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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 021.png

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daß solch ein löbliches Vornehmen vielen hohen / mittlern und niedrigen Stands-Personen sehr lieb und angenehm gewesen / damit biß auff den inclusivè zwölfften Theil / welcher die Beschreib- und Abbildung der vornehmsten Städt und Plätz im Churfürsten- und Hertzogthumb Sachsen / Land-Graffschafft Thüringen / Marggraffschafft Meissen / Ober und Nieder-Laußnitz und einverleibten Landen in sich hält / letzthin im Jahr 1650. außgangen / continuirt und angehalten; So haben wir / seine hinterbliebene Kinder und Erben / gleich wie seiner Erb- und Verlassenschafft / also auch Lieb / Inclination und Neygung zu Beförderung erstgedachter Künsten und Wissenschafften / und ebenmässig verbunden zu seyn erachtet / ihme bey solch seinem löblich angefangenen Topographischem Werck auff dem Fußstapffen gleichsam nachzufolgen / und nicht weniger mit allem sorgfältigem Fleiß darauff bedacht zu seyn / wie auch die noch übrige Länder / und darinn gelegene Städt und Plätz / in gleichmässiger Form beschrieben und abgebildet / nach und nach folgends an des Tages Liecht gebracht / dieses Wercks Liebhabern und Befördern durch den Truck mitgetheilt / und dardurch ebener Gestalt ein gefälliges Genügen geleistet werden möge.

In solch unserm Vorsatz nun / Gnädigster Churfürst und Herr / fortzufahren / haben wir die Continuation, und darmit den dreyzehenden Theil dieses Wercks / von E. Churfürstl. Durchl. angebohrnem Chur-Fürstenthumb der Marck Brandenburg / wie auch Hertzogthumben Pommern / Preussen und andern dero einverleibten Ländern (welchen ob continentiam auch Pomerellen und Liffland beygefügt worden) vor dißmal an die Hand nehmen und Werckstellig machen wollen.

Wir hätten hierbey gute Gelegenheit und Anlaß gehabt / in dieser unserer unterthänigster Dedication-Schrifft und Vorrede berührten E. Churfürstl. Durchl. angebohrnen / in diesem dreyzehenden Theil begriffenen Hochlöblichsten Churfürstenthumbs Brandenburg und Hertzogthumben Pommern und Preussen (der andern hochansehnlicher Hertzog- und Fürstenthumben / wie auch zugehöriger Provintzien und Länder / wormit der liebe Gott E. Churfürstl. Durchl. durch den zu Münster und Oßnabrugk aufgerichteten allgemeinen Friedens-Schluß letzthin noch weiter gesegnet und begabet / deren etliche in vorgehenden Theilen bereits beschrieben und abgebildet / die übrige und hinderständige aber ins künftig / mit Beystande Göttlicher Hülff / gleichermassen beschrieben und abgebildet werden sollen / vor dißmahl zugeschweigen:) herrliche und gewaltige Städt / Vestungen / Schlösser / See-Portus und Anfürthe / und was denen weiter anhängig / auch mit was Macht / Herrlichkeit und Menge der Landschafften E. Churf. Durchl. vor vielen andern im H. Römischen Reich / und zum theil auch ausserhalb desselben /reichlich versehen:

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