verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13 | |
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Gymnasium, eine große Idiotenanstalt, ein Landgestüt, ein Amtsgericht, eine Reichsbanknebenstelle, 2 Maschinenfabriken, 2 große Mahl- und Ölmühlen, eine Zuckerfabrik, 3 Brauereien, Gerberei und (1885) 7189 meist evang. Einwohner. Nahebei Karlshof, Heil- und Pfleganstalt für Epileptische und Arbeiterkolonie. Vgl. Beckherrn, R. historisch-topographisch dargestellt. Rastenb. 1880).
Rastoptschin, Fedor Wasiljewitsch, Graf von, russ. General, geb. 23. März 1763 in der Provinz Orel, trat als Leutnant in die kaiserliche Garde, ward 1796 von Kaiser Paul, bei dem er großen Einfluß besaß, zum General, Oberhofmarschall und Minister des Auswärtigen und im September 1799 zum russischen Reichsgrafen befördert, fiel aber wegen seines Widerspruchs gegen die vom Kaiser beschlossene Allianz mit Frankreich im Januar 1801 in Ungnade. Nachdem er erst 1810 als Oberkammerherr wieder in Dienst getreten, erhielt er kurz vor dem Ausbruch des Kriegs von 1812 den Posten eines Oberkommandierenden von Moskau, reizte in Proklamationen und Reden das Volk zu Gewaltthaten gegen die Fremden auf und entwarf den Plan zu dem Brand von Moskau, nachdem er seinen eignen Palast bei Moskau hatte in Asche legen lassen. Zwar leugnete er dies in der Schrift „La vérité sur l’incendie de Moscou“ (Par. 1823), gestand aber später seine Teilnahme an dem Brand zu (vgl. Varnhagen v. Ense, Denkwürdigkeiten, Bd. 9). 1814 begleitete R. den Kaiser Alexander I. auf den Kongreß nach Wien; 1817 besuchte er Karlsbad, lebte hierauf mehrere Jahre zu Paris und starb 30. Jan. 1826 in Moskau. Seine gesammelten Schriften in russischer und französischer Sprache, worunter zwei Lustspiele, Bemerkungen auf einer Reise durch Deutschland und die witzigen „Mémoires écrits en dix minutes“, wurden von Smirdin (Petersb. 1853) herausgegeben. Vgl. Schnitzler, Rostopchine et Koutousof (Par. 1863); A. de Ségur, Vie du comte Rostopchine (das. 1872). Rastoptschins Schwiegertochter, die Gräfin Eudokia Petrowna R., geborne Suschkow, gest. 3. (15.) Dez. 1858, hat sich als Dichterin bekannt gemacht. Eine Gesamtausgabe ihrer Schriften erschien Petersburg und Leipzig 1857–60, 4 Bde.
Rastrāl (v. lat. rastrum, Harke, ungut Rostral), bekanntes, aus Messingblech gearbeitetes fünfschnäbeliges Instrument, womit man die Liniensysteme zur Notenschrift auf das Papier zieht.
Rastrick, Fabrikstadt in Yorkshire (England), nördlich von Huddersfield, mit Wollmanufaktur, Maschinenbau und (1881) 8039 Einw.
Rastriermaschine (Liniiermaschine), Apparat zum Beziehen von Schreibpapier mit farbigen Linien oder Streifen für die Herstellung von Tabellen, Registern, Kontobüchern etc. Die Liniierung erfolgt vermittelst Metallfedern, über denen sich mit Farbe getränkte Filze befinden, welche jene den Federn mitteilen, während die Bogen unter denselben auf endlosen Tüchern hindurchgeführt werden. Die Federn können sowohl hinsichtlich der Entfernung der Linien voneinander als auch betreffs des Beziehens, resp. Überspringens einzelner Papier- oder Druckstellen gestellt werden. Bei der R. von Kiß (Stuttgart) erfolgt die Rastrierung vermittelst eingefärbter runder Metallscheiben und kann für gleichzeitige Liniierung in mehreren Farben eingerichtet werden; dieselbe arbeitet weit rascher als die R. mit Federn.
Rasumowskij, Alexei Grigorjewitsch, Graf, russ. Generalfeldmarschall und Günstling der Kaiserin Elisabeth, geb. 1709, Sohn eines Kosaken in der Ukraine, erwarb sich als Sänger an der Hofkapelle in Petersburg durch sein vorteilhaftes Äußere die Gunst der damaligen Großfürstin, nachherigen Kaiserin Elisabeth, die sich heimlich in der Kirche des Dorfs Perowo bei Moskau mit ihm vermählte, ihn 1744 durch Kaiser Karl VII. zum deutschen Reichsgrafen ernennen ließ und ihn hierauf selbst zum Generalfeldmarschall u. Oberjägermeister erhob. Sämtliche Kinder, welche ihm die Kaiserin gebar, starben frühzeitig. R. starb 18. Juli 1771 in Petersburg. Sein Bruder Cyrill Grigorjewitsch, Graf von R., geb. 29. März 1728, war zu gleicher Zeit mit seinem Bruder in den Grafenstand erhoben worden und erhielt durch die Gunst der Kaiserin schon in seinem 23. Jahr die Ehrenstelle eines Hetmans von Kleinrußland. Durch die Kaiserin Katharina II. büßte er 1764 dieselbe wieder ein und starb 21. Jan. 1803 zu Baturin in der Ukraine. Von seinen beiden Söhnen war Peter, Graf von R., unter Kaiser Alexander I. Minister des öffentlichen Unterrichts, gest. 1837, und Andrei Cyrillowitsch R., geb. 2. Nov. 1752, 1793 bis 1809 russischer Gesandter zu Wien, Bevollmächtigter auf den Kongressen von Châtillon und Wien, dann Staatskanzler, gest. 23. Sept. 1836. Ihm widmete Beethoven die drei (Rasumowskijschen) Quartette Op. 59. Vgl. Wassiltschikow, Die Familie R. (russ., Petersb. 1880–87, 4 Bde.).
Rasūra (lat., Rasur), das Kratzen, Wegkratzen, Schaben; daher sagt man von den in Skripturen weggelöschten und mit andern vertauschte Buchstaben, Wörtern und Sätzen: sie stehen in Rasur. In der Pharmazie s. v. w. Raspelspäne, eine Substanz, welche durch Raspeln zerkleinert worden ist, z. B. R. ligni Quassiae, Cornu cervi etc.
Rat, die Anleitung, welche man jemand gibt, damit er danach sein Benehmen in irgend einer Sache einrichte. In rechtlicher Beziehung ist man der Regel nach für einen gegebenen R. nicht verantwortlich. Doch kann der R. zu einem Verbrechen unter Umständen als strafbare Anstiftung erscheinen. Außerdem ist jemand für einen R. verantwortlich, wenn dieser absichtliche Unwahrheit zu betrügerischen Zwecken enthielt, oder wenn der Ratgeber zur Erteilung des Rats verpflichtet war, oder endlich, wenn er sich für die Folgen verbindlich machte. Im Staatswesen und im öffentlichen Leben überhaupt ist R. ein Kollegium, welches, an der Spitze einer kleinern oder größern Korporation oder des Staats selbst (Ministerrat) stehend, die Geschäfte derselben beratet und leitet. So hatte man in Frankreich zur Zeit der ersten Revolution den R. der Fünfhundert und den der Alten. Meist versteht man aber jetzt unter R. (Stadt-, Gemeinderat) das Kollegium der städtischen Verwaltungsbehörde (Magistrat). Der Titel R. (consiliarius) bezeichnet einen Beamten höhern Ranges, besonders das stimmberechtigte Mitglied eines Kollegiums (Regierungsrat, Reichsgerichts-, Landgerichtsrat etc.). Der Zusatz „Geheimer“ drückt eine höhere Rangstufe aus, während das Prädikat „Ober“ diese noch steigert, die Hinzufügung des „Wirklich“ (z. B. Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat) aber die höchste Rangstufe in dieser Beziehung ausdrückt. Mit dem Prädikat „Wirklicher Geheimer Rat“ ist der Titel „Exzellenz“ verbunden. Auch wird der Ratstitel (z. B. Kommerzienrat, Kommissionsrat, Hofrat, Sanitätsrat, Justizrat, Kirchenrat, Finanzrat, Ökonomierat etc.) vielfach als Ehrentitel verliehen. Subalterne Beamte erhalten nach längerer Dienstzeit den Titel Rechnungsrat, Kanzleirat und später noch den Zusatz „Geheimer“.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 587. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0587.jpg&oldid=- (Version vom 19.9.2021)