Zum Inhalt springen

Seite:Meyers b13 s0284.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13

Postregal, das ausschließliche Recht des Staats, Posten anzulegen und zu betreiben, so daß Privatunternehmern der Betrieb eines geregelten Postwesens untersagt ist (jura regalia, Hoheitsrechte). Das P. wird von allen Staaten aus Gründen der Volkswohlfahrt aufrecht erhalten. In Deutschland ist die Einrichtung der Post als einheitliche Verkehrsanstalt durch die Reichsverfassung gewährleistet (s. Postrecht). Zu unterscheiden von dem Begriff des Postregals ist der Postzwang (s. d.), durch welchen diejenigen Arten von Sendungen bezeichnet werden, deren Beförderung nur mit den kraft des Regals bestehenden Posten erfolgen darf.

Postrēmum (lat.), das Letzte; Postremität, die Stellung als Letztes; postremo, zuletzt.

Postscenĭum (lat.), der Raum hinter der Bühne.

Postschiff (Paketboot), von einer Landesregierung mit der Postbeförderung betrauter Dampfer.

Postskript (lat., abgekürzt: P. S.), Nachschrift; daher postskribieren, eine Nachschrift beifügen.

Postsparkassen. Der Gedanke, die Postanstalt mit ihren weitverzweigten, fast überall und zu jeder Zeit des Tags zugänglichen Organen zum Sammelpunkt für kleinere momentane Ersparnisse zu machen, hat zuerst in England praktische Anwendung gefunden. 1860 schlug Sykes aus Huddersfield dem damaligen Schatzkanzler Gladstone vor, zur Belebung des Sparsinnes auf gesunder, fruchtbringender Grundlage die Hinterlegung von Sparbeträgen unter Garantie des Staats durch Verbindung von Sparbanken mit der Post derartig zu ermöglichen, daß bei jedem Money-Order-Office eine Annahme- und Auszahlungsstelle für Spargelder eingerichtet würde. Der Vorschlag fand beifällige Aufnahme, und 16. Sept. 1861 traten die ersten P. (Post-Office Savings Banks) ins Leben. Einige Jahre später (1865) wurde durch Parlamentsakte auch der Betrieb des staatlichen Lebens- und Rentenversicherungswesens den Postanstalten überwiesen. Die Vornahme der Postsparkassengeschäfte findet gegenwärtig bei allen Money-Order-Offices des Vereinigten Königreichs während der Dienststunden für den Postbetrieb statt. Die Einlagen können 1 Schilling (1 Mark) oder mehr betragen, dürfen jedoch die Summe von 30 Pfd. Sterl. (600 Mk.) in einem Jahr nicht übersteigen. Über den Betrag von 150 Pfd. Sterl. hinaus werden Einlagen auf dasselbe Sparkassenbuch überhaupt nicht angenommen. Die Verzinsung der Spareinlagen erfolgt mit 21/2 Proz. jährlich; die Berechnung der Zinsen findet alljährlich 31. Dez. statt. Das Gesamtguthaben eines Postsparkassenbuch-Inhabers kann jederzeit auf eine andre der bestehenden nicht postalischen Sparkassen übertragen werden. Wenn man aus den bisherigen finanziellen Ergebnissen der englischen P. einen Schluß auf die Zweckmäßigkeit der Einrichtung ziehen darf, so sind dieselben als nach jeder Richtung hin bewährt zu bezeichnen. Trotz des absichtlich niedrig gehaltenen Zinsfußes von 21/2 Proz. belief sich Anfang 1886 die Gesamtsumme der in den Post-Office Savings Banks angelegten Ersparnisse auf rund 1002 Mill. Mk. Dabei sind in dem bezeichneten Jahr 61/2 Mill. Einlagen von insgesamt 300 Mill. Mk. und 21/4 Mill. Rückzahlungen mit zusammen 260 Mill. Mk. durch die P. bewirkt worden. Die günstigen Erfahrungen des Mutterlandes boten zunächst der Postverwaltung von Kanada Anlaß zur Einrichtung eines dem englischen nachgebildeten Postsparkassensystems, und dann folgten 1877 die Straits Settlements. Im J. 1885 ist auch bei dem großbritannischen Postamt in Helgoland der Postsparbankbetrieb für den Umfang der Insel eröffnet worden. Auf dem europäischen Kontinent wurden die englischen Postsparkasseneinrichtungen zuerst von Belgien nachgeahmt, wo seit 1. Jan. 1870 sämtliche Postanstalten an dem Betrieb der unter Staatsgarantie stehenden Caisse générale d’épargne et de retraite als Hilfsagenturen mitwirken. Die Einlagen werden täglich während der Postdienststunden entgegengenommen. Zur Ansammlung kleiner Sparbeträge ist die Benutzung der gewöhnlichen Freimarken von 5 und 10 Cent. zur allmählichen Ansammlung des auf 1 Frank festgesetzten Mindestbetrags der Einlagen eingeführt. In den Schulen sind sogar Marken zu 2 Cent. zugelassen. Zur Kontrolle und Verhütung von Unterschlagungen besteht die Einrichtung gedruckter Empfangsscheine (coupons-reçus), welche der die Einlage annehmende Postbeamte in das Sparkassenbuch zu kleben und mit seiner Unterschrift sowie mit der Angabe des Datums und einem Abdruck des Aufgabestempels zu versehen hat. Derartige Empfangsscheine bestehen zu den Beträgen von 1, 2, 3, 5, 10, 30, 50, 100, 500 u. 1000 Fr. Auf Grund der Ausgabe der Empfangsscheine ist die Postverwaltung in der Lage, jederzeit die Gesamtsumme der eingezahlten Sparbeträge festzustellen und die richtige Buchung derselben zu kontrollieren. Die zu Spareinlagen verwendbaren Postfreimarken sind bis zur Höhe von 1 Fr. auf besonders dazu eingerichteten Formularen zu befestigen, welche von der Postverwaltung unentgeltlich geliefert werden. In den Niederlanden ist das Verhältnis der Postanstalten zu den bestehenden Privatsparbanken durch königliche Verordnung vom 28. Dez. 1875 geregelt. Die Mitwirkung der Postanstalten erfolgt nur auf Wunsch der betreffenden Sparbankverwaltung. In Italien wurde durch ein Gesetz vom 27. Mai 1875 der Regierung die Ermächtigung erteilt, nach und nach bei einer Anzahl Postanstalten, namentlich in solchen Orten, wo anderweite Sparkasseneinrichtungen sich nicht befinden, Zweiganstalten einer unter Staatsgarantie stehenden Zentralsparkasse in Wirksamkeit treten zu lassen. Den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Publikum vermittelt die Postverwaltung. Die Spareinlagen für eine und dieselbe Person dürfen nicht unter 1 Lire und nicht mehr als 1000 Lire betragen. Im Lauf desselben Jahrs kann in ein und dasselbe Buch kein höherer Betrag als 1000 Lire, abzüglich der Rückzahlungen, eingetragen werden. Über 2000 Lire hinaus findet eine Verzinsung der Einlagen nicht statt. Die Verzinsung erfolgt bis jetzt mit 3 Proz. Während 1. Jan. 1876 die Zahl der zum Postsparkassenbetrieb in Italien zugelassenen Postanstalten sich nur auf 608 belief, war die Einrichtung Ende 1884 bereits auf 3751 Postanstalten ausgedehnt; 1884 betrug die Anzahl der Sparkassenbücher 1,015,328, die Einzahlungen 1301/4 Mill., die Rückzahlungen 981/2 Mill. Lire; es verblieb ein Sparkapital von 1481/2 Mill. Lire. Besonders bemerkenswert ist hierbei, daß die südlichen Provinzen, in welchen der Sparsinn der Bevölkerung vor Einführung der P. fast gar nicht entwickelt war, an den erzielten Resultaten überwiegenden Anteil haben, und daß dabei die Entwickelung der ältern Sparkassen einen stetigen Fortgang genommen hat. Der Durchschnittsbetrag der Einlagen bei den P. beträgt nur etwa 136 Lire für jedes Buch, bei den daneben bestehenden ältern Sparkassen dagegen 710 Lire und bei den Volksbanken und Kreditinstituten sogar 1000 Lire. In Japan, dessen Postverwaltung wesentlich nach englischem Muster organisiert ist, besteht seit 1. Jan. 1875 ein Postsparkasseninstitut. In Frankreich

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0284.jpg&oldid=- (Version vom 10.8.2022)
OSZAR »