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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 184.png

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Drossen /

Ein Chur-Brandeburgisches Städtlein / im Sternebergischen Lande / zwischen Sonnenburg / und Gontz / nicht weit vom Wasser Ilanck / bey welches Ursprung Königswalde liget. Man hat von Drossen drey Meilen nach Franckfurt an der Oder / und ist solches Städtlein Anno 1569. biß auff 17. Häuser / außgebronnen.


Eberswald /

In Chur-Brandeburg / in der Mittel-Marck / in dem Ober-Barnimbischen Cräyß gelegen: von welchem Orth wir finden / daß er sonsten Neustadt Eberswald genennet werde / dann zwo Städte beysammen seyen / deren die eine Eberswald / darin die Kirch / sampt dem Rathhauß stehet / die ander aber jenseit deß Wassers / die Neustadt genandt werde. Man kan von Stetin nach Berlin reisende darauff zukommen / in deme man von Stetin auf Gartz / Stendelischen (so auch ein Städtlein / (Neu-Angermünd in der Uckermarck / Bernau und von dannen auf Berlin kommet. Andere aber reisen einen andern Weg. Diß ist zu mercken / daß obgedachtes Wasser / in den Land-Tafeln die Fuhre genandt wird; so zwischen Curin / und Neustadt / lauffen thut. Und daher sagt man Neustadt an der Fuhre / zum Unterschied Neustadt an der Dorse / nahend Havelberg / auch in der Marck gelegen.


Eldenau /

Ein ansehnlich reiches Closter / nahend Gripswalden / so Anno 1207. gestifftet / und in kurtzem so reich wörden / daß der Apt desselben Anno 1233. die Stadt Gripswalde aufflegte / und durch die Sachsen zu bauen anfieng. Siehe oben der gedachten Stadt Beschreibung. War Cistertienser-Ordens / und die Stiffter Casimirus II. Bogislaus II. und Jaromarus, Hertzogen in Pommern.


Falckenburg /

Zwischen Kalis / und Schiefelbein / in der Neu-Marck / an der Trage / nahend den Pommerisch- und Polnischen Gräntzen / gelegen / Städtlein und Schloß / davon Micraelius lib. 6. Pomer. p. 471. seq. also schreibet: Heinrich der schwartze Ritter genandt / einer von den Pansinischen Borcken / (so vornehmen Adelichen Geschlechts in Pommern / in der Marck / Polen / und Preussen) hat von den Wolden (so auch Pommerische vom Adel seynd) für etlicher Zeit / die Stadt Falckenburg in der Marck / nebenst dem Schlosse / und etlichen Dörffern / erkauffet / und als Joachimus II. der Churfürst von Brandenburg / im Jahr 1557. die Accise / wie in andern Städten / auch daselbst begehrte / hat solches Matzke Borke / der es dasmal eingehabt / einzugehen sich verweigert / derowegen ist er nach Hofe citiret / und als er dem Geleite nicht trauen dörffen / hat der Churfürst eylig die andere Städte auffgebotten / auch etliche Soldaten geworben / und sie unter Frantz Neuman nach Falckenburg abgesandt / welche dann auch die / so in der Besatzung deß Schlosses gelassen / zur Auffgab genöthiget. Der von Borcken brachte die Sach ans Cammergericht; und obwol Leutingerus,

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