verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14 | |
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Darstellungen die beiden Bände seiner berühmten Abhandlungen über wirbellose Tiere aus, erblindete aber ziemlich bald und starb 5. Okt. 1851 in Paris. Er förderte besonders auch die Entomologie und gab durch seine Darstellung das Mittel zum Verständnis des Formenreichtums der Mundteile der Insekten, welches schon Fabricius in seinem System benutzt hatte. Auch für die Anatomie und Systematik der Würmer waren seine Arbeiten von Bedeutung. Er schrieb: „Mémoires sur les oiseaux d’Égypte“ in der großen „Description de l’Égypte“, für welche er auch die niedern Tiere bearbeitete, und „Mémoires sur les animaux sans vertèbres“ (Par. 1816).
2) Friedrich Karl von, ausgezeichneter Lehrer des römischen Rechts, geb. 21. Febr. 1779 zu Frankfurt a. M., habilitierte sich nach beendeten Rechtsstudien 1800 in Marburg und erhielt hier 1803 eine außerordentliche Professur der Rechte. Nachdem er sich durch sein klassisches Werk „Das Recht des Besitzes“ (Gieß. 1803; 7. Aufl. von Rudorff, Wien 1865) Ruf erworben und mehrjährige wissenschaftliche Reisen durch Deutschland und Frankreich gemacht hatte, ward er 1808 als Professor der Rechte nach Landshut und 1810 nach Berlin berufen. 1811 zum Mitglied der Akademie der Wissenschaften ernannt, wurde er 1816 Geheimer Justizrat, 1817 Mitglied des Staatsrats, 1819 des für die Rheinprovinz errichteten Revisionshofs sowie 1826 der Gesetzrevisionskommission und endlich 1842 Minister der Gesetzrevision, welch letztere Stellung er durch die Revolution von 1848 verlor. Er starb 25. Okt. 1861 in Berlin. S. wird zu den Führern der sogen. historischen Schule gezählt. Seine Ansichten über die Grundlagen des Rechts entwickelte er den Kodifikationsbestrebungen Thibauts, Gönners u. a. gegenüber in der berühmten Schrift „Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“ (Heidelb. 1814, 3. Aufl. 1840). Seine beiden Hauptwerke sind: „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter“ (Heidelb. 1815–31, 6 Bde.; 2. Aufl. 1834–51, 7 Bde.) und „System des heutigen römischen Rechts“ (Berl. 1840–49, 8 Bde.; nebst Sachen- und Quellenregister von Heuser, 1851), wozu „Das Obligationenrecht“ (das. 1851–53, 2 Bde.) die Fortsetzung bildet. Seit 1815 gab er mit Eichhorn u. a. die „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ (bis 1850, 15 Bde.) heraus. Gesammelt erschienen seine „Vermischten Schriften“ (Berl. 1850, 5 Bde.). Vgl. die Nekrologe von Arndts (Wien 1861), Rudorff (Weim. 1862), Stintzing (Berl. 1862), Bethmann-Hollweg (Weim. 1867) und die Festreden zu seinem 100jährigen Geburtstag, namentlich von L. Enneccerus (Marb. 1879).
3) Karl Friedrich von, Sohn des vorigen, geb. 19. Sept. 1814 zu Berlin, wurde von seiner katholischen Mutter, gebornen Brentano (Schwester des Dichters), streng katholisch erzogen, studierte 1831–1835 in Paris, Berlin und München die Rechte, trat 1836 in den Staatsjustizdienst und ging 1838 zur Diplomatie über. Zunächst bei der Pariser, dann bei der Londoner Gesandtschaft beschäftigt, war er 1840 bis 1842 Legationssekretär in Dresden, hierauf in Lissabon, 1844 Geschäftsträger in Kassel, dann Legationsrat im Haag. 1848 ward er vortragender Rat im Ministerium des Auswärtigen, im Herbst 1849 außerordentlicher Gesandter in Karlsruhe, zugleich aber diplomatischer Beirat des Prinzen von Preußen, welcher eben damals zum militärischen Gouverneur der Rheinprovinz ernannt worden war. 1859 ging S. als Gesandter nach Dresden, 1863 nach Brüssel, 1864 nach Frankfurt. Hier hatte er mit dem Protest gegen den Bundesbeschluß vom 14. Juni 1866 zu erklären, daß Preußen von dem frühern Bund sich feierlich lossage. In Gemeinschaft mit Bismarck leitete er hierauf die Friedensverhandlungen mit den deutschen Staaten und die Verhandlungen über die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Da er sich mit Bismarck überwarf, trat er im Frühjahr 1867 aus dem Staatsdienst aus, ließ sich in den norddeutschen Reichstag, dann in das preußische Abgeordnetenhaus wählen und trat, seiner klerikalen Gesinnung nachgebend, in die Zentrumspartei. Er starb 11. Febr. 1875 in Frankfurt.
Savĭo (Sapis), Küstenfluß in der ital. Provinz Forlì, entspringt auf den Apenninen, nahe den Tiberquellen, fließt nordöstlich, berührt Cesena und mündet nördlich von Cervia ins Adriatische Meer.
Sävitĭen (lat.), grobe Mißhandlungen, die, wenn sie vom Ehemann der Ehefrau gegenüber begangen werden, dieser einen genügenden Grund zur Anstrengung der Klage auf Ehescheidung geben können.
Savoir (franz., spr. -wŏahr), Wissen, S.-faire (spr. -fähr), das Zumachenwissen, Geschicklichkeit; S.-vivre (spr. -wihwr), das Zulebenwissen, Lebensart.
Savóldo, Giovanni Girolamo, ital. Maler, geboren um 1485 zu Brescia, bildete sich unter dem Einfluß von G. Bellini und Tizian, wurde 1508 in die Malergilde von Florenz aufgenommen und siedelte später nach Venedig über, wo er nach 1548 in hohem Alter starb. Seine Hauptwerke sind: die Madonna, den Heiligen Petrus, Paulus, Dominikus und Hieronymus erscheinend (Mailand, Brera), Transfiguration (Florenz, Uffizien), die heil. Nacht (Turin), venezianisches Mädchen (Berlin, Museum). Seine Bilder zeichnen sich durch starke Lichtwirkungen aus.
Savōna, Kreishauptstadt in der ital. Provinz Genua, am Meerbusen von Genua und an der Eisenbahn nach Nizza, in welche hier die von Turin kommende Bahn mündet, reizend gelegen, mit einem kleinen Hafen, der durch ein auf einem Felsen im Meer stehendes Fort geschützt wird. Derselbe war im Mittelalter durch die Genuesen zugeschüttet worden, da die Lage von S. bei ebenso leichter Verbindung mit dem Hinterland über den Paß von Altare kaum weniger günstig ist als die von Genua selbst; doch wurde der Hafen später wiederhergestellt. Hervorragende Gebäude von S. sind: der reiche, 1604 erbaute Dom mit Skulpturen aus dem 15. Jahrh., mehrere andre Kirchen, das Theater, der Palast der Familie della Rovere (aus welcher Papst Julius II. hervorging) u. a. Die Stadt hat ein Lyceum, 2 Gymnasien (eins der Missionspriester), ein technisches Institut, ein königliches Institut für die Handelsmarine, eine Bibliothek, eine Gemäldesammlung, ein großes Hospital nebst andern (zusammen 21) Wohlthätigkeitsanstalten, Seebäder u. (1881) 24,481 Einw., welche Schiffahrt und Fischerei, starken Schiffbau, Fabrikation von Eisenwaren, Maschinen, Seilerwaren, Segeln, Leder, Weinstein, Töpferwaren (auch Majolika), Ziegeln, Seife, Teigwaren etc. betreiben. Im Hafen sind 1887: 2432 handelsthätige Schiffe mit 1,513,202 Ton. ein- und ausgelaufen. Die Einfuhr betrug 955,353 Ton., die Ausfuhr 40,590 T. S. ist Sitz eines Bischofs, einer Handelskammer und eines Handelsgerichts, eines Hauptzollamtes und mehrerer Konsulate (darunter auch eines deutschen). Die Stadt (Geburtsort des Dichters Chiabrera) hieß im Altertum Savo, auch Sabitia und war 1809–12 erzwungener Aufenthaltsort des Papstes Pius VII. 7 km von S. liegt die berühmte Wallfahrtskirche Nostra Signora di Misericordia.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 357. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b14_s0357.jpg&oldid=- (Version vom 17.4.2021)