hat eine zimliche Niderlage / und eine Universität / von Churfürst Joachimo Anno 1506. fundirt. Ferner an der Oder hinab finden sich / Brietzen / Freyenwalde / Oderberg / Schwet / Vierraden; und zurück ins Land / Neustadt / Eberswalde / Bernau / Bernöwichen / Straußberg / Müncheberg / Spandau / hat ein Real Vestung / Bötzaw / Potsdam / Ratenaw / Kötzin / Liebenwalde / Biesenthal / Blumberg / Bückau / Drubitz / Friedland / Gereswalde / Werder / Schönbeck. Die Graffschafft Vierraden hat Marggraff Friderich der Vierdte / der erste Churfürst außm Nürnberg. Stamm / erstlich zur Marck gebracht. In der Mittel-Marck sind viel kleine Ländereyen / etc. die ihr besondere Nahmen haben / darunder das Teltowische von dem Städtlein Teltau: hat in sich / Sarmund / Trebbim / Zoßen / Mittenwalde / Köpenick: Item Trewen / Brietzen / Behlitz: das Havelland / darinnen Nauen: das Ländlein Rhinau / deren von der Hage / auff hohen Nauen / dadurch fleust der Rhyn / welcher bey Reinsberg / (ist ein Städtlein deren von Lochau) entspringet: das Ländlein Frisack / deren von Bredau: das Land Bellin / darinnen Fehr-Bellin: das Crinisch Ländlein / darinnen Cremmen: die Zauche / und der Glin. Uber den Rhyn ligt die Graffschafft Rupin / welche ledig gestorben / darzu gehören die Aempter / Wusterhausen / Gransoy / Lindau / hat ein Adelich Jungfraw Closter. Die Uckermarck stösst an Pommeren / darinnen ist Prentzlau die Haupt-Stadt / darneben Neu Angermünde / Templin / Straßburg / Lüchen / Crantzow; Petikun / deren von der Schulenburg; Dotzenburg / deren von Arnimb; Wolffhagen deren von Planckenburg. Die Priegnitz ligt über der Havel / grentzet mit Mechelburg / darinnen ist die Perleberg / Pritzwalck / Kyritz / Lentzen denen von Quitzow verpfändet / Freyenstein deren von Winterfeld / Neustadt / Item / Wilßnack deren von Saldern auff Plattenburg / Wiltenberge der Herrn Ganse von Putlist / welche der Chur Erb-Marschalcke; Meyenburg deren von Rohr; Eldenburg / und Klötzig / deren von Quitzaw / Quitzöbel deren von Bülaw. Diese Länder alle gehören unter die Berlinische Regierung / oder Cantzley / wiewol die Alte / und Uckermarck / jede ihren besondern und eignen Hauptmann hat / bey denen etliche Sachen können vertragen werden. Uber der Oder ligt die Neue-Marck / zwischen der Warte / und dem Land zu Pommern / darinnen ist die Haupt-Vestung Cüstrin / wo eine LandesFürstliche Regierung / unter welche die Neue Marck / das Sternebergische / und das Croßnische Gebiet / geschlagen. In gemeinen Sachen aber hat Crossen seinen eigenen Verweser. In der Neuen-Marck seynd fünff unterschiedliche Crayse / als: Soldin / Königsberg / Landsberg an der Warte / Friedberg / und Tramburg. Drüsen ist ein Ampt / und Vestung / an der Polnischen Grentz. Ferner die Städte / Arnswalde / Woldenberg / Berwalde / Schönfließ / Lüppehna / Berlinischen / Nürnbergischen / Item die Aempter Quatzen / Tam / dabey Fürstenfelde; das Grentzampt Neuhoff / und die Clöster-Aempter Räätz / Marienwalde / Huimelstädt / Kartzig / Zehden / die Herrschafft Falckenburg deren von Borcken / Bernstein deren von Waldau / Neue-Wedel / deren von Wedel / Callyß deren von Güntersberg / Schildberg deren von der Osten / Morin deren von Schönbeck / Rohrbech der Säcke von Putterfelden / Bernöwichen der Kuhmeisen von Sternbergk / Klossaw der Mörner von Zellin. An der Neuen Marck / ligt das Sternbergische / zwischen der Warte / und Oder / reicht an Polen und Schlesien / darinnen sind Sternberg / Drosen / Reppen. Item Sonneburg / der Sitz deß Herrn Meisters von S. Hierosolymitani Ritter-Orden / hat unter sich die Commenthureyen in der Chur und Marck Brandenburg / Pommern / und Wendland / nemblich / Lohgaw im Sternbergischen / dabey das Städtlein Zöllenzig / Schievelbein / und das Ampt Grünberg in der Neuen Marck / Lietzen in der Mittel-Marck / Werben in der Alten Marck / Wildenbruch in Pommern mit dem Städtlein Bahnen / Myrow im Land zu Mechelnburg / Burau im Anhaltischen / Bergen im Magdeburgischen / Friedland in der Laußnitz / etc. Der Ordens-Meister zu Sonnenburg / Graff Adam von Schwartzenberg / ist zu Spandau mit Todt abgangen den 4. Martij 1641. Im Wendischen seind die Herrschafften
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 029. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_029.png&oldid=- (Version vom 15.2.2023)