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Seite:De Merian Mainz Trier Köln 018.jpg

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zu Wormbs. Der jetztregierende Herr Ertzbischoff / vnd Churfürst ist Herr Anshelmus Casimirus, in der Ordnung der CII. Bischoff / der LXII. Ertzbischoff / vnd wann gedachter Willigisus, der Erste Churfürst solte gewest seyn / wie viel wollen / der XLVI. Churfürst / vnnd zwar der Fürnehmbste vnter den Churfürsten / derselben Decanus, vnd deß H. Reichs Ertz-Cantzler durch Germanien / welcher die andere seine Herren MitChurfürsten zur Wahl eines newen Keysers berufft / denselben / wann sie erscheinen / den Eyd gibt / ihre Vota, oder Stimmen samlet; vnd auff die letzte / wann Er auch gefragt wird / sein Votum gibet. Er sitzt dem Römischen Keyser zur Rechten / ausser in dem Ertzstifft Cölln. Er hat das Archivum Imperii publicum in seiner Verwahrung; wie auch die Reichs-Matricul. Der Keyserliche Reichs-Hoff-Rath / vnd Cantzley / ist ihme verpflichtet. Er führet auch das Directorium in dem Churfürstlichen Rath. Er berufft die Deputierte auff den Deputations-Tag; wie auch die Visitatores zu dem Visitations-Convent. Vnd hat noch mehrere Freyheiten / vnd Gerechtigkeiten; wie bey denen / so de Jure publico geschrieben / als D. Arumaeo, Dan. Othone, Joan. Limnaeo, vnd andern: Item / in Notabilibus Speidelii voc. Mayntz / zu lesen. Es meldet Wil. Kyriander part. 6. Annal. Aug. Trever. in f. fol. 58. als auff dem Reichstag zu Soissons, dem Hylderico in Franckreich der Königliche Name entzogen / vnd dem Pipino gegeben worden / daß ihn den Pipinum, gleich darauff in der Kirchen S. Bonifacius gesalbet habe. Vnd deßwegen / sagt er / solle der Ertzbischoff von Mayntz / (als deß besagten Bonifacii Stul-Erb / vnd Nachfolger) die erste Stell / wie man darfür halte / vnter den Churfürsten / in der Wahl eines Teutschen Keysers / den man einen Römischen König nenne / biß daher haben. Zu welchem auch dieses könte gethan werden / daß diese Würde noch von den alten Keysern / vnd Königen her kommen / bey welchen der ErtzCantzler allezeit ein Geistlicher gewesen / der einen andern / so das Directorium, in Verrichtung der Geschäfft / vnd Außfertigung der Brieff / geführet / vnter sich gehabt hat. Es seyn vber das vnter ihme / als einem Ertzbischoffen / zwölff Bischöffe / vnnd zwar in dieser Ordnung / wie sie in den Jahrs Calendern verzeichnet werden; nämlich / zur Rechten / Wormbs / Speyer / Straßburg / Cur / Padelborn / vnd Halberstatt: Zur Lincken / Würtzburg / Aichstatt / Verden / Hildesheim / Costantz / vnd Augspurg. Es seyn vor Zeiten auch die Bischöffe von Prag / vnd Olmütz / vnter diesem Ertzbischoff gewesen; der etwan auch die Könige in Böheim gecrönt hat. Vnd schreibet Goldastus in seinen Commentariis de Bohemiae Regni, etc. Juribus, ac privilegiis, lib. 3. cap. 10. pag. 339. daß dieses ein alte deß Ertzbischoffs zu Mayntz praerogativa, daß Er die von dem Keyser newlich creirte König crönte / vnd salbete; welches auff ihren / der Ertzbischöffe / Gräbern allhie zu Mayntz / in dem Dom / in acht genommen werden könne; allda etliche Ertzbischöffe die Könige / so sie confirmiert / vnd welche in Jünglings Gestalt abgebildet seyn / gleichsam als Geistliche Söhn / vnter der Hand halten. In Summa / es wird dieses Ertzstifft für das würdigste[ws 1] gehalten; vnd / nach Rom / Mayntz der heilige Stul genant.

Was nun die Stätte / vnd Stättlein / belanget / welche diesem Ertzstifft der Zeit vnterworffen: So ist von denen an der Bergstraß / bey Beschreibung der vntern Pfaltz: Von Rheineck / Lohr / vnnd Königshofen aber / in dem Franckenland / Bericht geschehen: Vnd kompt Erfurt / allda der Herr Churfürst viel Gerechtigkeiten hat / bey Thüringen / vnnd Epstein / in Hessen eyn: Die Vbrigen / so wir finden / vnd erfahren können / folgen allhie nach dem A B C / damit kein Ort dem andern / deß Vorzugs halber / neydig seyn dörffe: Als:


Amelburg / von theils Amoeneburg / vnnd Lateinisch Amelburgum genannt / ist ein Mayntzisch Stättlein / vnnd Schloß / auff einem hohen Berg / vnd Felsen erbawet / vnd von Hessischem Gebieth / vmbschlossen / vnnd nahend der Statt Marpurg gelegen; dessen Namen Theils von der Lustbarkeit deß Orts herführen. Aber Nicolaus Serarius lib. 3. Rerum Mogunt. p. 496. sagt: Daß wir nicht gedencken sollen / daß solcher von der amoenitet, oder Lustbarkeit / ob schon etwas darvon allda seye / herkomme. Dann die alten Hessen der Lateinischen Spraach / vnnd der anmühtigen Studien / gantz vnerfahren gewesen. Vnd vermeynet er / daß solcher Ort Amanaburgum, von dem Wasser Oma, oder Amana, Ohm / daselbsten / genant werden möchte. Das Feld rings herumb ist schön / lustig / vnd eben / vnnd wird das Stättlein weit / vnd breyt im Land auff etliche Meilen gesehen. Hat ein Geistlich Domstifft / oder Collegial-Kirch / zu S. Johann dem Täuffer genannt. Anno 1632. hat Landgraff Wilhelm auß Hessen diesen Ort mit Accord eingenommen. Anno 1633. im Herbst / eroberte ihn der Obriste Böninghausen / durch Vorschub der Innwohner / wider: Darauff denselben vorgemelter Landgraff / abermals belägerte / vnnd occupierte. Aber Anno 1640. eroberten ihn / im Novembri, die Keyserischen durch Accord wider. Hernach Anno 1644. haben ihn die Hessische Völcker 7. Monat / biß in den 14. 24. May 1645. plocquiert vnd belägert gehalten / da sie dann von der Chur-Bayrischen Armee entsetzt / vnd die Hessischen darvon abgetrieben worden. Es ligt zu nächst darbey das Hessisch Stättlein Kirchhain. So seyn auch nahend daselbst Marckdorff / oder Martorff / vnnd Melnaw (so ein Schloß hat.) Ob aber solche beyde Ort / wie auch Hotzfeld / weiln Landgraff Herman auß Hessen / vmbs Jahr 1380. darwider gekriegt hat / Mayntzisch seyn / haben wir nicht erfahren können.


Amorbach / oder Amerbach / in dem Odenwald / oder doch nicht weit davon / an dem Fluß

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: würdigdigste
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Colonia et al.. Frankfurt am Mayn: Frankfurter Kunstverein, 1646, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Mainz_Trier_K%C3%B6ln_018.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)
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