verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13 | |
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alle Sonntage bis zum ersten Adventssonntag gezählt. Ihre Zahl schwankt, je nachdem Ostern und also auch Pfingsten später oder früher fällt, zwischen 23 und 27. Die römisch-katholische Kirche zählt die Sonntage von Pfingsten an.
Postübertretungen, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über den Postzwang (s. d.) und sonstige Bestimmungen des Reichspostgesetzes. Zur Zeit werden nur noch folgende P. mit Strafe bedroht. 1) Versendung von Briefen oder politischen Zeitungen auf andre Weise als durch die Post, soweit die Versendung gegen den Postzwang verstößt. 2) Mißbräuchliche Anwendung einer von der Entrichtung des Portos befreienden Bezeichnung bei portopflichtigen Sendungen. 3) Benutzung von Postwertzeichen nach ihrer Entwertung zur Frankierung einer Sendung. 4) Mitgabe von Briefen oder andern Sachen an Postbeamte oder Postillione zur Umgehung der Portogefälle. 5) Uneingeschriebenes Reisen mit der Post in der Absicht, der Post das Personengeld zu entziehen. – Nach § 27 des Postgesetzes beträgt die Strafe das Vierfache des defraudierten Portos oder Personengeldes, mindestens jedoch 3 Mk. Die Untersuchung und Bestrafung ist den Oberpostdirektionen übertragen, welche sich zu den Ermittelungen der Aufsichtsbeamten und der Postanstalten bedienen. Den Angeschuldigten steht indes frei, gegen die Strafbescheidung der Oberpostdirektionen die Berufung auf richterliche Entscheidung und den Rekurs an die oberste Postbehörde einzulegen.
Postulāt (lat., „Forderung“, Heischesatz), in der Mathematik ein Satz, der eine Aufgabe enthält, die gelöst werden kann, ohne daß es dazu einer besondern Anweisung bedarf, weil sich das Verfahren aus der Sache selbst ergibt. Für die Geometrie hat Eukleides drei Postulate aufgestellt: von jedem Punkt nach irgend einem andern Punkt eine gerade Linie zu ziehen; eine begrenzte gerade Linie stetig gerade fort zu verlängern; von jedem Punkt als Mittelpunkt aus in jedem Abstand einen Kreis zu beschreiben. In der Philosophie ist P. nach Kant ein Satz oder eine Idee, welcher auf einer Forderung der praktischen Vernunft beruht und nicht eigentlich bewiesen werden kann, aber auch eines Beweises nicht bedarf, z. B. die Idee der Tugend, der Unsterblichkeit der Seele etc.
Postulātlandtage, ehedem die zur Bewilligung von Steuern einberufenen altständischen Vertretungen.
Postulieren (lat.), verlangen, fordern, um etwas nachsuchen; jemand zum Prälaten verlangen, der rechtlich nicht wählbar ist (die Erlaubnis dazu wird vom Papste durch ein Breve eligibilitatis gegeben). Vgl. auch Postulat.
Postŭmus (Posthumus, lat.), nach des Vaters Tod geboren; Opera postuma, Werke, die erst nach des Verfassers Tod erschienen (posthume Werke).
Post urbem condĭtam (lat., abgekürzt u. c.), nach Erbauung der Stadt (Rom); Jahresrechnung der alten Römer, beginnt gewöhnlich mit 21. April 754 v. Chr. (vgl. Ära, S. 718).
Postvorschuß, s. Postnachnahme.
Postwertzeichen, Bezeichnung der Briefmarken, Frankokouverts und Postkarten (s. Briefmarken).
Postzwang, die für jedermann bestehende Verpflichtung, sich bei gewissen Arten von Sendungen der Benutzung jeder andern Transportgelegenheit als der Post zu enthalten. Durch die neue Postgesetzgebung sind die früher vielfach als zusammenfallend behandelten Begriffe P. und Postregal genau geschieden. In Deutschland besteht der P. nur noch für versiegelte, zugenähte oder sonst verschlossene Briefe und für öfter als einmal wöchentlich erscheinende Zeitungen politischen Inhalts, welche gegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes befördert werden. Bezüglich der politischen Zeitungen erstreckt sich das Verbot nicht auf den zweimeiligen Umkreis ihres Ursprungsorts. Unverschlossene Briefe, welche in versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Paketen befördert werden, sind den verschlossenen Briefen gleich zu achten. Es ist jedoch gestattet, versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Paketen, welche auf andre Weise als durch die Post befördert werden, solche unverschlossene Briefe, Fakturen, Preiskurante, Rechnungen und ähnliche Schriftstücke beizufügen, welche den Inhalt des Pakets betreffen. Zu beachten ist hiernach, daß die Beförderung der vorgenannten Gegenstände nur gegen Bezahlung verboten ist; die unentgeltliche Beförderung ist dagegen gestattet. Nach § 2 des Postgesetzes können Briefe und politische Zeitungen indes auch gegen Bezahlung auf anderm Weg als durch die Post befördert werden, wenn die Beförderung durch Eilboten oder -Fuhren erfolgt und der Eilbote nur von Einem Absender abgeschickt ist und dem P. unterliegende Gegenstände weder von andern mitnimmt, noch für andre zurückbringt. Die Übertretung der Bestimmungen über den P. ist mit Strafen bedroht; vgl. Postübertretungen.
Pószlina (russ.), Gewohnheitsrecht; jetzt Bezeichnung für indirekte Abgaben (Stempelsteuer etc.).
Pot (franz., spr. po), Topf; P. de chambre (spr. d’schāngbr), Nachtgeschirr.
Pot (Pott, Maß), Flüssigkeitsmaß in der Schweiz, = 1,5 Lit.; früheres Flüssigkeitsmaß in Mecklenburg, = 0,970 L.; Hohlmaß in Norwegen, = 0,965 L.; Flüssigkeitsmaß in Dänemark, = 0,966 L.
Pota, portug. Hohlmaß, = 8,37 Lit.
Potacke, s. v. w. Kartoffel.
Potage (franz., spr. -ahsch’), Suppe; vorzugsweise die mit Stärkemehl abgequirlte Bouillonsuppe oder eine aus verschiedenen Bestandteilen, wie Geflügellebern, Gemüse, Farceklößchen, kleinen Filets etc., zusammengesetzte Suppe. In Deutschland heißt P. ein gemischtes Gemüse aus Blumenkohl, Kohlrabi und grünen Erbsen mit gefüllten Krebsnasen, welches in der Regel mit gekochtem Huhn gegessen wird (Huhn mit P.). – Jean P., der Spaßmacher auf der französischen Bühne (s. Hanswurst).
Potagos, Panagiotes, Afrikareisender, geb. 1840 in Griechenland, wurde Arzt, widmete sich aber seit 1867 fast unausgesetzt der Erforschung fremder Länder. Er zog durch Persien über Herat nach Kabul, wo er einen längern Aufenthalt nahm, dann durch Badachschan, über das Pamirplateau und durch Ostturkistan bis nach Uliassutai und über Kuldscha und durch Sibirien nach Europa zurück. Eine zweite Reise führte ihn durch Indien und Persien wieder nach Kabul, worauf er 1876 sich nach Ägypten wandte und über Chartum zum obern Nil und dem Stromgebiet des Uëlle, welches er bis weit nach S. hin durchzog.
Potanin, Gregorij Nikolajewitsch, russ. Reisender, geb. 1835 als Sohn eines Kosakenoffiziers im Gebiet Akmollinsk in Russisch-Asien, erhielt seine Erziehung im Kadettenkorps zu Tomsk, verbrachte mehrere Jahre als Offizier im Altaigebiet, das er dabei wissenschaftlich durchforschte, setzte dann seit 1859 drei Jahre lang seine Studien in Petersburg fort und nahm 1863 und 1864 an der Expedition K. Struves an den Schwarzen Irtisch und im östlichen Tarbagatai teil. 1876 veröffentlichte er seine „Erdkunde
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0286.jpg&oldid=- (Version vom 10.8.2022)