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Seite:Die Gartenlaube (1888) 132.jpg

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1888)

hohe Sendung, mit der Ueberzeugung, daß er ein Dichtergenie ersten Rangs besitze. Er war der zweite gekrönte Dramatiker, der erste war Friedrich Hebbel gewesen. Heutigen Tags, wo es so viele gekrönte Dichter giebt, ist der Glaube an eine durch Berliner Preisrichter garantirte Unsterblichkeit gänzlich geschwunden. Mit seinen späteren Stücken vermochte Lindner nicht den Widerstand der spröden Welt zu besiegen; der Mangel an Anerkennung und die äußere Noth richtete ihn zu Grunde. Ein energisches Talent für markige Situationsmalerei spricht aus der „Bluthochzeit“, seinem besten Drama: aber die oft blinde Nachahmung Shakespeare’s war die Achillesferse seiner Dichtungen. Friede der Asche des begabten unglücklichen Dichters! †      

Selbstmord aus gekränkter Eitelkeit. Wir haben einmal von einem Kriminalproceß aus Italien berichtet, der gegen eine Mutter geführt wurde, die ihre eigene Tochter aus eifersüchtiger Rivalität vergiftet hat, weil sie mehr als die Mutter auf den Bällen glänzte. Gottschall hat in seiner Dichtung: „Merlin’s Wanderungen“ diesen Stoff zu einer modernen Ballade benutzt. Jetzt wird aus Rom berichtet, daß Fräulein Amalie Bonghi, Tochter eines hochgestellten Beamten im Marineministerium, sich selbst mit einem Revolver zwei Kugeln in den Kopf gejagt. Ursache dieses Selbstmords war gekränkte Eitelkeit: ihre Schwester, welche einen Adjutanten des Herzogs von Aosta geheirathet, war zu den Hofbällen eingeladen worden, zu denen sie selbst keinen Zutritt erlangen konnte. Ehe sie sich den Tod gab, zog sie eine prächtige Balltoilette an.

Mord und Selbstmord aus gekränkter Eitelkeit – welche erschreckenden Beiträge zur Chronik der Bälle und Lustbarkeiten und ihrer grenzenlosen Ueberschätzung! Von deutschen Mädchen und Frauen wird glücklicher Weise nichts Derartiges berichtet: sie schätzen das Vergnügen nicht höher, als es zu schätzen ist, und die Familie und häusliche Pflichterfüllung giebt ihnen einen festeren Halt als allen nur auf den äußern Glanz gestellten Existenzen. †      

Ein Wort Gottfried Kinkel’s. Margarethe Henke hat „Briefe an eine junge Freundin“ herausgegeben, die sie allen herzigen Backfischchen widmet. (Erfurt, Fr. Bartholomäus.) Diese Briefe enthalten sehr treffende Winke über die verschiedensten Dinge, Kochen, Klavierspielen, Tanzen, Toilette, Pudern und allerlei Lebensfragen für junge Mädchen; alles wird schlicht und verständig ausgesprochen, ohne überflüssige Phrasenmacherei. Vor allem wird Genügsamkeit und Selbstbeschränkung gelehrt und die Kunst, auch bescheidenen Verhältnissen Freude abzugewinnen. Nach dieser Seite hin wird mit Recht ein schönes Wort Gottfried Kinkel’s erwähnt, das dieser in geisttödtender Kerkerhaft schmachtende Dichter im December 1849 einer Freundin zuruft: „Bis jetzt hat das All mich noch keinen Tag ohne erfrischende und geiststärkende Eindrücke gelassen und in den blauen Reflexen, die ein klarer nordischer Himmel auf den blendenden Schnee wirft, von den breiten Granitfundamenten, auf denen unser Palast des Schmerzes aufgebaut ist, bis zu den hohen und fernen ernsten Wolken, die an den van Eyck’schen Himmel auf dem Genter Altarblock erinnern, webt und schwebt vieles, was einem betrachtenden Gemüth Nahrung giebt.“ †      

Eisenbahn in Palästina. Der profane Dampf hatte sich bisher nicht in das heilige Land verirrt und die erhabene Idylle jener Gegenden nicht gestört, an welche sich so unvergängliche Erinnerungen knüpfen. Jetzt wird es anders werden: Schienen, Wächterhäuschen und Telegraphendrähte werden sich dort einfinden und Station „Bethlehem“ wird es vielleicht bald aus dem Munde von Eisenbahnschaffnern ertönen. Zunächst soll eine Eisenbahn zwischen Jerusalem und Jaffa gebaut werden. Das Bankhaus J. Frutiger in Jerusalem soll hauptsächlich bei der Unternehmung betheiligt sein, außerdem auch der Pariser Rothschild. †      

Skat-Aufgabe Nr. 3.
Von K. Buhle.
Die ersten drei Stiche fallen so:
1.
(tr. 9.)
(tr. K.)
(tr. As)
2.
(c. K.)
(c. As)
(tr. D.)
3.
(p. K.)
(tr. Z.)
(p. Z.)

und nach drei weiteren Stichen hat der Spieler noch folgende Karten:

(c. B.)
(car. B.)
(tr. 7.)
(car. As)

auf welche er keinen Stich mehr abgiebt; er hat aber, trotzdem noch 7 Augen im Skat liegen, das Spiel mit Schneider verloren, denn die Gegner haben 98 Augen hereinbekommen. – Welcher von den Dreien war der Spieler und was spielte er? Wie waren der 4., 5. und 6. Stich?

Auflösung der Skat-Aufgabe Nr. 2 auf S. 84:
Der Spieler in Mittelhand hatte folgende Karten:
eW, gW, rW, sW, eO, e9, gZ, gK, rD, rZ.
Vorhand: eD, c8, e7, rK, rO, r9, r8, r7, sZ, s7
Skat: sK, g7.
Spielt nun nach dem angegebenen ersten Stich rK, rZ, eZ die Hinterhand weiter wie folgt: 2. gD, sZ, gK (−25), 3. gO, eD, gZ (−24), 4. rO, rD, eK (−18), so erhalten die Gegner 91 Augen und der Spieler ist Schneider. Wenn dagegen die Hinterhand, welche doch für ihr Spiel nach dem ersten Stiche einen festen Anhalt noch nicht hatte, im 2. Stich sD vorspielt, so sticht der Spieler mit eK ein, holt die Trümpfe heraus und giebt nur noch einen Stich in Grün (p) mit höchstens 31 Augen ab, so daß die Gegner im günstigsten Falle nur 56 Augen bekommen können.
Auflösung des Bilder-Räthsels auf S. 116.
„Ueber allen Wipfeln ist Ruh’!“

Kleiner Briefkasten.
(Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt.)

F. W. in Homburg. Auf Ihre Anfrage wird uns von rechtskundiger Seite die folgende Auskunft ertheilt, welche von allgemeinem Interesse sein dürfte: „Der Betrieb eines Geschäftes oder Gewerbes als solcher erzeugt gegen den Inhaber desselben keine privatrechtliche Verpflichtungen irgend welcher Art. Es giebt also auch keine solchen Verpflichtungen, die aus dem Betrieb selber folgen, wie dies der Fall wäre, wenn Jemand den Wirth, Metzger, Bäcker, Kaufmann etc. rechtlich zwingen könnte, an ihn zu verkaufen, weil er das betreffende Gewerbe oder Geschäft öffentlich betreibt. Hiernach ist Ihre Streitfrage lediglich vom privatrechtlichen Standpunkt aus zu beurtheilen. Von diesem aus ist aber eine Verpflichtung Jemandes, mit einem Anderen zu kontrahiren, nicht anzuerkennen. Derjenige, der in einem Laden dem Geschäftsinhaber oder dessen Vertreter erklärt, daß er etwas kaufen wolle, macht das Angebot zu einem Kaufvertrage. Dieses Angebot kann der Geschäftsinhaber, welcher der andere Kontrahent im Kaufvertrage erst werden soll, ablehnen. Bei solcher Ablehnung kommt ein Kaufvertrag überhaupt nicht zu Stande, und ohne Vertrag kann der Dritte ein Recht auf Uebertragung des Gegenstandes, den er zu kaufen beabsichtigt, nicht geltend machen. Dieses Recht würde er nur haben, wenn der Verkäufer ihm schon versprochen hätte, den betreffenden Gegenstand ihm käuflich zu überlassen und er dieses Versprechen angenommen hätte. Gleichgültig ist es für die Rechtsfrage, ob es nur ein Geschäft der betreffenden Art oder ob es mehrere derselben im Orte giebt. Die Ablehnung der Kaufsofferte darf freilich nicht in einer Form oder unter Umständen geschehen, welche die Absicht, zu beleidigen, erkennen lassen. In diesem Falle könnte der Abgelehnte möglicherweise aus der Ablehnung den Thatbestand einer Beleidigung schöpfen.“

R. M. in Rostock. Ueber die neuesten Erscheinungen im Buchhandel giebt Ihnen Auskunft der von Max Moltke in Leipzig herausgegebene „Bücherfreund, ein Anrege- und Anzeigeblatt“, welches auch Auszüge aus Besprechungen neuerschienener Bücher bringt.

R. S. in Olmütz. Vergl. Sie gefl. die Biographie E. Marlitt’s im Jahre 1887 der „Gartenlaube“.


Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Gartenlaube (1888). Leipzig: Ernst Keil, 1888, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1888)_132.jpg&oldid=- (Version vom 5.4.2020)
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