verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13 | |
|
eines Weltreichs kam in den italienischen Händeln am Ende des 15. Jahrh. auf. Namentlich in der ersten Hälfte des 17. Jahrh. bildeten sich Koalitionen der europäischen Mächte gegen die Übermacht des Hauses Habsburg, wie in der zweiten Hälfte gegen die Frankreichs unter Ludwig XIV. Frankreichs Kriegsstärke nach der französischen Revolution warf zwar die bisherigen Kombinationen über den Haufen; Napoleons I. Sturz aber gab die Leitung der Angelegenheiten Europas in die Hände der damaligen fünf Großmächte zurück, und das Prinzip des Gleichgewichts wurde auf dem Wiener Kongreß von neuem die Grundlage der politischen Verhältnisse. Die neuern Ereignisse haben es nicht erschüttert, sondern nur die Machtverhältnisse zu gunsten Italiens und Deutschlands nicht unwesentlich verschoben. Das frühere System der entscheidenden Großmächte ist allerdings nicht mehr maßgebend, vielmehr nehmen jetzt auch kleinere Staaten an dem sogen. europäischen Konzert teil, wie denn z. B. auf der 1884 in Berlin abgehaltenen Congokonferenz folgende Staaten vertreten waren: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Österreich-Ungarn, Portugal, Rußland, Schweden und Norwegen, Spanien, die Türkei und überdies auch die Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Politische Verbrechen, s. Majestätsverbrechen.
Politschka (tschech. Polička), „königliche Leibgedingstadt“ im östlichen Böhmen, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat zwei Vorstädte, 2 Kirchen (darunter die nach dem großen Brand 1845 neuerbaute gotische St. Jakobskirche), eine Webschule, Bierbrauerei, Zündhölzchen- und Teerproduktenfabrik, ansehnliche Leinweberei und (1880) 4632 Einw. Südöstlich von P. Bad Goldbrunn mit kohlensäurehaltiger Quelle (7,5° C.).
Politūr (lat.), Glätte, Glanz (s. Polieren); auch übertragen s. v. w. äußerer Schliff.
Politz, Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Braunau, in einem malerischen Thalkessel der Sudeten, an der Chotzen-Braunauer Eisenbahn gelegen, hat ein ehemaliges Benediktinerkloster aus dem 13. Jahrh., eine dazu gehörige Kirche mit schönem Portal, ein Bezirksgericht, Leinen- und Baumwollweberei und (1880) 2436 Einw. Östlich von P. der vielbesuchte schöne Aussichtspunkt Stern mit Kapelle.
Pölitz, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Stettin, Kreis Randow, an der Larpe, welche sich nicht weit von hier mit einem Oderarm, der Pölitzer Fahrt, vereinigt, hat eine evang. Pfarrkirche, ein Schullehrerseminar, ein Amtsgericht, Töpferei, Bierbrauerei, Hopfenbau, Schiffahrt und (1885) 3905 fast nur evang. Einwohner. P. erhielt 1260 Stadtrecht.
Pölitz, Karl Heinrich Ludwig, deutscher Schriftsteller, geb. 17. Aug. 1772 zu Ernstthal im Schönburgischen, studierte in Leipzig, habilitierte sich 1794 hier als Privatdozent der Philosophie und wurde 1795 als Professor der Moral und Geschichte an die Kadettenanstalt in Dresden berufen. 1803 ward er Professor zu Wittenberg, 1815 zu Leipzig und starb 27. Febr. 1838. Seine fast 30,000 Bände zählende Bibliothek vermachte er der Stadt Leipzig. Unter seinen geschichtlichen und staatswissenschaftlichen Werken sind hervorzuheben: „Handbuch der Weltgeschichte“ (Leipz. 1805, 3 Bde.; 7. Aufl. von Bülau und Zimmer 1851–53); „Geschichte, Statistik und Erdbeschreibung des Königreichs Sachsen und des Herzogtums Warschau“ (das. 1808–10, 3 Bde.); „Geschichte des Königreichs Sachsen“ (das. 1817); „Die Staatswissenschaften im Licht unsrer Zeit“ (neue Aufl., das. 1827–28, 5 Bde.); „Die europäischen Verfassungen seit 1789“ (das. 1817–25, 4 Bde.; 2. Aufl. 1832–33, 3 Bde.; Bd. 4 von Bülau 1847); „Die Regierung Friedrich Augusts, Königs von Sachsen“ (das. 1830, 2 Bde.); „Vermischte Schriften aus den Kreisen der Geschichte, der Staatskunst etc.“ (das. 1831, 2 Bde.); „Staatswissenschaftliche Vorlesungen für die gebildeten Leser in konstitutionellen Staaten“ (das. 1831–33, 3 Bde.); „Österreichische Geschichte“ (neu hrsg. von O. Lorenz, 3. Aufl., Wien 1877).
Politzer, Adam, Mediziner, geb. 1835 zu Alberti in Ungarn, studierte 1859 in Wien, widmete sich speziell der Ohrenheilkunde, arbeitete in Ludwigs Laboratorium, stellte in Würzburg Forschungen an über den Mechanismus der Ohrtrompete, in Paris über die Schwingungen des Trommelfells und der Gehörknöchelchen und in London über die pathologische Anatomie des Ohrs. Nach Wien zurückgekehrt, habilitierte er sich an der dortigen Universität und wurde 1871 zum Professor der Ohrenheilkunde ernannt. 1863 veröffentlichte er ein neues Heilverfahren gegen Schwerhörigkeit infolge von Unwegsamkeit der Eustachischen Ohrtrompete und von Katarrh des Mittelohrs und erzielte mit demselben (Eintreibung von Luft in die Eustachische Röhre) die glänzendsten Erfolge. Er begründete in Wien eine sehr bedeutende Sammlung anatomischer und pathologisch-anatomischer Präparate des Gehörorgans und lieferte höchst instruktive „Plastische Darstellungen der Krankheiten des Trommelfells“. P. schrieb: „Beleuchtungsbilder des Trommelfells im gesunden und kranken Zustand“ (Wien 1865), „Lehrbuch der Ohrenheilkunde“ (Stuttg. 1878–82, 2 Bde.) und gab „Zehn Wandtafeln zur Anatomie des Gehörorgans“ (Wien 1873) heraus.
Polizei (griech., v. politeia, Staatsverwaltung), im weitesten Sinn die gesamte staatliche Thätigkeit, welche im innern Staatsleben zur Sicherung und Förderung der Wohlfahrt des Staats und seiner Angehörigen entwickelt wird, also s. v. w. innere Staatsverwaltung mit Ausschluß der Rechtspflege; Polizeihoheit (Polizeigewalt, jus politiae), die der Staatsgewalt auf diesem Gebiet zustehende Machtvollkommenheit; Polizeiwissenschaft, die wissenschaftliche Lehre und Kenntnis von den Grundsätzen, nach welchen sich jene Thätigkeit richten soll; Polizeirecht, der Inbegriff der Normen des positiven Rechts, welche hierfür die maßgebenden sind. Regelmäßig werden zwar diese Begriffe enger gefaßt, doch besteht in dieser Hinsicht keine Übereinstimmung. Manche stellen den staatlichen Zwang in den Vordergrund und verstehen unter P. die zwangsweise Förderung der öffentlichen Sicherheit und Wohlfahrt. Andre wollen die Thätigkeit der P. auf die Verhütung drohender Rechtsverletzungen (Sicherheitspolizei) beschränkt wissen, weshalb z. B. Mohl die P. Präventivjustiz nennt. Diejenigen dagegen, welche den Begriff P. in jenem weiten Umfang nehmen, pflegen dieselbe in Sicherheitspolizei und Wohlfahrtspolizei einzuteilen. Andre, wie z. B. Bluntschli, wollen diese letztere Regierungsthätigkeit nur teilweise dem Gebiet der P. zugeteilt wissen, indem sie neben die P. eine sogen. Pflege (Kultur- und Wirtschaftspflege) stellen. Eine zu weit gehende Wohlfahrtspolizei führt zu einem Zuvielregieren, zu einem polizeilichen Bevormundungssystem, welches man als Polizeistaat zu charakterisieren pflegt. Ihm steht gegenüber das Streben nach der Verwirklichung des Rechtsstaats, welches freilich zu weit geht, wenn die gesamte Thätigkeit
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0185.jpg&oldid=- (Version vom 7.4.2022)