verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14 | |
|
Kreide“ (1868); „Zur Altersbestimmung des Grünsandes von Rothenfeld“ (1869) etc.
Schloppe, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Marienwerder, Kreis Deutsch-Krone, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, eine Synagoge, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, Kartoffelstärkefabriken, Färberei, Bierbrauerei, Holzschneide-, Wasser- und Windmühlen, lebhaften Pferdehandel und (1885) 2175 meist evang. Einwohner.
Schloß, s. v. w. Burg, Palast.
Schloß, Vorrichtung zum Verschließen, besteht im wesentlichen aus einem Riegel, dessen Bewegung nur nach Hinwegräumung gewisser Hindernisse (Zuhaltungen) mittels eines Schlüssels möglich ist. Der von außen durch das Schlüsselloch eingeführte Schlüssel wirkt entweder durch Umdrehung (Tourschloß) und besitzt dann im S. eine Führung entweder in einem Loch des Schloßblechs oder auf einem runden Stifte (Dorn; Hohlschlüssel, Rohr); das Gesenk hindert den Schlüssel gegen ein zu weites Eintreten, seine Raute (Ring) dient zum Drehen, ein seitwärts sitzender Lappen (Bart) bewegt Zuhaltung und Riegel. Oder der Schlüssel drängt beim Einstecken ohne Drehung die Zuhaltungen zurück (Steckschloß), wo dann die Verschiebung des Riegels durch eine nachträgliche Drehung des Schlüssels oder eine besondere Vorrichtung (Schieber oder Olive) erfolgt. Man unterscheidet nach der äußern Form und Art der Anbringung der Schlösser folgende Arten: 1) Kastenschlösser, bei denen der Schließmechanismus im Schloßkasten untergebracht ist, welcher mit der einen Seite gegen die zu verschließende Thür mit Schrauben befestigt wird. Ein solcher Schloßkasten besteht aus dem Schloßblech, auf welchem die Führungen für den Riegel, die Stifte zum Festhalten der Federn etc. angebracht sind; dem Stulp, d. h. derjenigen Seitenwand, durch welche der Riegelkopf heraustritt; dem Umschweif, welcher die übrigen drei schmalen Seitenwände bildet, und dem Schloßdeckel (Deckplatte), welcher die letzte, dem Schloßblech parallele Seite entweder ganz verschließt, oder nur die dem Schlüsselloch zunächst gelegenen Teile verdeckt. 2) Einlaßschlösser sind den Kastenschlössern ähnlich, werden aber in eine Vertiefung auf der Seitenfläche der Thür, des Deckels etc. eingelassen. 3) Einsteckschlösser sind auf zwei Seiten von Schloßblechen und auf der Seite, wo der Riegelkopf herauskommt, mit einem Stulp versehen, im übrigen meist ohne Umschweif ausgeführt. Sie werden in einen an der schmalen Seite der Thür eingestemmten Schlitz eingeschoben und mit den überragenden Stulprändern durch Schrauben befestigt. 4) Hängeschlösser (Vorhängeschlösser) mit rings verschlossenem Gehäuse, aus dem ein Bügel herausragt.
Von den Verschlüssen unterscheidet man drei Hauptarten. 1) Der Fallenverschluß, bei dem man sich zum Öffnen und Schließen keines eigentlichen Schlüssels, sondern einer für immer im Schlosse steckenden Klinke (Drücker, Knopf) bedient. Er wird meist zum bloßen Zuhalten von Zimmerthüren etc. benutzt und kann ohne weiteres geöffnet werden. Man unterscheidet hierbei die hebende Falle und die schießende Falle. Erstere ist meist bei alten Kastenschlössern zu finden und besteht (Fig. 1) aus einem Winkelhebel aaa′, dessen Arm a dadurch den Verschluß herstellt, daß er in einen an der Thürzarge befestigten Haken c (Schließkloben) eingreift. Die Zuhaltung wird von der Spiralfeder b gebildet, welche beim Öffnen durch einen Druck auf den Knopf oder Drücker a′ angehoben wird. Die Drehachse des Winkelhebels wird von einem dicken, in dem Schloßblech und Schloßdeckel gelagerten Cylinder d (Nuß) gebildet, welcher eine vierkantige Öffnung e zur Aufnahme
Fig. 1. Hebende Falle. | |
eines durchgesteckten Drückers besitzt, der das Öffnen des Schlosses von beiden Seiten her ermöglicht. Fig. 2 zeigt die Anordnung einer schießenden Falle, wie sie meist bei Einsteckschlössern verwendet wird. Dieselbe besteht aus einem Riegel a,
Fig. 2. Schießende Falle. | |
der von einer sich dagegenstemmenden Feder b mit seinem Kopf fortwährend aus dem Schloßkasten herausgedrängt und in die Öffnung eines in der Thürzarge befestigten Blechs (Schließblech) eingeschoben wird. Zur Öffnung des Riegels dient die Nuß c, ein im allgemeinen cylindrischer Körper, der oben einen Vorsprung d trägt, welcher bei der Drehung der Nuß gegen einen Vorsprung e des Riegels greift und ihn gegen die Feder zurücktreibt, während ein Daumen f der Nuß sich gegen eine zweite Feder g stemmt. Durch die vierkantige Öffnung der Nuß wird von einer Seite der vierkantige Dorn eines Drückers so weit hindurchgesteckt, daß er auf der andern Seite noch um ein zum Aufstecken eines zweiten Drückers ausreichendes Stück hervorragt.
2) Der Nachtriegelverschluß besteht einfach in einem Riegel, der entweder an einem aus dem Schloßkasten herausstehenden Knopf oder mit Hilfe einer kleinen mit Nuß versehenen Klinke verschoben werden kann. Hierher gehören auch die sogen. Baskülenriegel, welche besonders bei zweiflügeligen Thüren den einen Flügel dermaßen festhalten, daß der zweite dagegen abgeschlossen werden kann.
3) Der Riegelverschluß mit Schlüssel. Hier unterscheidet man vier Hauptarten von Schlössern: a) Die deutschen Schlösser unterscheiden sich von der schießenden Falle nur durch die Anwendung von Schlüsseln. Der Schlüsselbart, welcher hier die Stelle der Nuß vertritt, schiebt während einer Drehung von etwa 230° (die deutschen Schlösser werden daher 5/8-tourige Schlösser genannt) den Riegel
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 536. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b14_s0536.jpg&oldid=- (Version vom 11.12.2023)