211 | Gerieren – Geschwulst | 212 |
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2 Oberlandesgerichtsräte. Zivilsenate sind Berufungs- u. Beschwerdegericht gegen Entscheidungen d. Landgerichte u. Kammern für Handelssachen. Strafsenate zuständig für Revision gegen Urteile der kl. Strafkammern, u. U. auch der gr. Strafkammer.
- 6) Bayr. Oberstes Landesgericht in München, zuständig für Revisionen und Beschwerden in Zivilsachen.
- 7) Reichsgericht in Leipzig, 9 Zivil-, 4 Strafsenate, jeder besetzt mit 1 Senatspräs. u. 4 Reichsgerichtsräten; überwiegend höchste Revisions-, Berufungs-, Beschwerdeinstanz. Angegliedert sind Reichsarbeitsgericht, Staatsgerichtshof für das Dt. Reich, Reichsdisziplinarhof, Ehrengerichtshof f. d. dt. Rechtsanwälte, Reichsbahngericht, Wahlprüfungsgericht f. d. Reichstag.
II. Sondergerichte, z.B. Arbeits-, Militärgerichte.
III. Verwaltungsgerichte: Zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit v. Entscheidungen, Anordnungen u. Verfügungen der Verwaltungsbehörden, z. B. Reichsfinanzhof, Reichswirtschafts-, Reichsversorgungsgericht.
1. Bürgerliche Rechtssachen | |||||
1. Ordentliche Gerichte | |||||
A. Streitige Gerichtsbarkeit | B. Freiwillige Gerichtsbarkeit | ||||
a) Amtsgerichtssachen | b) Landgerichtssachen | ||||
I. Instanz … | Amtsgericht | Landgericht | Amtsgericht (Grundbuchamt) | ||
II. Instanz … | Landgericht | Oberlandesgericht | Landgericht | ||
III. Instanz … | --- | Reichsgericht (bayr. Oberstes Landesgericht) |
Oberlandesgericht (preuß. Kammergericht; bayr. Oberst. Landesgericht); evtl. Reichsgericht | ||
2. Arbeitsgerichte | |||||
a) Urteilsverfahren | b) Beschlußverfahren | ||||
I. Instanz … | Arbeitsgericht | Arbeitsgericht | |||
II. Instanz … | Landesarbeitsgericht | Landesarbeitsgericht (evtl. Reichsarbeitsgericht | |||
III. Instanz … | Reichsarbeitsgericht | ---
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II. Strafsachen | |||||
a) Einzelrichtersachen | c) Großes Schöffengericht | ||||
I. Instanz … | Amtsrichter | Schöffengericht | |||
II. Instanz … | Kleine Strafkammer | Große Strafkammer | |||
III. Instanz … | Oberlandesgericht (preuß. Kammergericht; bayr. Oberstes Landesgericht |
Reichsgericht (preuß. Kammergericht; bayr. Oberstes Landesgericht | |||
b) Kleines Schöffengericht | d) Schwurgericht | ||||
I. Instanz … | Schöffengericht | Schwurgericht | |||
II. Instanz … | Große Strafkammer | --- | |||
III. Instanz … | Oberlandesgericht (preuß. Kammergericht; bayr. Oberstes Landesgericht |
Reichsgericht (preuß. Kammergericht; bayr. Oberstes Landesgericht) |
Gerieren, (sich) aufführen.
Gerlach,
- 1) Andr., 1811–77, Bahnbrecher des öff. Veterinärwesens;
- 2) Helmut v., Pazifist, *1866.
Gerlsdorfer Spitze, höchster Gipfel der Hohen Tatra, 2663 m.
Germanen, seit 1800 v. Chr. selbständ. Volksstamm der W-Gruppe der Indogermanen. Urspr. Rassenmerkmale dch. slaw. u. kelt. Mischung verwischt:
- 1) Deutsche, einschl. Friesen, Niederländer u. Flamen;
- 2) Skandinavier od. Nord-G. (Schweden, Dänen, Norw., Isländer);
- 3) Engländer (↑ Angelsachsen).
Der Staat zerfiel in Gaue, diese in versippte Siedlungsverbände (Hundertschaften). Befehlshaber des Heers war der König od. sonst ein v. den Gaufürsten vorgeschlagener bzw. gewählter „Herzog“. Heereseinheiten: Sippe, Hundertschaft, Kern das Fußvolk. Die ständischen Unterschiede waren nicht scharf ausgebildet. Die Gemeinfreien, der Kern der Völkerschaft, bildeten Land-Ding, Gauversammlung u. Heer. Unfrei waren Knechte (Unterworfene, Kriegsgefangene, unfrei Geborne, Verschuldete). Gemeinschaftl. Bodennutzung: die Sippen tauschten jährl. Äcker u. Wohnungen; Ertrag auf die Haushaltungen verteilt. Bei fester Ansiedlung kam der Acker an einzelne Familien zur Sondernutzung.
Germania (Germanien), röm. Name u. Frauengestalt als Symbol für Dtschl.
Germanicus, Cäsar, röm. Feldherr kämpfte 13–17 in Germanien.
Germanisches Nationalmuseum, in Nürnberg, Sammlung v. Denkmälern der dt. Kunst, Gesch. u. Lit., Trachten, Geräte, Werkzeuge usw.
Germanische Sprachen, Sprachfam. des indogerman. Sprachstamms: Ost-(Gotisch, ausgestorben), Nord- (Dän.-Norw., Schwed., Isländ.), Westgermanisch (Dt., Niederl., Engl., Fries.).
Germanisieren, deutsch machen.
Germanismus, der deutschen nachgeahmte Ausdrucksweise in nichtdt. Sprache.
Germanist,
- 1) Forscher d. dt. Sprach- u. Altertumskunde (G.ik);
- 2) Kenner d. dt. Rechts.
Germanium, Metall (↑ auch Elemente), chem. dem Silizium, Zinn u. Blei verwandt.
Germany, Deutschland.
Germiston, St. in Transvaal (S-Afrika), 47 000 E.
Gernot, Bruder Gunthers.
Gernrode, anhalt. St., am Harz, 3800 E.
Gerok, Karl v., relig. Lyr., 1815–90; „Palmblätter“.
Gerona, nordostspan. St., 19 000 E; Korkind.
Geronten, Älteste, bes. in Sparta, bildeten die Gerusia (Rat d. Alten).
Gersondiät, kochsalzarme, aus bestimmt. Nahr.mitteln u. Nährsalzen bestehende, von Max Gerson (Kassel) 1925 eingeführte Ernähr.weise.
Gerstäcker, Friedr., 1816–72; Reise- u. Abenteuererz.
Gerste, Gattung der Gräser: Mäuse-G., gemeines Unkraut an Wegen, Mauern, auf Schutt, bis 30 cm. Gemeine G. (Saat-G.), viele Abarten (z. B. Sommer-, Winter-G.), liefert Mehl, Graupen, Malz z. Bierbereitung u. f. Malzkaffee, auch Viehfutter. ↑ Taf. Sp. 217.
Gerstenkorn, kl. Entzündungsgeschwulst am Augenlid.
Gerthe, D., bei Bochum, 21 000 E.
Geryon ↑ Herakles.
Ges, indian. Sprachfam. O-Brasiliens; Lippen- und Ohrenpflöcke.
Gesamte Hand, Rechtsgemeinschaft, bei der nur die Gesamtheit über das Recht verfügen darf (z. B. Miterben).
Gesamtgut, gemeinschaftl.Vermögen d. Ehegatten bei Gütergemeinschaft, v. Mann verwaltet.
Gesamtstreitigkeit, Gesamtvereinbarung ↑ Tarifvertrag.
Gesandte, Vertreter des Staats im Ausland, mit diplomat. Charakter; 4 Rangklassen:
- 1) Botschafter, päpstl. Legaten u. Nuntien;
- 2) Gesandte;
- 3) Ministerresidenten;
- 4) Geschäftsträger.
Gesäuse, Talenge in den Ennstaler Kalkalpen.
Geschäftsaufsicht soll zahlungsunfähig Gewordene vor Konkurs bewahren; 1927 durch Vergleichsverfahren ersetzt.
Geschäftsfähigkeit, Fähigkeit zur wirksamen Vornahme eines Rechtsgeschäfts, setzt Volljährigkeit u. geist. Gesundheit voraus. Geschäftsunfähig: Personen unter 7 J. u. Geisteskranke ; beschränkt geschäftsfähig: Minderjährige über 7 J. und wegen Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht Entmündigte.
Geschäftsministerium, Reg. nicht aus Parteimännern, sondern Fachleuten.
Geschäftsordnung, Regelung des Verfahrens bei Verhandlungen, Versammlungen usw.
Gescheide, Magen u. Gedärme der Jagdtiere.
Geschichte bezeichnet das, was geschieht od. geschehen ist, dann die Kunde davon u. die Wissenschaft, die die Kunde vermittelt. Darüber, was Gegenstand der G. ist, entscheiden Wertbeziehungen: z. B. Staat, Gesellschaft, Religion, Kultur u. Wirtschaft. Man unterscheidet z. B. polit. G., Kultur-, Sozial- u. Wirtschafts-, Lokal-G. Geschichtsschreibung entwickelte sich aus Chroniken u. Denkwürdigkeiten (Memoiren).
Geschichtsklitterung, polit. tendenziöse, die Tatsachen verfälschende Geschichtsdarstellung.
Geschichtsphilosophie bearbeitet Grundbegriffe, Grundsätze u. Methoden der Geschichtswissenschaft u. sucht die geschichtl. Entwicklung der Menschheit zu ergründen.
Geschiebe, meist flache, durch fließendes Wasser od. Eis an den Kanten abgerundete gekritzte Gesteinstrümmer; G.-mergel ist kalkiger G.lehm.
Geschirr, Lederzeug (auch Gurte) zum Anspannen von Zugvieh an Fuhrwerke.
Geschlecht,
- 1) gramm.: männl. (Maskulinum), weibl. (Femininum), u. sächl. G. (Neutrum).
- 2) Besonderheit von männl. u. weibl. Individuum, selten im selben vereinigt (Zwitter).
G.smerkmale, primäre: die G.sorgane; sekundäre: bes. Kennzeichen an andern Körperteilen (z. B. Bart des Manns, Milchdrüsen der weibl. Säugetiere).
Geschlechter, ehem. Bez. für Patrizier.
Geschlechterkunde befaßt sich mit auf Verwandtschaft beruhenden menschlichen Gemeinschaften (Familie, Geschlecht, Sippe, Ahnengemeinschaft).
Geschlechtskrankheiten. Tripper (Gonorrhöe), mit Entzündung der Harnröhrenschleimhaut, erzeugt durch Gonokokkus 2–20 Tage nach Ansteckung: Rötung, eitr. Ausfluß aus Harnröhre. Schanker ist ein Geschwür an d. äußern Geschlechtsteilen. Weicher Schanker entsteht durch Bacillus Ducrey, 2–3 Tage nach Ansteckung bemerkbar, erzeugt häufig eitr. Lymphdrüsenentzündung (Bubo); heilt meist nach 2–3 Wochen. Harter Schanker, scharf umrandetes Geschwür mit hartem Grund, 4–6 Wochen nach Infektion, ist Anfangsstadium (Primäraffekt) der Syphilis. Staatl. Bekämpfung durch Ges. v. 18. 2. 1927. Behandlungspflicht des Erkrankten, u. U. Zwangsbehandl. Beischlaf Ansteckungsfähiger strafbar, auch ohne Ansteckung des andern Teils. Erkrankung infolge außerehel. Verkehrs gilt nicht als unverschuldetes Unglück im Sinn v. § 63 HGB. Geschlechtskrankenfürsorge durch Beratungs- u. Fürsorgestellen für Geschlechtskranke.
Geschoß (Stockwerk, Etage), durch Decken abgeschlossene Abteilung gleicher Höhe in einem Gebäude (Abb.).
Geschosse, für Handfeuerwaffen: Patronen; die Pulverladung in der Patronenhülse treibt die Kugel od. das Lang- (Spitz-) G. (aus Hart- oder Weichblei) aus dem Lauf. Aus Gewehren werden auch Granaten (Gewehrgranaten) verschossen. Die Artillerie verwendet als G. Granaten u. Schrapnells. Diese G. haben Zündung, die die Pulverladung beim Auftreffen des G. od. eine einstellbare Zahl v. sek nach dem Abschuß zur Explosion bringt. Bei Granaten zerspringt der Mantel zu Splittern; beim Schrapnell werden die darin enthaltenen Kugeln gegen das Ziel geschleudert. Damit die G. während des Fliegens sich nicht überschlagen, sind im Laufinnern der Feuerwaffen spiralförmige Züge eingeschnitten, wodurch das G. rasche Drehung um die Längsachse (Drall) erhält.
Geschütze: Flachfeuer-G. (Kanonen) mit großer Rohrlänge u. Reichweite u. niedrig flieg. Geschoß; Steilfeuer-G. (Haubitzen, Mörser) mit kurzem Rohr, verhältnismäßig geringer Reichweite, hoch flieg. Geschoß. Über Kaliber ↑ Artillerie. Ein Geschütz besteht aus Rohr mit Zügen (↑ Geschoß) u. dem Verschluß, der das Rohr beim Schuß a. d. Rückseite gasdicht abschließt; Richtmittel: Fernrohraufsatz (Zieleinricht.) sowie Höhen- u. Seitenrichtmasch. z. Bewegen des Laufs; Lafette (Schieß- u. Fahrgestell). Reichweite d. G. durchschnittl. 9–11 km. ↑ Revolverkanonen.
Geschwindigkeit, in 1 sek zurückgelegter Weg in m gemessen dch. Stoppuhren, Tachometer, Tourenzähler. In 1 sek legen zurück: Elektr. Wellen ↑ Lichtgeschwindigkeit, Erde um Sonne 29,7 km, ferner in m (bei Geschossen Anfangs-G.): Geschoß der dt. Belagerungsart. 1500–1600, Geschoß des dt. Infanteriegewehrs M/98: 820, Schall 330, Flugzeug bis 168, Kraftwagen bis 110, elektr. Schnellbahn 58,3, Motorboot rund 44, Schwalbe 40–70, Sturm 40, Luftschiff bis 40, Brieftaube 30, Skiläufer in Schußfahrt bis 28, Rennpferd 25,3, Schnellzug 25–30, Adler 24, Fahrrad 12–23,5, Schnelldampfer 10–13.
Geschwulst, abnorme Vergrößerung eines Körperteils,
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 211–212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0134.jpg&oldid=- (Version vom 6.7.2022)