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Seite:Meyers b10 s0768.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 10

beschäftigt, ward 1811 Professor der Zoologie zu Berlin, 1813 Direktor des zoologischen Museums, welches unter seiner Leitung eins der größten des Kontinents geworden ist, und starb 2. Sept. 1857 auf der See zwischen Korsör und Kiel. L. lieferte besonders ornithologische Arbeiten, gründete in Berlin den zoologischen Garten und schrieb: „Reisen im südlichen Afrika“ (Berl. 1810–11, 2 Bde.) und „Darstellungen neuer oder wenig bekannter Säugetiere“ (das. 1827–34, 10 Hefte).

2) Ulrich von, Dichter, s. Ulrich von Lichtenstein.

Lichtenthal, ehemal. Cistercienser-Nonnenkloster, s. Baden 1), S. 246.

Lichter, in der Malerei die hell beleuchteten Stellen eines Gegenstandes oder eines Teils im Bild oder in einer Zeichnung; man setzt die L. (Glanzlichter) in der Ölmalerei meist mit Kremser Weiß, in Zeichnungen mit weißer Kreide oder Tusche auf. In der Weidmannssprache die Augen des Hoch-, Reh- und Schwarzwildes.

Lichter (Lichterfahrzeug), s. Leichterschiff.

Lichterfelde (Groß-L.), Dorf im preuß. Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Teltow, im SW. von Berlin, an den Linien Halle-Berlin und Magdeburg-Berlin der Preußischen Staatsbahn, hat die Hauptkadettenanstalt des preußischen Staats, zu welcher vom Bahnhof L. der Linie Halle-Berlin eine elektrische Eisenbahn führt, ein Pädagogium, eine höhere Knabenschule, ein Johanniter-Siechenhaus, viele schöne Villen und (1885) mit der Garnison (einem Bataillon Gardeschützen) und der Kadettenanstalt 5900 meist evang. Einwohner. Über die Geschichte der Kadettenanstalt vgl. die Schriften von Herrig (Berl. 1878) und Pelet-Narbonne (das. 1878).

Lichterfest, s. Feste (jüdische). S. 171.

Lichterrechen, ein in der Kirche unter dem Triumphbogen quer über das Chor gelegter Balken von Holz oder Eisen, der bis zu 50 Lichter trug, oder ein zu diesem Zweck auf zwei Säulen ruhender Balken.

Lichtervelde, Flecken in der belg. Provinz Westflandern, Arrondissement Rousselaere, Knotenpunkt an der Bahn Brügge-Courtrai, mit Spitzenklöppelei, Wollweberei, Holz- und Getreidehandel und (1885) 6448 Einw.

Lichtfreunde, s. Freie Gemeinden.

Lichtgaden (lat. Clerestorium), in basilikenartigen Kirchen der mit einer Reihe von Fensteröffnungen versehene Oberteil der Mauern des Mittelschiffs.

Lichtgerechtigkeiten, s. Fensterrecht.

Lichtgestalten, s. Phasen.

Lichtgießer, Fabrikant gegossener Kerzen.

Lichthof, kleiner, zur Beleuchtung und Ventilation dienender, meist mit Glas gedeckter Hof in Gebäuden mit großer Tiefe. Vgl. Oberlicht.

Lichtkranz, s. Hof, S. 604.

Lichtkupferdruck (Heliogravüre), s. Heliographie.

Lichtmagnete, s. v. w. Leuchtsteine, s. Phosphoreszenz.

Lichtmesse (Lichtmeß), s. Marienfeste.

Lichtmesser, s. Photometrie.

Lichtmotten, s. v. w. Zünsler.

Lichtmühle, s. Radiometer.

Lichtmyrte, s. Myrica.

Lichtnelke, s. v. w. Lychnis.

Lichtpausprozeß, s. Photographie.

Lichtrecht, s. Fensterrecht.

Lichtscheu (Photophobie), eine krankhaft gesteigerte Empfindlichkeit des Auges gegen Lichtreiz, nicht nur gegen grelles Sonnen- oder Lampenlicht, sondern selbst gegen zerstreutes Tageslicht. L. ist ein nahezu regelmäßiges Symptom akuter Augenentzündungen oder Reizungen durch fremde Körper, ätzende Substanzen etc.; sie begleitet Masern und zuweilen Pocken und bleibt meist noch längere Zeit bestehen, wenn Augenentzündungen bereits behandelt und geheilt sind. Auch bei Trübungen der Hornhaut oder der Linse sind die Augen l., weil die Trübungen durch diffuse Zerstreuung des auffallenden Lichts das Gefühl der Blendung hervorrufen; in diesen Fällen wirkt Beschattung günstig, weil sie die Blendung aufhebt und die Pupille erweitert. Liegt starke Blendung durch Feuer (bei Hochöfen) oder durch Schneefelder oder Überreizung durch Nachtarbeiten vor, so ist Ruhe des Auges das beste Heilmittel; ferner empfehlen sich gefärbte Brillen, Aufenthalt im Freien, besonders im grünen Wald, und Narkotika. Vgl. Augenpflege und Lidkrampf.

Lichtschlag, s. Samenschlag.

Lichtsinn, die Fähigkeit des Auges, Differenzen in der Lichtstärke wahrzunehmen, ist um so ausgebildeter, je geringere Differenzen unterschieden werden. Die Stärke des Lichtsinns wird mit photographischen Apparaten gemessen. Bei Hemeralopie und den meisten Netzhautkrankheiten ist der L. stark herabgesetzt.

Lichtstärke, s. Leuchtstoffe und Photometrie.

Lichtthaler, braunschweig. Thaler aus dem Ende des 15. Jahrh., mit dem wilden Mann, welcher eine brennende Kerze hält.

Lichtweite (lichte Weite), s. Im Lichten.

Lichtwer, Magnus Gottfried, deutscher Dichter, geb. 30. Jan. 1719 zu Wurzen, studierte in Leipzig und Wittenberg die Rechte, habilitierte sich an letzterer Universität als Privatdozent, ward 1751 Regierungsrat, 1763 Kriminal- und Konsistorialrat in Halberstadt, auch Mitglied der Landesdeputation und starb 7. Juli 1783 daselbst. Sein Hauptwerk sind die „Vier Bücher äsopischer Fabeln“ (Leipz. 1748; neue Ausg. von Minor in Kürschners „Deutscher Nationallitteratur“, Bd. 73), die sich durch lebhafte Darstellung, kräftigen Ausdruck und Gesundheit der ihnen zu Grunde liegenden und oft in ein scherzhaftes Gewand gehüllten Moral auszeichnen. Sein Lehrgedicht „Das Recht der Vernunft“ (Leipz. 1758), auf der Wolfschen Philosophie beruhend, ist unbedeutend. Seine „Schriften“ gaben Pott und Cramer heraus (Halberst. 1828).

Lichtzieher, Fabrikant gezogener Kerzen (s. d.).

Lichwin, Kreisstadt im russ. Gouvernement Kaluga, an der Oka, hat 4 Kirchen und (1884) 2660 Einw. Im Kreis wird starker Hanfbau betrieben.

Licinio (spr. litschī-), Giovanni Antonio, ital. Maler, s. Pordenone.

Licīnische Gesetze (Liciniae leges), s. Licinius 1).

Licinĭus, berühmtes röm. plebejisches Geschlecht, stammte wahrscheinlich aus Etrurien. Merkwürdig:

1) Gajus L. Calvus Stolo, mit patrizischen Familien verschwägert, hat sich durch die Gesetzesanträge berühmt gemacht, die er als Volkstribun in Gemeinschaft mit seinem Kollegen L. Sextius nach zehnjährigem Kampf 367 v. Chr. durchsetzte (Liciniae leges). Es waren drei Anträge, welche die beiden Tribunen und zwar zum erstenmal 376 stellten: 1) es soll kein römischer Bürger über 500 Morgen Ackerland vom Ager publicus besitzen, und keiner soll von großem Vieh über 100, von kleinem über 500 Stück auf die Gemeindetrift treiben; 2) was die verschuldeten Plebejer bis jetzt an Zinsen bezahlt haben, soll vom Kapital abgezogen und der Rest der Schuld in drei gleichen Raten innerhalb dreier Jahre abgezahlt werden; 3) einer der Konsuln soll immer ein Plebejer sein.

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 10. Bibliographisches Institut, Leipzig 1888, Seite 768. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b10_s0768.jpg&oldid=- (Version vom 7.8.2021)
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