten zehlet er Hagecius sein Levin unter die 308. Städtlein / im Königreich Böheim; darzu er aber auch die Grafschafft Glatz nimmet.
Bey Tschelitz / im Buntzlawer Cräiß. Es ist auch ein Liben an dem Schlesischen Gräntzen / beym Risengebürg. Ob es aber beydes Städtlein / oder was für Ort solche seyen; da mangelt es an mehrerm Bericht.
Ein Marckt an der Rola / so von Neideck / einem Schloß und Marckt / herab kommt. Es hat Lichtenstatt Anno 1542. Herrn Grafen Hieronymo Schlicken gehöret / wie Bruschius berichtet.
Ein Marcktflecken / in der Herrschafft Brandeiß / allda / als man in Böhmen mit der Religions-Aenderung starck fortgefahren / theils Inwohner auß Verzweiffelung / ihre Häuser selbst angezündet / und sich / mit Weib / und Kindern / in die Wildnuß begeben; wie in der Herbst-Relation deß Jahrs 1625. am 14. Blat / stehet. In der Böhmischen 2. Apologia fol. 156. wird der Stadt Liessa gedacht. Ob es nun dieses Liessa / oder ein anderer Ort / da stehet man allhie an; sonderlich / weilen nahend Nymburg auch ein Liessa ligt.
Ein Städtlein / nahend Wessely / Strasch / und Neuhauß / oder zwischen Schewerin und Strasch; Item Neuhauß und Budweiß / auff der Seiten / im Bechyner Cräiß / gelegen / so Anno 1435. von den Böhmischen Herren / die wider die Thaboriten waren / eingenommen worden. Anno 1619. den 29. Heumonats / hat / bey diesem Städtlein / der Graf von Thurn / Böhmischer General / im Felde / seine Schlacht-Ordnung angestellt / deß Vorhabens / dem Grafen von Bucquoy eine Schlacht zu lieffern / der aber nicht daran gewolt / sondern in seinem Vortheil ligen blieben ist.
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_081.jpg&oldid=- (Version vom 24.3.2023)