umb das Land gantz Fischreich; werden auch das Jahr durch / fürnemblich im Herbst / noch viel Hering da gefangen / und in andere von den Kauffleuthen der umbligenden Städte / weggeführet; auch hat das Land / neben dem köstlichen Getraidboden / zimbliche Viehzucht. Die Inwohner reden jetzt Sächsisch / oder Teutsch / da vorzeiten die Wendische Spraach in übung allhie gewesen ist. Obgedachte vorzeiten geweste Hauptstadt dieses Landes / nemblich Arcona / lag in der gantzen beschlossenen Insul Wittow / auff einem hohen Vorberg am Meer / gegen Moen in Dennemarck über: Von welcher / und den Götzen zu Carentz / auch deß Königs Waldemars deß Ersten in Dennemarck Krieg mit den Rugianern / neben Helmold. lib. 2. c. 12. auch Johan. Isacius Pontanus lib. 6. rer. Danic. p. 249. zu lesen. Von der Gerechtigkeit / die der Bischof von Roschilde in Rügen hat / (Siehe deß Bapsts Alexandri III. Bull / in welcher Er die Insul Rügen / was die Geistliche Jurisdiction anbelangt / dem Bisthum Roschilden in Dennemarck gäntzlich unterwirffet / beym besagten Pontano lib. 6. rer. Danicarum p. 252.) und dem deßwegen zwischen Dennemarck / und Pommeren / Anno 1543. zum Kiel getroffnen Vergleich / besiehe Nicol. Helduaderum in Sylva Chronol. Circuli Balthici, part. 2. p. 124. seq. und den obbesagten Micraelium im 2. Theil deß 3. Buchs / am 653. Blat. Obgedachter Pontanus saget / man wolle / daß umbs Jahr 1404. ein Weib in der Insul Rügen / Namens Gulitza / gestorben / die unter allen denen / so sich der Wendischen Spraach gebraucht haben / die letzte geweßt seye. Er schreibet auch / daß An. 1438. König Erich in Dennemarck / die Insul Rügen von selbiger Cron abgesondert / und seinem Vettern / dem Hertzog in Pommeren / zu besitzen überlassen; nach deme vorhero König Christoff der Ander / einen grossen theil derselben Insel / so dem festen Land an nähsten gelegen / ingleichem von dem Königreich zu vereussern zugelassen habe; und also allgemach dem König in Dennemarck die jenige Herrschafften entzogen worden seyen / derentwegen sie der Wenden Könige genennet werden. Und haben die Hertzoge in Pommern durch diese Gelegenheit auch dem Bisthum Roschilden Eintrag zuthun / nicht unterlassen / darfür haltende / daß mit der Weltlichen / auch die Geistliche Obrigkeit ihnen zugleich gehörich. Es seyen gleichwol noch etliche Landgüter / und Inwohner / daselbsten / so den Königen in Dennemarck gehorsam leisten / oder zu Gebot stehen. Die Herrn von Putbus / (so von deß Fürsten Wislavi IV. in Rügen / dritten Sohn / dem Stoislaff / oder wie ihn theils nennen / Wizlaff / so Anno 1207. gestorben / herstammen; und deren Geschlecht-Register besagter Micraelius l. 6. p.447. setzet / haben in Rügen ihr Stammhauß / Sitz / und Herrschafft Putbus. Von der Ruginer / als sie noch Heyden gewesen / Abgötterey / siehe auch H. Regkmans-Lübeckische Chronic / p. 9. seq. Der Zeit haben die Schweden diese Insul in ihrem Gewalt / und daselbst gegen den 4. Theilen der Wall 4. gewaltige Schantzen. Siehe die continuationem Itinerarii Germaniae, cap. 17. p.189.
Es wollen etliche / daß diese Churfürstliche Brandeburgische Residentz-Stadt / Albertus, zugenandt der Beer / Graff zu Anhalt / erbauet habe. Johan. Angelius à Werdenhagen schreibet part. 3. de Rebusp. Hanseat. cap. 23. fol.338. daß dieser Albertus von Anhalt / Marggraff zu Brandeburg / diese alte Stadt erweitert / und mit Mauren umbgeben / und habe sie alsdann / wie man sage / den Namen nach ihm bekommen. Er habe damals auch andere Städte / und Schlösser / die seinen Namen Beer führen / als Bernau / Beerwald / Bernstein / etc. gebauet. Er hat zun Zeiten Käysers Conradii III. gelebt. Als nun diese Stadt / wegen ihres guten Lagers / der Burger Fleiß / und Arbeit / in kurtzem zimblich zugenommen; so hat sie darauff im Jahr 1380. ein grosse Feuersnoth gehabt / daß fast alle Häuser
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_087.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)