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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 116.png

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Meil von Wittenberg / gelegen / Treuen Brietzen / oder Brizen / genandt; welches Praedicat Treu sie bey den Kriegen zu den Zeiten Ludovici Bavari, und Woldemari erlangt / wie solches das Distichon / so am Rathhause daselbst gelesen wird; zeuget:

Haec Urbs hoc metuit, quod Brezia dicta Fidelis:
Principibus belli tempore fida fuit.

alda die Schwed. Stallhansische An. 1641. Kirchen und Schulen plünderten / die Leuthe prügelten / einen Burgermeister todt schlugen / das Weibsvolck schändeten / und grausam hauseten; wie in tomo 4. Theatri Europaei, fol. 606. stehet.


Bublitz /

Ist ein Stiffts- oder Bischofflich Camminisches Städtlein in Pommern / das Anno 1605. umb den Mittag / den Montag nach Egidii / gar außgebrandt ist. Hält 3. Märckte / auff Joannis / auff Egidii / und Sontags / nach Michaelis. Hat ein Schloß.


Bürkow /

Ist ein grosser Flecken / in dem Lebusischen Cräiß / an einem grossen See / gelegen; gehört Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg Ober-Cammerherrn / Herrn Conraden von Burgsdorff / zu.


Bütow /

Welche Stadt / so nahend den Polnischen Grentzen vorhin gelegen / und / sampt dem Schloß / und Ampt / ein Polnisch Lehen gewesen / auff Absterben deß letzten Hertzogs Bugislai XIV. neulich / nebenst Lauenburg / an die Cron Polen / von Pommeren hinweg / gefallen ist. Der Synodus daselbst bestehet in 10. Pfarren. Helt viermal Marckt / als den letzten April / Sontags vor Johannis / Sontags nach Marien Geburt / und auff Catharinen. Bey der Käyserischen Einquartirung in Pommern An. 1628. blieben auch die besagte Aempter Lauenburg / und Bütow / nicht verschont / und muste darüber der Hertzog auß Pommern / vom Polnischen Feldherrn Koniecpolßky / Verweiß hören / der doch hierinnen seine Unschuld leichtlich darthun konte. Das folgende 1629. Jahr / ist Bütow / auffm PalmSontag / biß auff drey Häuser / mit Kirchen / und allen anderen Gebäuen / abgebronnen. Micraelius.


Calbe / Calb / Kalbe.

In der Alten-Marck Brandeburg / nahend Bismarck / und dem Fluß Bise / und Milde / 2. Meilen von Gardeleben / gelegen / so deß wässerigen / und sümpffigen Umbkreiß halber / so man den Werder heist / Calb im Werder zum Unterschied der Stadt Calb im Ertzstifft Magdeburg / kan genennet werden. Es ist dieses Städtlein im Brandeburgischen / Anno 1324. sampt dem Schloß / durch Kauffsgerechtigkeit / an die von Alvensleben kommen / wie Cyriacus Edinus lib. 2. de Origin. et stat. famil. Alvensleb. bezeuget. Hat vorhin den von Kröchern gehört / ehe sie von Marggraff Albrechten / Churfürst Ottonis Brudern / von dannen seynd verjagt worden. Als hernach im Jahr Christi 1243. ein grosser Krieg zwischen Marggraff Otto / und dem Ertzbischoff Willebrand zu Magdeburg entstunde / so ist dieses Calb gäntzlich verwüstet; aber folgends / auff erlangten consens / von den

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