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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 023.png

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Churfürstlichen mächtigen Protection und Schutz gnädigst recommendirt seyn lassen werden / wie dann E. Churfürstl. Durchl. wir hiermit unterthänigst ersucht und gebetten haben wollen / diese unsere gegen dero Churfürstliche Dignität und Hochheit zwar geringe / jedoch aber gehorsamst wolgemeynte Arbeit / als ein Pfand unserer unterthänigsten Devotion, gnädigst auff- und anzunehmen / Franckfurt am Mayn / den 14. Aprilis, im Jahr Christi 1652.


     E. Churfürstl. Durchl.


          unterthänigst gehorsambste


MATTHAEI MERIANI, deß
Aeltern seel. hinterbliebene samptliche Erben.


M. Z 
OSZAR »