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Seite:Meyers b13 s0276.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13

und wird von der Präsidialstelle aus über die ganze Ausdehnung des Staatengebiets nach einheitlichen Grundsätzen geleitet und verwaltet. Der Betrieb nahm in den Vereinigten Staaten jährlich einen namhaften Zuschuß aus allgemeinen Staatseinkünften in Anspruch, und erst in den letzten Jahren beginnen die Einnahmen und Ausgaben der amerikanischen P. im Gleichgewicht zu bleiben. In Asien bestehen nach europäischem Muster eingerichtete Postverwaltungen, abgesehen von denen in Russisch-Sibirien, in Britisch- und Niederländisch-Indien, in Japan, in Siam (wo die P. seit 1885 durch einen deutschen Postbeamten organisiert worden ist), ferner in Persien, wo die Grundlage der Verwaltung von einem österreichischen Beamten gelegt wurde. China hat keine P. im modernen Sinn; es bestehen nur ausschließlich zur Beförderung von Staatsdepeschen dienende Kurierverbindungen zwischen Tiëntsin und Peking sowie nach den wichtigern Provinzialhauptstädten. Außerdem werden von England Postämter in Hongkong und Schanghai und von Deutschland eine Postanstalt in Hongkong unterhalten. Das Postwesen von Kotschinchina und Tongking ist von der französischen Kolonialregierung organisiert, ferner unterhält Frankreich Postämter in Beirut (Syrien) sowie in Tschandarnagar, Ponditscherri und Karikal in Ostindien. In Australien haben die einzelnen Kolonien Posten nach englischem Muster. Deutsche Postanstalten befinden sich in Apia und Tongatabu. Afrika hat postalische Einrichtungen in den verschiedenen Kolonien in Verbindung mit den Postanstalten der Mutterländer sowie eine selbständige nach englischem Vorbild eingerichtete P. in Ägypten.

Neuere Entwickelung des Postwesens.

In dem deutschen Reichspostamt werden die Geschäfte unter Leitung des Staatssekretärs durch drei Abteilungen (mit je einem Ministerialdirektor an der Spitze) geführt, von denen die erste die posttechnischen, die zweite die telegraphentechnischen und die dritte die gemeinsamen Angelegenheiten bearbeiten. Um den Verwaltungsorganismus für erweiterte Aufgaben zu befähigen, wurde die Verwaltungsorganisation, nach welcher sich die Geschäfte zwischen der Zentralbehörde und den 40 Oberpostdirektionen als Mittelbehörden teilen, im Sinn einer erweiterten Dezentralisation revidiert. Durch Errichtung neuer Klassen von Postanstalten mit einfachern Betriebsverhältnissen, Postagenturen und Posthilfsstellen (s. Postanstalten) wurden die Segnungen des regelmäßigen Postdienstes weiten, bisher nicht in das Postnetz hineingezogenen Landstrichen zugänglich gemacht. Die Zahl der Reichspostanstalten, welche noch 1872: 4927 betrug, ist dadurch bis 1888 auf 17,800 vermehrt worden; sie beträgt unter Hinzurechnung der Reservatstaaten Bayern und Württemberg rund 20,000 und übersteigt diejenige jedes andern europäischen Landes. Das Postrecht (s. d.) wurde einheitlich kodifiziert, dabei der Postzwang (s. d.) und der Begriff der Postübertretungen (s. d.) wesentlich beschränkt und der Entstehung regelmäßiger Privatpersonen-Fuhrgelegenheiten zum Ersatz für die Personenposten Vorschub geleistet. Hand in Hand mit der örtlichen Ausbreitung des Post- und Telegraphendienstes ging eine durchgreifende Reformierung der Tarife (s. Porto), insbesondere auch des Päckereitarifs (s. Postpaketverkehr), wodurch dem Päckereiverkehr ein bedeutender Aufschwung verliehen wurde. Der Briefverkehr erfuhr eine wichtige Erleichterung durch die Einführung der Postkarte (s. d.). Der litterarische Austausch wurde durch Einführung von Bücherbestellzetteln gegen ermäßigtes Porto, Einrichtung einer Bücherpost durch Erhöhung des Meistgewichts der Drucksachen um das Vierfache (auf 1 kg), durch Zulassung von Drucksachen als außergewöhnlicher Zeitungsbeilagen und durch Erleichterungen in dem postmäßigen Zeitungsvertrieb gefördert. Erhebliche Ausbreitung erfuhr der bankmäßige Verkehr der P. durch Erweiterung des Postanweisungsdienstes (s. Postanweisungen) und Einführung des Postauftragsverkehrs (s. Postauftrag). Der Landpostdienst erhielt eine durchgreifende Reform, durch welche das Netz der Landpostverbindungen so eng gezogen worden ist, daß jeder Ortschaft und ländlichen Niederlassung die Wohlthat einer beschleunigten Zuführung der Postsendungen und einer täglich mindestens ein- bis zweimaligen Postverbindung zu teil geworden ist. Der Verkehr innerhalb der Reichshauptstadt wurde durch die seit 1876 erfolgte Einrichtung einer Rohrpost (s. d.) erleichtert. Der technische Postdienst wurde in allen Zweigen systematisch reformiert, und es wurden für die Behandlung der Postsendungen neue Expeditionsformen geschaffen, welche eine beschleunigte Expedition mit verhältnismäßig geringem Beamtenaufwand herbeiführten. Zur Förderung der Lage des zahlreichen Beamtenpersonals (1887: 88,606 Köpfe) wurden Wohlfahrtsanstalten geschaffen, namentlich die Postarmen- und Unterstützungskasse, eine Poststerbekasse, Vermittelung von Lebensversicherungen auf Grundlage von Verträgen mit bewährten Lebensversicherungsgesellschaften unter Gewährung von Zuschüssen aus der Postkasse, Kleiderkassen für die Unterbeamten, gleichfalls mit finanziellen Beihilfen seitens der Verwaltung, Spar- und Vorschußvereine auf Grundlage gegenseitiger Selbsthilfe der Beamten (1887: 67,015 Mitglieder mit einem ersparten Vermögen von 15,079,068 Mk.), endlich eine von Überschüssen aus der Verwaltung der P. in den französischen okkupierten Gebietsteilen während des Kriegs 1870/71 gebildete und inzwischen durch Schenkungen bedeutend angewachsene Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung (Grundkapital 1887: 562,300 Mk.) mit dem Zweck der Förderung des geistigen und materiellen Wohls der Beamten. – Ein von dem System in andern Verwaltungszweigen abweichendes Verfahren beobachtet die deutsche Reichspost in der Heranbildung des Personals für den höhern Verwaltungsdienst, indem eine Übernahme von ausschließlich juristisch oder mathematisch-technisch vorgebildeten Beamten (wie beispielsweise bei der Eisenbahnverwaltung) in den höhern Verwaltungsdienst nicht stattfindet, die höhern Stellen vielmehr durch Berufsbeamte aus der Klasse der Posteleven (s. Postbeamte) besetzt werden. Die für den höhern Dienst bestimmten Beamten erhalten ihre Ausbildung in einer seit 1879 in Berlin errichteten Post- und Telegraphenhochschule.

Die bahnbrechenden Reformen im deutschen Postwesen machten ihren Einfluß auf die vertragsmäßigen Beziehungen zu ausländischen Postverwaltungen geltend. Bis 1874 wurden vom Reichstag des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs 24 Postverträge durchberaten, bei welchen Deutschland stetig das Ziel verfolgte, die Verträge von der einseitigen Herrschaft fiskalischer Rücksichten zu befreien und den Interessen der verschiedenen Verwaltungen eine einheitliche Richtung zu geben. Diese Bemühungen führten eine bedeutende Vereinfachung des Inhalts der Postverträge und eine Annäherung der internationalen Portotaxen herbei und veranlaßten den Staatssekretär v. Stephan, das Zusammentreten

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 276. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0276.jpg&oldid=- (Version vom 9.8.2022)
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