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753 Złoty — Zucker 754

† 1424.

Złoty, Münze, ↑ Übers. Sp. 416.

Znaim, südmähr. St., 21 000 E.

Zobel, Art der Marder, 58 cm, bläulichgrau, im N der Alten Welt, Pelztier, vielfach ausgerottet.

Zobeltitz, Schriftsteller:

1) Fedor v., *1857; Hrsg. der „Ztschr. für Bücherfreunde“; Rom.
2) Hanns v., 1853–1918; Rom., Nov.

Zodiakallicht (Tierkreislicht), kegelförmiger Lichtschein in der Ekliptik, bes. im Frühling abends im W, im Herbst morgens im O.

Zodiakus = Ekliptik.

Zogu I., König (1928) von Albanien, *1895.

Émile Zola.

Zola, Émile, frz. Schriftsteller, 1840–1902; Haupt d. frz. Naturalisten; Wiedergabe der positiven „Wirklichkeit“ durch naturwissenschaftl.-method. Häufung exakter Details, ohne metaphys. Bezug; ein zukunftsgläubiger Moralist; 20bänd. Romanserie „Les Rougon-Macquart“: „L'assommoir“ (Arbeiterwelt), „Nana“ (Dirnenwelt), „Germinal“ (Bergarbeiter), „La Terre“ (Bauernleben), „La Débâcle“ (Niederlage v. 1870). Ferner „Les trois villes“: „Lourdes“, „Rome“, „Paris“; „Quatre Evangiles“ (unvoll.): „Fécondité“, „Travail“, „Vérité“. Gegen das Justizverbrechen an Dreyfus protestierte er in dem offenen Brief „J'accuse“ (1898).

Zölenteraten (Hohltiere), radiär gebaute Tiere, meist Meeresbewohner; doppelwandiger Schlauch, in dessen Inneres nur eine, meist von Fangarmen umstellte Öffnung führt: Polypen, Medusen.

Zölestin, Strontiumerz, Strontiumsulfat.

Zölibat, Ehelosigkeit aller Geistlichen in der röm.-kath. Kirche, erst im MA kirchenrechtlich festgesetzt. Zur Rechtfertigung des Z. beruft sich die Kirche auf Matth. 19, 10–12 u. 1. Kor. 7.

Zoll, früher dt. Längenmaß, = 1/12, auch 1/10 Fuß.

Zollabfertigung, die nach erfolgter ↑ Deklaration stattfindende Besichtigung der über die Grenze eingebrachten Waren durch Zollbeamte.
Zollanschlüsse heißen die nicht zu einem Staat gehörigen, aber seinem Zollgebiet angeschlossenen fremden Landesteile: Zollausschlüsse (Zollausland), die innerhalb der Staatsgrenzen, doch außerhalb d. Zollgrenzen gelegenen Gebiete (Freigebiete, -bezirke, -häfen), die mit d. Ausland in völlig freiem Verkehr stehen.

Zölle (Mauten), Abgaben, die von Waren erhoben werden, wenn sie über die Grenze eines Zollgebiets geführt werden. Durch die Z. sollen Einnahmen erzielt (Finanz-, Steuer-Z.) od. das heim. Gewerbe vor d. Auslandskonkurrenz geschützt werden (Schutz-Z.). Soll durch Schutzzoll eine junge heimische Industrie gegen das Ausland konkurrenzfähig gemacht werden, so spricht man nach F. List v. Erziehungs-Z. Prohibitiv-Z. sind Z., die so hoch sind, daß sie wie ein Ein- bzw. Ausfuhrverbot wirken. Binnen-Z. werden innerhalb des Staatsgebietes erhoben (in Deutschland aufgehoben), bei den Grenz-Z. unterscheidet man Einfuhr-, Ausfuhr- u. Durchfuhr- (Transit-) Z. (Außenhandel). Der Zolltarif ist die systemat. Zusammenstellung der für zollpflichtige Waren gültigen Zollsätze. Er ist autonom, wenn d. Staat ihn lediglich gemäß den Bedürfnissen seines Landes aufstellt u. wird Generaltarif genannt. Der Konventional- od. Vertragstarif beruht auf Handelsverträgen.

Zollarten. Die Bestimmung der Zollpflicht geschieht am zweckmäßigsten nach dem Wert der Waren (Wert-Z., Z. ad valorem). Einfacher für die Ermittlung sind die in den meisten Staaten übl. Stück-u. Gewichts-Z. (spezif. Z.), bei denen feste Sätze für Maß- od. Gewichtseinheiten bzw. Anzahl v. Stücken festgesetzt werden. Ein Tarif, der die Waren nach Fabrikationsstadium od. Qualität verschieden besteuert (Gradations- od. Staffeltarif), nähert sich dem Wert-Zollsystem. Rück-Z. (engl. drawbacks) werden bei Ausfuhr bereits mit Zoll belasteter Waren rückerstattet; sie sollen den Veredlungs- od. Appreturverkehr ermöglichen, bei dem Rohstoffe od. Halbfabrikate eingeführt, im Inlande verarbeitet u. in veredeltem Zustand wieder ausgeführt werden.

Zollgrenze (Zollinie), Grenze eines Zollgebietes gegen das Ausland, bei deren Überschreitung der Zoll zu zahlen ist. Sie fällt, wenn Zollausschlüsse u. Zollanschlüsse vorhanden sind, nicht mit der Landesgrenze zus.

Zöllner,

1) Carl Friedrich, Komponist, 1800—60; Männerchöre, Lieder („Das Wandern ist des Müllers Lust“).
2) Heinrich, Komponist, Dirigent, Dichter, *1854; Oper „Die versunkene Glocke“; Chorwerke, Symphonien.

Zollniederlagen (Zollager, Entrepots), Räumlichkeiten, in denen unverzollte, zollpflichtige Waren unter Aufsicht des Staates aufbewahrt werden. Die Waren werden aus den Z. entweder in freien Verkehr gesetzt od. unter amtl. Aufsicht in das Ausland zurückbefördert (Niederlagenverkehr). Die Z. im Dt. Reich sind öffentliche od. kontrollierte Privatlager. Die öff. Z. sind entweder allgem. Z. (Packhöfe, Hallen, Lagerhäuser, Freihäfen) oder beschränkte oder freie Z. (Freilager). Letztere können als Zollausschlüsse in Seehäfen errichtet werden (Freihäfen). Sind die Waren zugleich od. ausschl. zum Absatz nach dem Ausland bestimmt, so heißen die Z. (gemischte od. reine) Transitlager.

Zollordnung, Inbegriff derjenigen Vorschriften (Zollgesetze, Zollverordnungen) und Einrichtungen, die sich auf die Erhebung der Zölle beziehen. Im Dt. Reich ist die Verwaltung der Zölle auf das Reich übergegangen. Höchste Zollbehörde ist das Reichsfinanzministerium, ihm unterstehen die Landesfinanzämter. Die Erhebung der Zölle erfolgt durch Hauptzollämter (Grenzzollämter) u. die diesen unterstellten Zollämter u. Bezirksinspektionen.

Zollrevision = Zollabfertigung.

Zollstock, zus.legbarer Gliedermaßstab.

Zollstrafrecht enthält Strafbestimmungen für Zollvergehen, bes. für Bannbruch (Konterbande), sowie Zollhinterziehung (Defraudation).

ZolltarifZölle.

Zollunion, Vereinigung v. Staaten zu einem einheitl. Zollgebiet.

Zollverein, Deutscher, Zus.schluß dt. Staaten zwecks Beseitigung d. Binnen- u. gemeinsamer Regelung u. Erhebung der Grenzzölle, am 1. 1. 1834 ins Leben getreten.

Zollverschluß (Warenverschluß), amtl. Verschließung solcher zollpflichtiger Sendungen, die in ein Zollamt im Innern des Landes od. in eine Zollniederlage verbracht werden.

Zone („Gürtel“), Kugel-Z., ↑ Kugel In d. Kristallogr.: alle Flächen e. Kristalls, die e. best. Kante parallel sind. In der Geogr.:Klima.

Zonentarif, Tarif, bei dem der Fahrpreis innerhalb best. Entfernungsgruppen (1—50, 50—100 km usw.) unverändert bleibt.

Zoolatrie, Tierverehrung.

Zoologie (↑ Taf. Sp. 757), die Wissenschaft, die d. Tierwelt erforscht.

Zoologische Gärten, Parke, in denen Tiere zur Schau gestellt bzw. zu wissenschaftl. Zwecken gehegt werden.

Zopf, spitzes Ende eines Dinges (z. B. eines Baumstammes); Haarflechte, auch künstl. Z.stil, in Deutschland um 1770 das Rokoko ablösend, zum Klassizismus überleitend, m. zopfartig versteifter Geradlinigkeit d. Formen (Möbel, Baukunst); danach Z. auch: verknöcherter Bürokratismus, altmod. Pedanterie.

Zoppot, Ostseebad, im Freistaat Danzig, 31 000 E; Spielkasino.

Anders Zorn: Maja.

Zorn,

1) Anders, schwed. Maler, 1860–1920; Hauptvertreter des nord. Impressionismus; Akte, Bildnisse, Volksszenen.
2) Philipp, Staats- u. Völkerrechtler, 1850–1928.

Zorn von Bulach, Hugo, Frh. v., 1851–1921; 1908–14 Staatssekr. f. Els.-Lothringen. Sein Sohn Klaus (*1887) war nach d. Weltkrieg in der elsäss. Autonomiebewegung tätig.

Zorndorf, D., in der Neumark, 1000 E; 1758 Sieg Friedr. II. über d. Russen.

Zoroaster (Zarathus[h]tra), iran. Prophet u. Religionsreformer, wohl um 1000 v. Chr. System: Ahuramazda, der „weiße Herr“, u. Ahriman, d. „böse Geist“; opferlose Religion mit betonter Sittlichkeit u. lebendiger Jenseitserwartung; ↑ Avesta. Bestattung der Gläubigen in Leichentürmen („Türme des Schweigens“).

Zötus, Schulgemeinde; (Schüler-) Jahrgang; Lehrstufe.

ZPO. = Zivilprozeßordnung.

Zrinyi, Miklós, Graf v., ung. Feldherr, fiel 1566 vor Szigetvár.

Zschokke, Heinr., Schriftsteller, 1771–1848; Nov.: „Goldmacherdorf“, „Adderich im Moos“, „Stunden der Andacht“.

Zschopau, westsächs. St., an der Z. (Nbfl. der Freiberger Mulde, 105 km), 7500 E.

Zschornewitz, Großkraftwerk, ↑ Golpa-Zchornewitz.

Zsigmondy, Richard, Chemiker, 1865–1929; Kolloidchemie.

Zuaven, frz. (weiße) Truppen in Algerien.

Zuber, Gefäß, Bütte; altes Getreidemaß in Baden, = 15 hl.

Zuccarro, Federigo, ital. manierist. Maler, 1543–1609; Altarbilder, Fresken, Bildnisse.

ZuchthausFreiheitsstrafen.

Züchtigung (körperl. Z.), als Erziehungsmittel demjenigen erlaubt, dem Sorge für das Kind zusteht (Vater, Mutter, Vormund), kann strafbare Körperverletzung sein, wenn kein Recht zu Züchtigung gegeben ist od. wenn ein an sich hierzu bestehendes Recht vorsätzlich oder fahrlässig überschritten wird. Min.-Erlaß vom 29. 3. 1928 verlangt, daß die körperl. Z. aus der Schule verschwindet. Gewerbl. Lehrlinge sind der väterl. Zucht des Lehrherrn unterworfen, nicht dagegen Hausangestellte. Körperliche Z. in Fürsorgeanstalten stark eingeschränkt, gegen Strafgefangene verboten.

ZuchtwahlAbstammungslehre.

Zucker, meist kristallisierbare Kohlehydrate, z. T. in Pflanzen u. Tieren, einige künstlich darstellbar. Am wichtigsten Rohr- bzw. Rübenzucker, gewonnen aus Zuckerrüben, Z.rohr, auch

Stichwörter, die unter Z… vermißt werden, schlage man unter C…, K… oder S… nach.
Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 753–754. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0438.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)
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