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Seite:Die Gartenlaube (1859) 510.jpg

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1859)

kurz alle Tätigkeiten des Gehirns, die man zusammen auch als geistige bezeichnet, zu irgend einer Zeit so ohne Weiteres in den Kindeskörper hineinführen und nicht vom Augenblicke der Geburt an ganz allmählich durch äußere Einflüsse und Eindrücke hervorgerufen und anerzogen würden! Daß aber richtige äußere Einflüsse und passende Eindrücke jene Thätigkeiten in richtiger Weise anregen und daß diese immer besser und besser vor sich gehen können, dafür hat eben die Erziehung der Eltern Sorge zu tragen. Gewöhnung ist die Hauptmacht bei der geistigen Erziehung, und es ist deshalb die oberste Regel dabei: Alles vom Kinde abzuhalten, an was es sich nicht gewöhnen soll, dagegen das, was ihm zur andern Natur werden soll, beharrlich immer und immer zu wiederholen (s. Gartenl. 1854 Nr. 51. u. 1855 Nr. 9. u. 10). Ein Kind, wenn es in die Schuljahre tritt, muß in moralischer Hinsicht eigentlich schon vollständig erzogen sein; ja Verf. behauptet: ein Kind, was nach seinem vierten Lebensjahre noch Schläge verdient, ist ein verzogenes. Die Besserungsanstalten für kindliche Bösewichter beweisen auch, wie schwer die in der ersten Jugend anerzogenen Untugenden wieder zu tilgen sind, denn trotz vieljährigen Aufenthaltes in solchen Anstalten verfallen die scheinbar Gebesserten fast stets dem Laster wieder. Also, Ihr Eltern und Erzieher, benutzt die ersten Lebensjahre bei Euren Kindern, um eine ordentliche körperliche und geistige Grundlage für eine spätere naturgemäße Fortentwickelung derselben zu legen, wartet nicht auf die Schule; sie kann Eure ungezogenen Rangen nicht gründlich bessern. Bösewichter werden nicht geboren, immer nur erzogen.

Es wird noch sehr langer Zeit bedürfen, ehe Eltern aus sogenannten gebildeten und wohlhabenden Ständen so weit gebildet sein werden, um die erste Erziehung ihrer Kinder, in körperlicher und geistiger Hinsicht, richtig leiten zu können. Die meisten Eltern aber, zumal aus den ärmeren Classen, werden nie dahin gelangen. Soll daher im Ganzen die Menschheit an Körper und Geist gebessert werden, so muß, ebenso wie bei der Verbesserung des Gesundheitszustandes ganzer Völker, die Erhaltung und Erziehung schon kleiner Kinder zur Volks- und Staatssache gemacht werden. Wem das Wohl der Menschheit am Herzen liegt, der muß durchaus eine auf das Studium der körperlichen und geistigen Natur des Menschen gegründete Verbesserung der städtischen und staatlichen Einrichtungen in Bezug auf Kinderpflege wünschen. Und warum sollte der Staat, der doch für das Recht und den Glauben, für die Wissenschaft und Kunst, für den Erwerb und die Nahrung seiner Staatsbürger sorgt, nicht auch für die körperliche und geistige Gesundheit derselben, und zwar gerade in deren frühester Jugend, Sorge tragen? – Eine der ersten Vorbedingungen zur Verbesserung der Kinderpflege von Seiten der Familie und des Staates ist, daß nicht blos Eltern und Erzieher, sondern auch Beamte aller Art, so wie die Volksvertreter, sich eine naturwissenschaftliche Bildung aneignen und daß dafür gesorgt wird, daß in allen Unterrichtsanstalten die Kinder schon mit den in der Natur und vorzugsweise in, menschlichen Körper herrschenden Gesetzen bekannt gemacht werden. In dieser Hinsicht ist das Schul- und Unterrichtswesen einer gründlichen Reform zu unterwerfen.

Was haben wir also für fromme Wünsche im Interesse der Kindheit, um die Menschheit gebessert zu sehen? Vor allen Dingen müssen die Mädchen, nachdem sie schon in der Schule eine passende naturwissenschaftliche Bildung erhalten, sich später die Kenntniß von der Natur und dem Wesen des Kindes aneignen, um ihren Beruf als Mütter gehörig ausfüllen zu können. Sodann muß von Seiten des Staates oder der Gemeinden durchaus dafür Sorge getragen werden, daß, wo es den Eltern nicht möglich ist, ihrem Kinde die richtige gesundheitsgemäße Pflege und Erziehung angedeihen zu lassen, Asyle für Kinder und zwar ebenso für Säuglinge, wie für größere Kinder, vorhanden sind. Man errichte zu diesem Zwecke Säuglings-Bewahranstalten (Krippen, crèches), Säuglings-Pensionate, Kinderbewahranstalten, Kinderspielschulen, wodurch einerseits die Kinder der arbeitenden Volksclassen vor körperlicher und geistiger Verwahrlosung geschützt, andererseits die Eltern in den Stand gesetzt werden, ungehindert ihrem täglichen Erwerbe nachzugehen. Natürlich müssen diese Anstalten stets unter unmittelbarer Leitung von gewissenhaften, kinderfreundlichen und mit der Kinderpflege vertrauten Personen stehen; sie würden zum Theil durch Beisteuern der Eltern, größtentheils freilich auf öffentliche Kosten, zu erhalten sein. – Es ist von Solchen, die ihren Kindern Alles, was sie bedürfen, bieten können, sehr unüberlegt, über Mütter, die ihre Kinder einer andern Pflege als der eigenen anvertrauen, verächtlich zu urtheilen. Es ist doch wahrlich besser, ein Kind wird außer dem elterlichen Hause zu einem gesunden, verständigen und guten Menschen herangebildet, der später für seine Eltern sorgen kann und will, als daß es unter den Augen der Eltern verkümmert und verkrüppelt! Uebrigens soll ja auch durch jene Anstalten das Band zwischen Kind und Eltern gar nicht getrennt werden, da die Eltern ihr Kind oft besuchen oder zeitweilig mit nach Hause nehmen können. (Man bedenke übrigens, daß das Band zwischen ungezogenen [sogen. ungerathenen] Kindern und schwachen Eltern ein sehr leicht trennbares ist.) Besser wird’s aber immer sein, wenn die Pflege und Erziehung des Kindes der Anstalt allein überlassen bleibt, weil in sehr vielen Fällen der Aufenthalt des Kindes in der elterlichen Wohnung wieder verdirbt, was die Anstalt Gutes schuf.

Es wäre sicherlich für das körperliche und geistige Wohl eines großen Theiles der Menschheit und überhaupt für die menschliche Gesellschaft von außerordentlichem Vortheile, wenn man den meisten Eltern, und zwar nicht blos den ganz Hülflosen, die Verpflichtung zur Erhaltung und Erziehung ihrer Kinder, gerade in den ersten Lebensjahren, dahin ausdehnte, daß sie dieselben öffentlichen Erziehungsanstalten anvertrauen müßten. Die menschliche Gesellschaft hat ein Recht und die Pflicht, dahin zu wirken, daß ihre Mitglieder dieser Gesellschaft keine Schande und Nachtheile bringen, und dazu dienen sicherlich weit weniger Straf- und Besserungs-Anstalten, als Erziehungs-Anstalten für die kleinsten Kinder. Wenn übrigens Eltern denken, sie könnten ihre Kinder erziehen, wie sie wollten, so ist dies ein sehr falscher und inhumaner Gedanke, denn sie haben die Kinder so zu erziehen, daß sie einst gute und brauchbare Mitglieder der menschlichen Gesellschaft werden.

Ueber die Fürsorge für hülflose Kinder, welche doch nach göttlichen und menschlichen Gesetzen am unbedingtesten geboten ist, bestehen merkwürdiger Weise zwei wesentlich verschiedene Ansichten; die eine, von den romanischen Völkern acceptirte, spricht sich nämlich für die Findelhäuser aus, während sich die andere, und zwar die der germanischen Völker, für Waisenhäuser erklärt. Welche von diesen beiden Anstalten verdient nun wohl den Vorzug? Haben wir in Deutschland und in den übrigen germanischen Landen Recht, wenn wir vorerst die Erfüllung der natürlichen Pflichten der Erhaltung und Erziehung der Kinder zu erzwingen suchen und nur bei tatsächlicher Unmöglichkeit dazu der Gesellschaft eine gesetzliche Verbindlichkeit auferlegen? Oder ist es, wie in Frankreich und bei den übrigen romanischen Völkern, humaner, daß Anstalten ohne alle Schwierigkeit, selbst mit Gestattung tiefen Geheimnisses, jedes ihnen dargebotene Kind aufnehmen und, ohne daß man die Angehörigen aufzufinden strebt oder diesen später das wiederverlangte Kind vorenthält, bis zu seiner eigenen Erwerbsfähigkeit pflegt und erzieht?

Beim Bestehen von Findelhäusern, hofft man, werden (bei der leichten und völlig unbedenklichen Gelegenheit, sich der Last und Verantwortlichkeit zu entledigen) Eltern (Mütter) ihre Kinder nicht im Elend verkümmern lassen oder gar mörderische Hand an dasselbe legen. Allein diese Hoffnung ist getäuscht worden, denn Kindesmorde sind da, wo keine Findelhäuser existiren, durchaus nicht häufiger. Ja, als in Frankreich in den Jahren 1834 und 1835 in 24 verschiedenen Departements die Findelhäuser aus Sparsamkeit versuchsweise aufgehoben wurden, nahm sogar die Zahl der Kindesmorde in den meisten dieser Departements ab, während in den übrigen Departements, welche ihre Findelhäuser behalten hatten, die Zahl der Kindesmorde bedeutend stieg. Eine andere Thatsache für das Gesagte liefert Belgien, von dessen Provinzen 5 Findelhäuser, 4 dagegen keine besitzen. In den ersteren kamen von 1826 bis 1829 mehr Kindesmorde vor, als in letzteren. Der Hauptvorwurf also, welchen man der germanischen Einrichtung gemacht, daß dadurch der Kindesmord begünstigt werde, erscheint somit als völlig unbegründet und nichts ist unrichtiger, als die Annahme, daß die Tausende von Findlingen, welche in die Anstalten der romanischen Völker aufgenommen werden, der Ermordung durch die Hand der eigenen Mutter verfallen sein würden.

Eine andere Behauptung, daß nämlich durch das Bestehen der Findelhäuser dem Aussetzen der Kinder vorgebeugt würde, ergibt sich ebenfalls als eine unrichtige, denn es ist eine notorische Thatsache, daß in den germanischen Ländern dergleichen Aussetzungen unendlich selten vorkommen, während dieselben in Ländern mit Findelhäusern gerade recht häufig sind. – Es fragt sich nun, ob

die Findelhäuser wenigstens den physischen und moralischen Tod von

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1859). Leipzig: Ernst Keil, 1859, Seite 510. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1859)_510.jpg&oldid=- (Version vom 10.9.2023)
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