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Seite:De Merian Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae 198.png

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Gartz wider ein / und gehet darauff ein neu Elend an. Aber An. 36. bringt der Schwedische Feld-Marschall Wrangel / durch einen Accord, diesen Platz wider in seinen Gewalt; den er aber Anno 37. im Augusto wieder verliehret; den folgends abermals die Schweden / und im Martio Anno 38. die Käyserischen / und dann endlich der Schwedische Feld-Marschall Banner eroberen; auß dessen Befelch er im Julio dieses 38. Jahrs gäntzlichen / biß auff die Kirchen / und Schul / geschleifft worden ist; der vor diesem zur Folge 8. Pferde / und 50. Fußknechte aufbringen muste.


Germen /

Referirt Micraelius unter die Pommerische Städtlein / und sagt / gehöre zum Uckermündischen Hauß / und das Patronat über die Kirche darinnen seye von Barnimo III. noch bey Lebenszeiten H. Ottonis I. seines Vattern / als er in der Person zu Bamberg war / im 1340. Jahr / dem Closter zu S. Michaelis für Bamberg / da Bischoff Otto begraben ligt / übergeben. In der Vorrede über sein drittes Buch schreibt er also: In unserm Pommerlande haben wir im Uckermündischen Lande ein Städtlein / das heisset Germen. Das ist warlich kein Lateinisch Wort / wie einer meynen möchte / sondern an diesem Ort werden ohn allen Zweiffel / gute Churmänner / nemblich die dapffere Ugri, die in den Gothischen / Lombardischen / und Rügianischen Zügen / mit in die Römische Provincien fortgegangen seyn / vorzeiten gewohnet haben.


Golnow /

Ein Fürstlich Pommerische Stadt / davon die lange Heyden / dardurch man von Golnow 4. Meilen biß nach Damm / reisen thut / den Nahmen / in welcher / und ein Meil Wegs von Golnow / zu unsern Zeiten / ein Hertzog auß Pommern / einen grossen Hirsch geschossen / dessen Geweih 34. Enden hatte; deßwegen er etwan ein viertel Meil von der Strassen ein Säul mit einer steinern Tafel / wie wir finden / auffrichten lassen. Es ist Golnow sub latit. 53. 32. et longit. 30. 16. die zehend / und letzte Hansee-Stadt in Pommern / von Bogisl. II. zur bemaurten Stadt / Ann. 1190. gemacht / reicher von Holtz / als von Acker / der jährlich Schaden von dem zusammen wehenden Sande nimbt. Wann man die Gräntze dieser Stadt / von einem Ort zum andern / beziehen will / muß man über 12. oder 13. Meil / aber nit in die Runde / sondern als die Scheiden ligen / beschlagen. Es hat diese Stadt schöne Privilegien / so wol in anderen Dingen / als in Jagten / Wäldern / Wässern / und Fischereyen. Es ist eine Praepositur daselbst über 9. Pfarren / und muß die Stadt 20. Pferde / und 50. Mann zu Fuß / nach dem alten Anschlage / zur Folge auffbringen. Vor Zeiten ist sie reicher / und besser gebauet gewesen / als jetzo. Dann sie sehr häßlich / zu unterschiedlichen malen / mit Feuer verderbet worden. Erstlich ist sie im 1529. Jahr biß auf 28. Häuser abgebrandt / und das Feur hat die schöne Spitze am Glockenthurn gantz verderbet. Zwölff Jahr hernach / ist sie abermal durch ein angelegt Feur / biß auf wenig Häuser darauff gangen, Drittens ist sie im Jahr 1593. durch einen Donnerschlag unter der Vesper-Predigt / angezündet / dardurch 38. Personen / durch das in der Kirch hin und her fliegende Feur / beschädigt / einer auch / und der ander erschlagen worden. Letztlich / als Hertzog Bogisl. der 14. diß Nahmens / und auch der letzte in Pommern / seine Regierung in An. 1621. angetretten / hat ein unvermutlicher Donnerschlag / vor dem zuvor keiner gehört war / auch hernach keiner folgete / den Kirchthurn alhie angezündet / und ein starck fliegend Feur erreget / das alsfort überhand nahm / und nicht allein die Kirche / sondern auch den grösten und besten Theil der Stadt / gar in die Asche legte. Der Hertzog

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