Michelau. Es ist die Stadt und Land Döbrin / ein weil deß Teutschen Ordens / ein weil der Cron Polen / ein weil deß Hertzogen von Oppeln / dann wieder deß Ordens / und Polen / gewesen; welchem Königreich es noch der Zeit gehörig ist. Sihe unten Fogelsang.
In der Preussischen Provintz Natangen gelegen / welches Städtlein einen schönen alten Schloßberg / mit doppelten Gräben / und Wällen / am Teiche ligen hat; und sampt dem Schlosse im Teiche Anno 1400. offen gebauet worden; aber Anno 1571. biß auff die Kirchen / das Schloß / und gar wenig Scheuren außgebronnen ist. Sihe vielgedachten Hennenbergern am 108. Blat: daselbsten mehr Unglück / und Geschichten / so sich alhie begeben / zu finden.
Eine Stadt / wie Hennenberger sagt / Anno tausent vierhundert und drey gebauet.
Diß ist eine berühmte / und vornehme Stadt in Preussen / alda man / vor andern Preussischen Orthen / die Teutsche Sprach zierlich redet / und die nicht allein das Haupt im Hockerland / eine Hansee- und Handels- sondern auch lustige / schöne / zwar nicht von grossen / und prächtigen Häusern / aber mit ordenlichen Gassen / Thürnen / neuen Wällen / und Bollwercken / ein wolgebaute / und fest verwahrte Stadt ist. Sie liegt gar wol / und bequem zum Handel / zwischen dem frischen Haff / und dem See Drausen / am Wasser Elbing. Es haben daher nicht allein die Engelländer eine lange Zeit ihr Gewerbschafft alhie getrieben; sondern es hat auch König Steffan in Polen / Anno 1577. in dem Krieg mit den Dantzgern / alle Handlung hieher geleget / und solches den Hansee-Städten anzeigen lassen / daß sie weiter nichts mehr mit den Dantzgern in Freundschafft solten zu thun haben. Welche zwar die freye sichere Handlung hieher auff Elbing angenommen / aber / wegen ihres Bunds der Stadt Dantzig den vorigen geneigten Willen nicht haben versagen können. Sie soll An. 1239 erbauet seyn. Ist der Zeit doppelt / namlich die Alte und Neue Stadt / so beede nit sonderlich groß / aber wie gemelt / gar zierlich gebauet / und sehr reinlich gehalten. Die Haupt- oder Pfarrkirch in der alten Stadt / ist inwendig ein fein hoch Gebäu / darinn noch viel alte Bilder / und 2. Orgeln seyn. Der Thurn daran ist durchsichtig / gar künstlich / mit Gängen herumb gebauet / vil daran übergüldet und grün gemahlet. Und solche Kirch haben vorhin die Evangel. inngehabt; die aber Anno 1593. vom König Sigism. III. in Polen / den Römisch-Catholischen zuerkant worden; wiewol sie solche nit alsobalden bekommen / sondern es sich findet / daß dieselbe Ihnen erst Anno 1616. oder 18. abgetretten worden ist. Seth. Calv. in Opere Chron. f. 886. schreibet in A. 1616 also: Elbingenses cum Episc. Warmiensi de templo parochiali concertant, sed res consensu Regis Pol. componitur; ut tam Episcopus, quàm Parochus, juri suo in templo renuncient, illudque Civitati relinquant, qui ex Senatu Senatores duos, et alios duos ex communi plebe Praefectos constituant; soli tamen Romano-Catholici in eo sepeliantur, et Coemiterii pars Septentrionalis Sepulturae Evangelicor. residuum Catholicis cedat, etc. Nic. Helduad. aber meldet / daß An. 1618
Matthäus Merian: Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae. Eigenverlag, Frankfurt am Mayn 1652, 2. Ausgabe um 1680, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Electoratus_Brandenburgici_et_Ducatus_Pomeraniae_440.png&oldid=- (Version vom 7.5.2023)