Zum Inhalt springen

Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 086.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vom General Commendeur in Stralsund / Obristen Alexander Leßle / anfänglich das Ländlein Hiddensee / an der Stadt Hafen gelegen / eingenommen / und besetzt / hernach deß Dienstags in den Ostern (Anno 1630.) die Schantze / auff der alten Fähre / gegen der Stadt über / mit Accord erobert / und alsfort die daselbst auff der Höhe gelegene Kirch / und Kirchhoff befestiget / und mit groben Stücken / und guten Soldaten wol versehen. Und nach dieser Zeit fielen die Officirer / mit einem Theil der Besatzung und Reuterey öffters auß verfolgeten die Käyserlichen biß auf ihr Hauptschantze am Brandshager-Passe / und verbrannten ihre Läger / etc. Folgends ward den Käyserlichen gantz Rügen Preiß gegeben. Worauff dann eine gemeine Plünderung der gantzen Insul erfolget / darin solche Ding vorgangen sind / die mehr können gedacht als beschrieben werden. Man hat niemand dasmal verschonet / auch die Closter Jungfrauen zu Bergen haben das ihrige / als sie nackend außgezogen sind / erfahren müssen. Alles ist mit Raub / und Brand erfüllet. Beyde Burgermeister zu Bergen / und andere / sind in Arrest genommen / die gerichtliche Acta in deß Secretarii Hause zerrissen / und abhendig gemacht / der Edelleute Höfe geplündert / und die Leute mit brennenden Lunten / wo sie das ihrige verwahret / zu bekennen genöthiget. Biß hieher Micraelius: Der auch von Rügen / im 6. Buch / am 405. und folgendem Blat unter anderm / also schreibet: Auch gehört Rügen in die Vor-Pommerische Regierung / das uhralte Vatterland der Edlen Rugianer. Vorzeiten / ehe der Ruden / und das andere grosse versunckene Land davon gerissen / ist es viel grösser gewesen / und das Fürstenthum in dieser Insul hat / nebenst Stralsund / Barth / Grimmen Tribesees / der Eptey zum Campe / und dem beschlossenen Lande auff dem Dartze / auch die Graffschafft Gützkow / wie auch Greiffswald / ???ze / die Aeptey Eldenow / und das Ampt und Stadt Wollgast / in sich begriffen. Jetzt ist die Insul nur bey sieben Meilen lang / und breit: doch ist es nicht ein gantz Land / sondern in etliche andere Insuln / oder Peninsuln / getheilet / als Wittow / Hidgensee / Jasmund / Zuder / Unmantz / Zicker / Kutz. Und es gehen so viel Wyken ins Land / daß kein Flecken / oder Dorff / über ein halbe Meile vom Strande liget. Ob wol vor diesem grosse / und feste Städte / (als Arcona / und Carenß / von welchem ihren Abgöttern / und derselben Zerstörung / der Autor im 2. Buch / sonderlich am 254. und 256. Blättern / zu lesen ist /) und Schlösser / drinnen gewesen / so ist doch an jetzo keine bemaurete Stadt / oder Veste / drinnen zufinden / und die vom Sund / (oder Stralsund) haben auch privilegia drüber / das keine hingebauet werden. Sonst ist das Land sehr fruchtbar / und voll von Einwohnern / und man hat über siebentausendt wehrhaffter Mann drinnen zurechnen pflegen. Der Adel / und die vom Stralsund / haben die meiste Güter / doch sind die Geistlichen mit ligenden Gründen auch wol darinnen versorget / und haben von allen Früchten den Zehenden. Die Bauren haben auch ihre bescheidene Zinse / und Dienste / darüber sie nichts thun / und sich fast als für freye achten / und sich auch wol mit den Freyen befreunden; welches mir dann der alten Historicorum Aussage in die Gedancken bringet / die da bezeugen / daß sich alle Rugianer für Edle / und keiner unter ihnen für Leibeignen hat schätzen wollen. Aber solches ist hernach mit gewissen Gesetzen verschrencket. Und weil die Inwohner ihre gewönliche Landrecht fast alle wissen / so können sie ihre Wort für ihrem Landvogt selbst führen / wachsen aber darüber vielfältig in den Rechtsstreit / und geben den Gerichten genugsam zu schaffen. Auf Jasmund hat es Kreidberge / aber sonst überal wenig Höltzunge / außgenommen / was in der Stubenitz gefunden wird. Ihre Getreydig bringen die Einwohner nach dem Sunde / und daselbst ist ihnen frey zu handeln / und zu wandeln. Biß hieher abermals besagter Autor. Daniel Cramer schreibet in seiner Pommerischen Kirchen-Histori / lib. 1. cap. 37. daß / wann man die eusserste Ende ansehen wolle / diese Insul fast rund / und also der Umbkreiß von 22. Meil Wegs; und von diesem Lande wunderbar zu mercken seye / daß auff demselbigen keine Ratzen / auch nicht darauff dauren können; wie auch keine Wölffe darauff gefunden werden. Die Wasser seynd in / und

OSZAR »