verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 12 | |
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Hilfstafeln (5. Aufl., das. 1885); Freeden, Handbuch der Nautik (Oldenb. 1864); Rümker, Handbuch der Schiffahrtskunde (6. Aufl., Hamb. 1858); Paugger, Lehrbuch des terrestrischen Teils der Nautik (2. Aufl., Triest 1874); Schaub, Nautische Astronomie (neubearbeitet von E. Gelcich, 3. Aufl., Wien 1878); „Handbuch der N., herausgegeben vom hydrographischen Amte der kaiserlichen Admiralität“ (2. Aufl., Berl. 1881); Domke, Nautische, astronomische und logarithmische Tafeln (8. Aufl., das. 1885); Breusing, Die Nautik der Alten (Brem. 1886).
Navigationsakte (lat., Navigationsgesetz), Schiffahrts- und Seehandelsgesetz, welches das republikanische englische Parlament 9. Okt. 1651 zur Förderung der britischen Schiffahrt erließ. Hiernach durften namentlich alle aus Asien, Afrika und Amerika stammenden Waren nur durch britische Schiffe in Großbritannien und Irland und den britischen Kolonien eingeführt und alle in Europa erzeugten oder verfertigten Waren im britischen Reich nur auf britischen oder solchen Schiffen eingeführt werden, die Eigentum des Landes waren, von welchem die Waren ausgeführt wurden, welch letztere Bestimmung jedoch später auf gewisse Artikel beschränkt ward, die man im Handel seitdem als „enumerated articles“ bezeichnete. Später folgte das Verbot jeder Einfuhr aus Holland, den Niederlanden und Deutschland unter jedem Verhältnis und in jedem Schiff, und 1696 wurde den britischen Kolonien und Pflanzungen sogar verboten, ihre Produkte selbst nach Irland oder Schottland zu senden. 1787 erließen die Vereinigten Staaten von Nordamerika als Repressalie ein der britischen N. wörtlich entlehntes Gesetz gegen England, und auch die nordischen Mächte drohten in gleicher Weise zu verfahren. Daher wurde die englische N. 1821 und 1825 durch neue Gesetze und durch die Annahme des sogen. Reciprozitätssystems wesentlich gemildert, bis endlich durch die Bill vom 26. Juni 1849 alle noch übrigen Bestimmungen der N., mit Ausnahme der Begünstigungen der einheimischen Küstenschiffahrt und Fischerei, aufgehoben wurden und auch dieser Vorbehalt 1854 grundsätzlich beseitigt ward. Doch ist der Regierung (Customs consolidation act von 1876) das Recht vorbehalten, die Schiffe derjenigen Länder von der Küstenschiffahrt auszuschließen, welche britischen Schiffen die Reciprozität versagen.
Navigationskammer, in Schiffen der Raum zur Aufbewahrung der nautischen Instrumente.
Navigationsoffizier, s. Observieren.
Navigationsschulen, Lehranstalten für die theoretische Ausbildung von Seeleuten der Handelsflotte zu Seesteuerleuten und Seeschiffern. Für den Besuch dieser Schulen sind bestimmte Fahrzeiten vorgeschrieben, in der Steuermannsklasse für die Matrosen 33 Monate, in der Schifferklasse für die Steuerleute (dazu noch) 24 Monate auf seegehenden Schiffen, nicht auf Küstenfahrern. N. bestehen in Leer, Papenburg, Timmel, Emden, Elsfleth, Bremen, Geestemünde, Grundeich, Hamburg, Altona, Flensburg, Apenrade, Lübeck, Wustrow, Rostock, Barth, Stralsund, Grabow-Stettin, Danzig, Pillau, Memel. Jede Navigationsschule, vom Handelsministerium ressortierend, steht unter einem Direktor und wird durch ein Kuratorium beaufsichtigt und verwaltet. Die Lehrer sind Seeleute, welche die Schifferprüfung für große Fahrt bestanden haben. Das Bestehen der Prüfungen berechtigt am Ende des Steuermannskursus zum Seesteuermann, zu Ende des Seeschifferkursus zum Seeschiffer (Kapitän) für große oder europäische Fahrt. Die europäische Fahrt berechtigt nur zur Führung von Segelschiffen unter 250 Ton., jedoch zur Führung von Dampfern aller Größen. Es besteht auch eine Prüfung für Seeschiffer der kleinen Fahrt in Ost- und Nordsee bis zum 61. Breitengrad auf Schiffen über 30 und unter 100 T. Tragfähigkeit, für welche 60monatliche Seefahrzeit vorgeschrieben ist, und die jederzeit abgelegt werden kann. Küstenfahrer, d. h. Führer von Schiffen unter 30 T., sind keiner Prüfung unterworfen. Alle Seestaaten besitzen ähnliche Lehranstalten. Als ältestes Lehrbuch für deutsche Seeleute gilt das 1655 in Hamburg in plattdeutscher Sprache erschienene Buch „Wegweyser tho de Kunst der Seevaert“. 1749 wurde in Hamburg auf Staatskosten die erste öffentliche Navigationsschule (mit freiem Unterricht) eröffnet.
Navigatorsinseln, s. Samoa.
Naviglio Grande (spr. nawilljo-, „großer Kanal“), Kanal in der ital. Provinz Mailand, führt von Mailand über Abbiategrasso nach Tornavento zum Ticino, ist 50 km lang und steht mit dem Bereguardokanal, dem Naviglio della Martesana und dem Naviglio di Pavia in Verbindung. Er dient der Schiffahrt und der Bewässerung und geht seiner ersten Anlage nach bis ins 12. Jahrh. zurück.
Nävĭus, Gnäus, röm. Dramatiker und Epiker, gebürtig aus Kampanien, nahm am ersten Punischen Krieg teil und brachte 235 v. Chr. sein erstes Stück zur Aufführung. Der rücksichtslose Freimut, mit dem er in seinen Dramen auch politische Größen angriff, brachte ihm zuerst Gefängnis, dann Verbannung nach Utica, in welcher er um 200 starb. Seine Hauptstärke war die Komödie, in der er die griechischen Originale mit Freiheit und Selbständigkeit verarbeitete; in der Tragödie hat er das Verdienst, zuerst neben griechischen Nachbildungen nationale Stoffe dramatisiert zu haben (die dramatischen Überreste in Ribbecks „Scaenicae poesis Romanorum fragmenta“, 2. Aufl., Leipz. 1871–73, Bd. 1 u. 2, und L. Müllers „Livi Andronici et Naevi fabularum reliquiae“, Berl. 1885). Ebenso schuf er in seinem „Bellum poenicum“ (in saturnischem Metrum) das erste nationale Epos (Fragmente gesammelt von Vahlen, Leipz. 1854, und L. Müller in „Enni carminum reliquiae“, Petersb. 1884). Vgl. Ribbeck, Die römische Tragödie (Leipz. 1875).
Naevus (lat.), Muttermal.
Navy (engl., spr. nehwi), Flotte.
Navy Bay (spr. nehwi bē), Hafen am östlichen Ende des Ontariosees, dicht bei Kingston (Kanada), mit Arsenal und Waffen, und durch Fort Henry verteidigt.
Nawab-Wesir („Vizekönig“), seit 1858 Titel des Vizekönigs und Generalgouverneurs von Indien.
Naxos (jetzt Naxia, vulgär Axia), Insel im Ägeischen Meer, die schönste und größte der Kykladen, 423 qkm (7,68 QM.) groß mit (1879) 14,880 Einw., von Paros nur durch eine schmale Meerenge getrennt, hat im O. steile Ufer, nach W. zu ebneres Land und wird von N. nach S. von einem im Oxia bis zu 1003 m ansteigenden Granitgebirge durchzogen. Die Insel ist gut bewässert und in ihren untern Teilen höchst fruchtbar. Hauptprodukte sind: Weizen, Gerste, Südfrüchte, Wein, Öl, Mastix, von Mineralien Marmor und namentlich Schmirgel (jetzt jährlich 21/5 Mill. kg). Merkwürdig ist eine antike, nur aus dem Rohen zugehauene, fast 10 m lange Kolossalstatue, welche noch jetzt unweit der Bruchstelle liegt. Die Hauptstadt N., auf der Nordwestküste, hat ein von den Venezianern erbautes Schloß, 20 Kirchen, 3 Klöster und einen Hafen, ist Sitz eines römisch-katholischen
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 12. Bibliographisches Institut, Leipzig 1888, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b12_s0022.jpg&oldid=- (Version vom 26.6.2023)