Zum Inhalt springen

Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 087.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

umb das Land gantz Fischreich; werden auch das Jahr durch / fürnemblich im Herbst / noch viel Hering da gefangen / und in andere von den Kauffleuthen der umbligenden Städte / weggeführet; auch hat das Land / neben dem köstlichen Getraidboden / zimbliche Viehzucht. Die Inwohner reden jetzt Sächsisch / oder Teutsch / da vorzeiten die Wendische Spraach in übung allhie gewesen ist. Obgedachte vorzeiten geweste Hauptstadt dieses Landes / nemblich Arcona / lag in der gantzen beschlossenen Insul Wittow / auff einem hohen Vorberg am Meer / gegen Moen in Dennemarck über: Von welcher / und den Götzen zu Carentz / auch deß Königs Waldemars deß Ersten in Dennemarck Krieg mit den Rugianern / neben Helmold. lib. 2. c. 12. auch Johan. Isacius Pontanus lib. 6. rer. Danic. p. 249. zu lesen. Von der Gerechtigkeit / die der Bischof von Roschilde in Rügen hat / (Siehe deß Bapsts Alexandri III. Bull / in welcher Er die Insul Rügen / was die Geistliche Jurisdiction anbelangt / dem Bisthum Roschilden in Dennemarck gäntzlich unterwirffet / beym besagten Pontano lib. 6. rer. Danicarum p. 252.) und dem deßwegen zwischen Dennemarck / und Pommeren / Anno 1543. zum Kiel getroffnen Vergleich / besiehe Nicol. Helduaderum in Sylva Chronol. Circuli Balthici, part. 2. p. 124. seq. und den obbesagten Micraelium im 2. Theil deß 3. Buchs / am 653. Blat. Obgedachter Pontanus saget / man wolle / daß umbs Jahr 1404. ein Weib in der Insul Rügen / Namens Gulitza / gestorben / die unter allen denen / so sich der Wendischen Spraach gebraucht haben / die letzte geweßt seye. Er schreibet auch / daß An. 1438. König Erich in Dennemarck / die Insul Rügen von selbiger Cron abgesondert / und seinem Vettern / dem Hertzog in Pommeren / zu besitzen überlassen; nach deme vorhero König Christoff der Ander / einen grossen theil derselben Insel / so dem festen Land an nähsten gelegen / ingleichem von dem Königreich zu vereussern zugelassen habe; und also allgemach dem König in Dennemarck die jenige Herrschafften entzogen worden seyen / derentwegen sie der Wenden Könige genennet werden. Und haben die Hertzoge in Pommern durch diese Gelegenheit auch dem Bisthum Roschilden Eintrag zuthun / nicht unterlassen / darfür haltende / daß mit der Weltlichen / auch die Geistliche Obrigkeit ihnen zugleich gehörich. Es seyen gleichwol noch etliche Landgüter / und Inwohner / daselbsten / so den Königen in Dennemarck gehorsam leisten / oder zu Gebot stehen. Die Herrn von Putbus / (so von deß Fürsten Wislavi IV. in Rügen / dritten Sohn / dem Stoislaff / oder wie ihn theils nennen / Wizlaff / so Anno 1207. gestorben / herstammen; und deren Geschlecht-Register besagter Micraelius l. 6. p.447. setzet / haben in Rügen ihr Stammhauß / Sitz / und Herrschafft Putbus. Von der Ruginer / als sie noch Heyden gewesen / Abgötterey / siehe auch H. Regkmans-Lübeckische Chronic / p. 9. seq. Der Zeit haben die Schweden diese Insul in ihrem Gewalt / und daselbst gegen den 4. Theilen der Wall 4. gewaltige Schantzen. Siehe die continuationem Itinerarii Germaniae, cap. 17. p.189.


Berlin /

Es wollen etliche / daß diese Churfürstliche Brandeburgische Residentz-Stadt / Albertus, zugenandt der Beer / Graff zu Anhalt / erbauet habe. Johan. Angelius à Werdenhagen schreibet part. 3. de Rebusp. Hanseat. cap. 23. fol.338. daß dieser Albertus von Anhalt / Marggraff zu Brandeburg / diese alte Stadt erweitert / und mit Mauren umbgeben / und habe sie alsdann / wie man sage / den Namen nach ihm bekommen. Er habe damals auch andere Städte / und Schlösser / die seinen Namen Beer führen / als Bernau / Beerwald / Bernstein / etc. gebauet. Er hat zun Zeiten Käysers Conradii III. gelebt. Als nun diese Stadt / wegen ihres guten Lagers / der Burger Fleiß / und Arbeit / in kurtzem zimblich zugenommen; so hat sie darauff im Jahr 1380. ein grosse Feuersnoth gehabt / daß fast alle Häuser

OSZAR »