verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 11 | |
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ward 1848 Mitglied des neapolitanischen Parlaments, 1849 Professor des internationalen Rechts in Turin, saß seit 1860 als Deputierter von Ariano im italienischen Parlament, wo er zur Linken gehörte, und übernahm im März 1862 im Kabinett Rattazzi das Portefeuille des Unterrichts, gab aber aus Privatrücksichten bald seine Entlassung. Seit 1872 Professor an der Universität zu Rom, ward er 1873 Präsident des in Gent begründeten Instituts für internationales Recht. Nach dem Sturz der Consorteria im März 1876 ward er Justiz- und Kultusminister in dem Kabinett der Linken, brachte in den Kammern ein Gesetz über den obligatorischen Unterricht durch und bewog durch seine energische Haltung gegen den Klerus die Kurie, den Bischöfen die Einholung des staatlichen Exequatur zu erlauben. Im März 1878 mit dem Ministerium Depretis zurückgetreten, übernahm er 1881 wiederum unter Depretis das auswärtige Departement, trat aber im Juni 1885 wegen eines Mißtrauensvotums gegen die Kolonialpolitik zurück.
3) Laura Beatrice, geborne Oliva, Gattin des vorigen, bekannt als Dichterin, geb. 1823 zu Neapel, vermählte sich 1840 und debütierte mit der Tragödie „Ines“ (Flor. 1845), der die Dichtung „Colombo al convento della Rabida“ (Genua 1846) und „Poesie varie“ (das. 1848) sowie „L’Italia sulla tomba di Vincenzo Gioberti“ (Tur. 1853) folgten. Seit 1860 hat sie besonders die großen Ereignisse ihres Vaterlandes in Gedichten verherrlicht. Meisterin in der Form und Feinheit des Sprachausdrucks, wußte sie ihren Poesien einen hohen idealen Schwung zu geben. Sie starb 17. Juli 1869 in Florenz. Nach ihrem Tod erschien eine Sammlung ihrer lyrischen Dichtungen unter dem Titel: „Patria ed amore“ (Flor. 1874). Ihre Biographie schrieb Savini (Flor. 1863).
Mancipation (lat.), im ältesten röm. Recht feierliches Rechtsgeschäft in der Form eines Kaufs, wobei außer dem Käufer und dem Verkäufer fünf Zeugen und ein libripens (Wagehalter) vorkommen. Der Käufer ergriff die Sache mit feierlichen Worten, schlug mit einem Stück Erz an die Wage und übergab es dem Verkäufer. Dies Geschäft diente als Form der Testamentserrichtung, der Übertragung des Eigentums an Sklaven, Zug- und Lasttieren und italischen Grundstücken wie der Bestellung von Grunddienstbarkeiten an solchen, welche Rechte daher res mancipii heißen; ferner, um einen freien Menschen in die manus oder in das mancipium (s. d.) zu bringen. Man sieht in den fünf Zeugen die fünf Klassen der Centuriatkomitien.
Mancipĭum (lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche von ihrem Vater oder Ehemann kraft des dem Hausvater über Frau und Kind zustehenden Rechts des Verkaufs in die Gewalt eines andern durch Mancipation (s. d.) gekommen waren. Das M. wurde durch Freilassung beendigt. In Justinians Recht ist dasselbe fast ganz verschwunden. Auch der, welcher sich in diesem Verhältnis befindet, heißt M. (liberum caput in mancipio, d. h. eine freie Person im Abhängigkeitsverhältnis).
Manco (ital.), das Fehlende, der Abgang an Gewicht und Maß von Waren, auch an Geld.
Manda, Insel an der ostafrikan. Küste, von der Insel Lamu nur durch einen schmalen Kanal getrennt und mit den benachbarten Pata, Kweio u. a. zu dem unter deutschem Schutz stehenden Wituland gehörig. Die auf derselben von Arabern gegründete volkreiche Stadt wurde 1806 vom Sultan von Pata gänzlich zerstört; seitdem ist die Insel fast unbewohnt.
Mandäer (Mandajje, „die von Manda di chajje [ihrem Christus] Abstammenden“), eine religiöse Sekte Vorderasiens, am untern Euphrat und Tigris, von den Missionären früher Johannischristen, sonst auch Nazoräer, Zabier oder Sabier (von Sobba, „Täufer“) genannt und oft mit den Sabäern oder Himjariten des alten Arabien verwechselt. Die M. bedienen sich jetzt der arabischen Sprache; doch sind ihre Religionsschriften in einem eigentümlichen, dem Syrischen am nächsten stehenden Dialekt verfaßt, den neuerlich Nöldeke grammatikalisch („Mandäische Grammatik“, Halle 1875) behandelt hat. Von ihren Religionsschriften kennt man in Europa: „Sidra rabba“ („Das große Buch“), gewöhnlich, aber grundlos „Liber Adami“ genannt (hrsg. von Petermann: „Thesaurus sive liber magnus etc.“, Leipz. 1867, 2 Bde.); „Sidra di malke“ („Königsbuch“) oder „Sidra di Jahja“ („Buch des Johannes“); „Qolasta“ („Quintessenz“) oder „Sidra di Gatana“, das Ritual der M. (hrsg. von Euting, Stuttg. 1867); den „Diwan“ der M.; „Asfar malwâschê“ („Buch des Tierkreises“) nebst Liedern, Formeln etc. Die Religionslehre der M. basiert auf dem gnostischen Dualismus, doch ist eine genaue Darstellung derselben bei den oft ganz unklaren und sich widersprechenden Angaben schwierig. Ursprünglich waren die Menschen nach ihrer Meinung fromm; später wurden sie von falschen Propheten irre geleitet, deren vier aufgezählt werden: Abrahim, Mischa (Moses), Enbu M’schicha („Prophet Messias“) und Muhammed bar Bisbat (Mohammed). Nach dem Tod gelangen die M. in die Ätherwelt, wo ihnen die unmittelbare Anschauung des „großen Geistes“ (Mânâ rabbâ) zu teil wird. Stets wiederholte Taufe ist ihnen Bedingung der Sündenvergebung. Ihrer Sittenlehre liegen die Zehn Gebote zu Grunde, Fasten haben sie nicht. Priester gibt es drei Grade. Früher war die Sekte der M. sehr ausgebreitet, namentlich werden Basra, Schuschter, Dizful, Bagdad, Kamalawa etc. als ihre Hauptsitze genannt; jetzt findet man sie noch in Schuschter und in der Gegend von Basra. Von den Mohammedanern werden sie bis heute bedrückt. Die besten Nachrichten über die M. besitzen wir von Petermann („Reisen im Orient“, Bd. 2, Leipz. 1861). Vgl. Euting, Die M. (im „Ausland“ 1876, Nr. 12); Chwolson, Die Sabier und der Sabismus (Petersb. 1856, 2 Bde.); Siouffi, Études sur la religion des Soubbas ou Sabiens (Par. 1880).
Mandal, Stadt im norweg. Amt Lister und M., an der Mündung des Flusses M., ist auf Pfählen und Klippen erbaut, hat einen Hafen, Ladeplatz, Dampfmühlen, Schiffbau, Handel mit Holz, Lachs, Makrelen und Hummern und (1876) 4043 Einw. M. ist Sitz eines deutschen Konsulats.
Mandalai (Mandaleh), die frühere Hauptstadt des Königreichs Birma, jetzt Hauptort des britischen Oberbirma, 4 km links vom Irawadi, in einer weiten Ebene am Fuß eines 180 m hohen isolierten Hügels, mit etwa 65,000 Einw., meist Birmanen, außerdem Einwanderern aus Manipur, Chinesen, Armeniern, Franzosen, Italienern, Griechen, welche das Fremdenviertel bewohnen. Fünf Dörfer der Umgegend sind mit Katholiken bevölkert, welche im vorigen Jahrhundert als Gefangene aus Pegu hierher geführt wurden. Die Stadt bildet ein Quadrat, dessen Seiten 21/2 km lang sind, und ist von Graben und ziemlich primitiven Mauern umgeben. Die breiten Straßen schneiden sich unter rechten Winkeln; in der Mitte liegt der von Palissaden und Mauern eingeschlossene Stadtteil mit den früher vom König, seinen Frauen und
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 11. Bibliographisches Institut, Leipzig 1888, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b11_s0178.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2023)