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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 115.png

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Mechelburgische und Wendische Fürst / sich abermals der Marck bemächtiget. Nach dessen Tode haben Hertzog Heinrich der Löwe von Sachsen / Otto der Marggraff von Soltwedel / und Graff von Ascanien und Anhalt / sonst Otto der Reiche genandt / sich wider die Wenden in der Marck zusammen gethan / und ist also Alberto, zugenandt dem Bären / deß gedachten Ottonis Sohn / die Bahne gemacht worden / der die gantze Marck / und also auch Brandeburg / eingenommen / alles / was Wendisch war / auß der Marck abgeschaffet / und den Christlichen Glauben überall angerichtet hat; so zun Zeiten Käyser Friderichs deß ersten umbs Jahr 1157. geschehen. Im Jahr 1582. den 30. Martij soll allhie der grosse Kirchthurn / und mit demselben drey Kunst-Pfeiffer herunter gefallen seyn. Was sonsten alhie sonderlich in dem langwürigen Krieg mit Magdeburg; auch in dem Bund mit den Hansee- und anderen Märckischen Städten / vorgeloffen / davon kan man die Märckische obangezogne Chronic / Item Werdenhagen, an besagtem Orth / fol. 338. a. Dresserum in seinem Städtbuch / (da er diese Stadt / am 154. und folgenden Blättern beschreibet) und G. Sabinum auch in Beschreibung derselben / beym Reinero Reineccio in Origin. Stirpis Brandeburgicae, lesen. Zu diesen unsern letzten Zeiten ist sie Anno 1626. von Graff Ernsten von Manßfeld eingenommen / Ann. 27. von den Käyserischen / und Anno 1631. vom König auß Schweden erobert worden. Anno 1636. bekamen sie die Chur-Sächsisch und Brandeburgische. Es verließ aber ihre Besatzung nach der Schlacht bey Witstock / solche widerum / da sie dann folgends allerley Anstöß hatte; und ward Anno 39. abermals von den Schweden eingenommen; auch Anno 1641. von ihnen starck belagert. Aber weilen ein Stillstand der Waffen / und endlich eine Neutralitat / zwischen Schweden / und Brandenburg / erhandelt wurde; so blieb es auch mit dieser Stadt in selbiger Verfassung. Ein Meil davon an der Havel ligt Plage / so ein Paß ist; und von Werdenhagen in Antegressu partis 4. p. 368. Plageum genandt / und unter die Märckische Städtlein / und Städt / an der Havel / gerechnet wird; so Anno 1627. die Käyserischen einbekommen / und das Städtlein / darin Dänische gelegen / den 21. April / gantz außgeplündert haben.

Was das Brandeburgische Bisthumb anbelangt / so hat Käyser Otto der Erste solches Anno 960. auffgerichtet / und zum ersten Bischoff dahin den Dulim, den D. Zacharias Rivander, in seiner Thüringischen Chronic / Dudelim nennet / gesetzt wie abermals Angelus lib. 2. fol. 52. schreibet; wiewol theils die Stifftung noch seinem Herrn Vattern / Käyser Henrico I. zueignen. Es ist solches Bisthum vorhin auf 2. zu Roß / und 10. zu Fuß / Monatlich belegt gewesen; aber jetzt eximirt solches Chur-Brandeburg / und gibt davon nichts mehr; als welcher Herr Churfürst Anno 1565. den 7. Aprilis / allerley documenta judicialiter fürgebracht / dardurch er die subjection, und incorporation, seiner drey Bisthümer / Lebus / Brandeburg / und Havelberg / erwiesen hat. Nehel sagt / die Bischoffliche Residentz seye vor diesem zu Ziejesar / (Ziegesar / so ein Städtlein / und jetzt eine Superintendenz / so theils ein recht Siegester heissen / und welches in der Mittelmarck / 3. Meilen von Brandeburg / und 6. von Magdeburg liget) gewesen; und habe hieher auch Blumenthal / und Plawe / (Plage) gehört.


Brizen /

Es saget David Froelichius part. 2. lib. 1. Bibliothecae, seu Cynosurae Peregrinantium, daß in der Marck Brandeburg zweyerley Brizen / Treu / und Untreu zugenandt / seyen; deren diese an dem Fischreichen Fluß Oder / jene aber an der Ada / ligen thue. Ins gemein aber / und in den Landtafeln wird die eine Stadt / so zwischen Freyenwald / und Frideland / nahend Neustadt / und an der Oder / nur Britzen schlecht hin / die ander Stadt aber / zwischen Beltzig / und Jüterbock / an der Ada / vier

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