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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 085.png

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Belitz /

Eine Stadt in der Marck Brandeburg / 6. Meilen von Berlin / und 3. von Güterbock gelegen / so in dem Saganischen Krieg wol bekandt worden; davon Angelus in der Märckischen Chronic lib. 3. f. 242. zulesen. Joachimus Cureus, in der Schlesischen Chronic / sagt im 2. Theil / am 86. Blat / daß deß Hertzogs Hansen von Sagan Kriegsvolck An. 1478. das Städtlein Belitz in der Marck / durch Hinderlist / im Jahrmarckt eingenommen: Als dem Marggrafen solches kund gethan / hab er das Städtlein 3. Wochen lang belagert / etlich Feuer hinein geworffen / dadurch die Stadt / Roß / und aller Plunder untergangen sey. Von diesem Orth meldet Micraelius in Beschreibung Pommerlands / lib. 3. p. 435. also: Anno 1247. ist das Wunderblut zu Belitz auff solche Weise außkommen / und bestätiget: Etliche Juden beredeten eine Magd / daß sie eine geweihete Hostien ihnen zugebracht / und als sie dieselbe empfingen / zerstachen sie dieselbe / dem Herrn Christo zun Unehren / und spieleten also ein neue Passion mit ihr. Aber es floß also fort ein Blut in grosser Menge herfür. Sie erschracken drüber / stelleten der Magd die Hostien wieder zu: Aber da sie dieselbe verhelen wolte / liessen sich viel Liechter / und Kertzlein sehen / biß endlich die That außgekundschafftet / die Juden / neben der Magd zur Straffe gezogen / und die Hostien zum Abgott gemacht ward. Biß hieher gedachter Autor.


Bellin /

Ist ein Städtlein / und der Hauptorth deß Crayses also genandt / in dem Havelland / alda es ein Churfürstliches Ampt hat / und einen Fuhrt über den Rhyn / welches ein Paß nach der Prignitz ist.


Bergen /

Diß ist der Haupt-Orth in der Insul Rügen / so zum Hertzogthumb Pommern gehörig / ist ein offentlicher Marckt / und Flecken / sub latitut. 54. 48. et longitud. 30. 0. der gleichwol Anno 1190. zur Stadt / doch ohne Mauren / gemacht / und Sachsen hieher gesetzt worden. Es ist ein Jungfrauen Closter zu Bergen / welches Fürst Jaromar in Rügen / Anno 1193. daselbst gestifftet hat / so hernach Anno 1445. mit der Kirchen / und allen Kleinodien verbronnen / aber hernach gar fein wieder angerichtet worden / und noch anjetzo erhalten wird. Auch ist da ein Praepositur / zu dero Synodo 27. Pfarren gehörig seyn: Item ein Fürstliches Hauß. Vielgedachter Johann Micraelius schreibet lib. 5. Pomer. p. 242. seqq. unter andern / also: Nachdeme nunmehr die Käyserlichen in der Insul Rügen / die nahe an der Stadt Stralsund gelegen / und deroselben fast den dritten Theil eigenthumlich zustehet / sich zimlich gestärcket / und der Stadt Fähre / und Pässe / eingenommen / befestiget / und insonderheit an der Stad Hafen gegen Brandshagen über / auff beyden Seiten deß Wassers / zwo ansehenliche Schantzen auffgeworffen / starck besetzet / drinn viel grobes Geschütz gepflantzet hatten / und alle vorbeygehende Schiffe darauß beschossen / beschedigten / und der trafiquen, und navigation, nicht wenig Schaden zufügten / hat gemeldte Stadt den König auß Schweden / als ihren Bundes-Herrn / und nähere Hülffe / Rettung / und mehren Succurs / angeruffen / und etc. denselben erhalten. Derwegen ist auf Rath deß Königlich-Schwedischen Legaten / und General Kriegs-Commissarii, Steno Bielken /

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