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Seite:Meyers b14 s0543.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14

Puppe des Wirtes herausfrißt. Sie vernichtet auf diese Weise zahlreiche schädliche Raupen. Die Larve von Rhyssa persuasoria schmarotzt in den Larven der Holzwespe, und das Weibchen bohrt seinen Legestachel etwa 6 cm tief in gesundes Holz, um jene Larve zu erreichen. Die Ephialtes-Arten (s. Tafel „Hautflügler“) dagegen, welche ebenfalls ihre Eier in Larven legen, die im Holz wohnen, schieben den Legestachel durch ein Bohrloch ein. Die Schlupfwespenverwandten (Brakoniden, Braconidae), eine nahe verwandte Familie, umfaßt kleinere Wespen mit auf dem Rücken verwachsenen zweiten und dritten Hinterleibsringen, langen, geraden, faden- oder borstenförmigen, vielgliederigen Fühlern und nur einer rücklaufenden Ader im Vorderflügel, leben im wesentlichen wie die S. Die sehr zahlreichen Arten der Gattung Microgaster Latr. (mit sehr kurzem Hinterleib) legen fast sämtlich ihre Eier in Schmetterlingsraupen, besonders in behaarte, aus welchen sich die entwickelten Larven herausbohren, um sich sofort in Kokons einzuspinnen, die nach kurzer Zeit Wespen liefern. M. nemorum L. (s. Tafel „Hautflügler“), 0,75 cm breit, glänzend schwarz, an den Hinterrändern der beiden ersten Hinterleibsglieder licht-, an den Beinen, mit Ausschluß der schwarzen Hinterfüße, rötlichgelb, schmarotzt im Kiefernspinner und vernichtet zahlreiche Raupen desselben; in den Mikrogasterlarven aber schmarotzen wieder kleine Pteromalinen. Auch andre Arten werden nützlich, indem sie schädliche Insekten zu Grunde richten. Vgl. Gravenhorst, Ichneumonologia europaea (Bresl. 1829, 3 Bde.), und als Fortsetzung dazu Nees v. Esenbeck, Hymenopterorum Ichneumonibus affinium monographiae (Stuttg. 1834, 2 Bde.); Ratzeburg, Die Ichneumonen der Forstinsekten (Berl. 1844–52, 3 Bde.).

Schluß (Ratiocinatio), im allgemeinen diejenige Denkoperation, durch welche ein Urteil auf mittelbarem Weg, d. h. durch Vermittelung andrer Urteile, hervorgebracht wird. Das vermittelte Urteil heißt Schlußsatz (Konklusion), die vermittelnden heißen Vordersätze (Prämissen). Der S. ist ein echter (eigentlicher), wenn im Inhalt der Vordersätze der vollständige Grund des Inhalts des Schlußsatzes, ein unechter (uneigentlicher) dagegen, wenn in demselben nur ein Teilgrund des letztern enthalten ist. Jenes ist bei dem sogen. Deduktions- (Subsumtions-) S. der Fall, in welchem vom Ganzen auf den Teil (vom Allgemeinen auf das Besondere), dieses bei dem sogen. Induktions- (Generalisations-) S., in welchem vom Teil auf das Ganze (vom Besondern auf das Allgemeine) geschlossen wird. In jenem wird, da der vollständige Grund die Folge ganz, der Teilgrund dagegen dieselbe nur teilweise begründet, der Schlußsatz mit Notwendigkeit, in diesem dagegen höchstens mit Wahrscheinlichkeit erschlossen. Der echte S. ist, je nachdem er aus einer oder mehreren Prämissen schließt, ein unmittelbarer oder mittelbarer S.; der unechte S. ist, je nachdem von einem Teil des Umfanges auf den ganzen Umfang oder von einem Teil des Inhalts auf den ganzen Inhalt des Begriffs geschlossen wird, ein induktiver oder Analogieschluß. Der echte unmittelbare S. ist entweder Unterordnungs- (Subordinations-) oder Entgegensetzungs- oder Umkehrungs- oder Äquipollenz- oder Modalitätsschluß. Der echte mittelbare S. ist, wenn er nur zwei Vordersätze besitzt, ein einfacher S. (Syllogismus) und zwar entweder ein vollständiger oder ein unvollständiger (Enthymem), wenn er mehrere Vordersätze besitzt, ein zusammengesetzter S. (Schlußkette) und zwar entweder ein vollständiger oder ein abgekürzter (Kettenschluß, Sorites). Der einfache vollständige S. besteht aus dem Obersatz (propositio major), welcher die allgemeine Regel, dem Untersatz (propositio minor), welcher den besondern Fall, und dem Schlußsatz (conclusio), welcher die Folgerung aus der Regel für diesen Fall enthält. In dem Enthymem (s. d.) ist entweder der Ober- oder der Untersatz als selbstverständlich ausgelassen. Je nachdem an der Stelle des Obersatzes ein kategorisches, hypothetisches oder disjunktives Urteil (s. Urteil) steht, nimmt der S., dessen Urteile die Materie, ihre Verbindungsart untereinander die Form desselben ausmachen, die kategorische, hypothetische oder disjunktive Schlußform an. In der kategorischen Schlußform erfolgt die Beziehung des Prädikatsbegriffs (P, Oberbegriff, terminus major) auf den Subjektsbegriff (S, Unterbegriff, terminus minor) des Schlußsatzes durch einen Mittelbegriff (M, terminus medius), der mit dem Oberbegriff im Obersatz, mit dem Unterbegriff im Untersatz verbunden ist, nach dem Grundsatz: das Merkmal (P) des Merkmals (M) der Sache (S) ist selbst Merkmal der Sache (dem sogen. dictum de omni et nullo, s. Dictum), welcher selbst Notwendigkeit besitzt, mit Notwendigkeit. Je nach der Stellung des Mittelbegriffs 1) als Subjektsbegriff im Ober-, als Prädikatsbegriff im Untersatz, 2) als Prädikats-, 3) als Subjektsbegriff in beiden Prämissen, 4) als Prädikatsbegriff im Ober-, als Subjektsbegriff im Untersatz nimmt der kategorische S. vier Gestalten (Schlußfiguren), je nach der (allgemein oder besonders bejahenden, allgemein oder besonders verneinenden) Beschaffenheit der Prämissen, welche gültige Schlußsätze ergeben, 19 gültige Schlußarten (modi) an, von denen je vier auf die erste und zweite, sechs auf die dritte und fünf (nach andern nur drei) auf die vierte Figur kommen. Die Schemata der Schlußfiguren sind:

 I. MP  II. PM  III. MP  IV. PM
SM SM MS MS
SP SP SP SP

Die Schemata und Namen der Modi, wenn mit A (nach der Weise der alten Logiker) das allgemein, mit I das besonders bejahende, mit E das allgemein und mit O das besonders verneinende Urteil bezeichnet wird, sind in der ersten Figur: AAA (Barbara genannt), AII (Darii), EAE (Celarent), EIO (Ferio); in der zweiten Figur: AEE (Camestres), EAE (Cesare), AOO (Baroco), EIO (Festino); in der dritten Figur: AAI (Darapti), AII (Datisi), EAO (Felapton), EIO (Ferison), IAI (Disamis), OAO (Bocardo); in der vierten Figur: AAI (Baralip), AEE (Calemes), IAI (Dimatis) und (nach einigen) EIO (Fresison), EAO (Fesapo). In der hypothetischen Schlußform erfolgt die Beziehung des Nachsatzes des Obersatzes (B ist) auf den Vordersatz des Obersatzes (A ist), welche im Schlußsatz, unter Voraussetzung der allgemeinen Abhängigkeit des Nachsatzes vom Vordersatz, welche im Obersatz, aus der Annahme der Geltung des Vorder- oder Nichtgeltung des Nachsatzes, welche im Untersatz ausgedrückt ist, nach dem Grundsatz: mit dem Bedingenden ist das Bedingte gesetzt und mit dem Bedingten das Bedingende aufgehoben, welcher selbst Notwendigkeit besitzt, mit Notwendigkeit. Dieselbe läßt, je nachdem im Untersatz das Bedingende gesetzt oder das Bedingte aufgehoben erscheint, zwei Schlußarten (Modi) zu, in deren einem aus der Setzung des Vordersatzes des Obersatzes im Untersatz auf die Setzung des Nachsatzes des Obersatzes im Schlußsatz (modus ponens), in dem

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 543. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b14_s0543.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2021)
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