verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 10 | |
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Kranken. Stroh und Federn sind auszuschließen. Wenn nötig, sind Unterlagen von Kautschuktuch anzuwenden, um jede Verunreinigung der Matratze zu vermeiden. Die Bezüge müssen häufig gewechselt werden, aber nur, nachdem man die frische Wäsche am Ofen gründlich getrocknet und erwärmt hat. Zweckmäßig bringt man am Bett eine galgenartige Vorrichtung mit herabhängendem Strick an, um dem Kranken das Aufrichten zu erleichtern. Das Fußkissen verhindert das sehr lästige Herabrutschen im Bett. Für manche Fälle ist es empfehlenswert, am Kopfende des Bettes ebenfalls eine galgenartige Vorrichtung anzubringen, um an diese einen Eisbeutel so aufhängen zu können, daß er den Kopf des Patienten berührt, aber nicht drückt. Benutzte Wäsche wird stets sofort aus dem Krankenzimmer entfernt, bei ansteckenden Krankheiten aber nur in feuchte, mit Sublimatlösung getränkte Tücher eingehüllt, um sie sofort zu desinfizieren. Wird das Zimmer nicht mehr benutzt, so ist es gründlich zu reinigen und zu lüften. Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, so entfernt man die Tapeten, desinfiziert dann gründlichst und lüftet schließlich wenn möglich einige Wochen. Das Bett, speziell Matratze, Decken, Kissen, hüllt man in große Tücher, welche mit Sublimatlösung getränkt sind, und übergibt sie einer Desinfektionsanstalt zur Behandlung mit Dampf. Die Bettstelle ist mit Sublimatlösung zu scheuern und zu waschen und dann mit reinem Wasser zu spülen. Die desinfizierten Gegenstände werden im Freien ausgeklopft, gelüftet und gesonnt, die Federn in einer Reinigungsanstalt gereinigt und erst nach längerer Zeit wieder in Gebrauch genommen (s. Desinfektion). Vgl. Häser, Geschichte der Medizin (3. Aufl., Jena 1875–1882, 3 Bde.); Derselbe, Geschichte der christlichen K. (Berl. 1857); Nightingale, Ratgeber für Gesundheits- und Krankenpflege (deutsch von Niemeyer, 2. Aufl., Leipz. 1878); Virchow, Über Hospitäler und Lazarette (Berl. 1869); Marie Simon, Die K. (Leipz. 1876); Billroth, Die K. im Hause und im Hospital (Wien 1881); Kiesewetter, Die K. in der Familie (Troppau 1885); Seiler, Leitfaden der K., zunächst für Diakonissinnen (Leipz. 1887); Sick, Die K. und ihre Begründung auf Gesundheitslehre (2. Aufl., Stuttg. 1887).
Krankensammelstellen, im Kriegssanitätswesen Sammelplätze am Etappenort zur Vereinigung der Leichtkranken und Leichtverwundeten, welche direkt vom Schlachtfeld ohne Berührung der Feldlazarette zur Evakuation gebracht oder zu diesem Zweck aus den Feldlazaretten evakuiert werden.
Krankenstationen, die Abteilungen eines Militärlazaretts, deren jede von einem Arzt geleitet wird (§ 66 der Kriegssanitätsordnung).
Krankentaufe (lat. Baptismus clinicorum), in der altchristlichen Zeit die Taufe der Clinici (s. d.), dann auch s. v. w. Nottaufe.
Krankenträger, Mannschaften, welche im Feld einen Bestandteil der Sanitätsdetachements bilden und unter dem Befehl des Detachementskommandeurs Verwundete auf dem Schlachtfeld aufzusuchen, zu laben und nach dem Hauptverbandplatz zu transportieren haben. Sie sollen den Verwundeten Gepäck nebst Waffen abnehmen, die beengenden Kleidungsstücke lösen, auch in Abwesenheit des Arztes die erste Hilfe leisten. Sie haben auch Transporte Verwundeter und Kranker in die Feldlazarette etc. zu begleiten sowie in Zeiten der Ruhe Krankendienste in den Lazaretten zu leisten. Die K. stehen unter dem Schutz der Genfer Konvention und tragen die weiße Binde mit dem roten Kreuz, während die aus der Truppe entnommenen, nicht zum Sanitätskorps im engern Sinn gehörenden Hilfskrankenpfleger nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention stehen und eine rote Armbinde tragen.
Krankenträgerkorps, Vereinigungen von geschulten und uniformierten Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege zum Zweck des Verwundeten- und Krankentransports.
Krankentransportkommissionen haben im Kriegssanitätswesen die Evakuation der Verwundeten und Kranken nach der Heimat zu leiten und die Sonderung derselben in Leichtkranke, Schwerkranke, Leichtverwundete und Schwerverwundete zu überwachen. Jeder Etappeninspektion wird eine Krankentransportkommission unterstellt; sie besteht aus einem Chefarzt (Oberstabsarzt), 2 Stabsärzten, 4 Assistenzärzten und dem betreffenden Verwaltungs- und Unterpersonal (§ 128 f. der Kriegssanitätsordnung).
Krankenversicherung, s. Krankenkassen.
Krankenwärter, in einem Krankenhaus ausgebildete und vom Physikus geprüfte Leute. Beim Militär werden seit 1863 jährlich 26 K. für jedes Armeekorps in größern Lazaretten aus den ein Jahr gedienten Mannschaften des Dienststandes ausgebildet, um so für die Feldlazarette ein mit der Wartung und Pflege von Kranken vollständig vertrautes Personal zu gewinnen.
Krankenzelt, ein zur Aufnahme von Kranken und Verwundeten im Feld bestimmtes Zelt. In der deutschen Armee sollen Krankenzelte nur zur vorübergehenden Unterbringung von Verwundeten und Kranken benutzt werden (§ 68 des Anhanges 1 der Anlage zum 1. Bande der Kriegssanitätsordnung). Sie sind für 12 Betten berechnet und bestehen aus einem zerlegbaren Eisengerippe mit Bekleidung von Segeltuch. Die Länge beträgt 9, die Breite 6 m, die Seitenwände sind 1,6, der Dachfirst ist 4,3 m hoch. Zur Ableitung der Feuchtigkeit wird es von einem 0,5 m tiefen Graben umzogen.
Krankenzimmer, s. Krankenpflege.
Krankenzüge, bei der Evakuation diejenigen Eisenbahnzüge, welche zum Transport aller derjenigen Verwundeten und Kranken bestimmt sind, die sich noch selbst in den Wagen begeben können, und deren Zustand eine längere Fahrt in sitzender Stellung gestattet. Sie dienen daher vorzugsweise zum Transport der Leichtkranken und Leichtverwundeten und nur ausnahmsweise auch für andre, wenn die Sanitätszüge zum Transport der Schwerverwundeten und Schwerkranken nicht genügen, also namentlich nach großen Schlachten zur Vermeidung plötzlicher Anhäufung von Verwundeten. Sie werden gebildet aus Personenwagen 1., 2. und 3. Klasse, ausnahmsweise auch aus solchen 4. Klasse, die dann mit Sitzen oder Strohsäcken, bez. reichlicher Strohschüttung versehen sein müssen.
Krankheit (lat. Morbus, in zusammengesetzten Wörtern oft griech. nosos, pathos), die Abweichung einzelner oder aller Organe des Körpers von derjenigen Beschaffenheit oder demjenigen Verhalten, wie es zur Erhaltung des Organismus und seiner vollkommenen Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Es ist schwer, wenn nicht unmöglich, eine scharfe Definition von K. zu geben, weil in den Erscheinungen des Lebens nicht überall eine bestimmte Grenze zwischen dem gesunden und dem kranken Zustand besteht, und weil die Gesetze, nach welchen die krankhaften Prozesse verlaufen, die nämlichen sind, die auch für die normalen gelten. Kleine Abweichungen von der vollkommenen Gesundheit
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 10. Bibliographisches Institut, Leipzig 1888, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b10_s0158.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2021)