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Seite:Meyers b14 s0811.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14

Seenesseln, s. v. w. Quallen.

Seenot, dringende Seegefahr (s. Bergen).

Seeohr, s. Meerohr.

Seeon (Klosterseeon), Dorf im bayr. Regierungsbezirk Oberbayern, Bezirksamt Traunstein, am Klostersee, 534 m ü. M.,km nördlich vom Chiemsee, hat eine ehemals berühmte Benediktinerabtei, eine Schwefelquelle mit Badeanstalt und 55 Einw.

Seeotter (Kalan, Enhydris Licht.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Raubtiere und der Familie der Marder (Mustelida), mit der einzigen Art E. marina Erxl. (s. Tafel „Raubtiere II“), über 1,2 m lang, mit 30 cm langem Schwanz, kurzem, wenig abgeplattetem Schädel, stumpfer Nase mit nackter Spitze, sehr kurzem, dickem Hals, walzigem Leib, kurzem, dickem, dicht behaartem Schwanz, sehr kurzen Vorderfüßen mit verkürzten, durch eine Haut verbundenen, mit kleinen, schwachen Krallen versehenen Zehen und langen, in der Flucht des Schwanzes nach hinten gerichteten Hintergliedmaßen, welche gleichsam als deren Zehen durch ganze Schwimmhäute verbunden sind. Der Pelz besteht aus langen, schwarzbraunen Grannen mit weißer Spitze und sehr feinem Wollhaar. Der S. bildet in seiner äußern Erscheinung ein Bindeglied zwischen Otter und Seehund; er findet sich an den amerikanischen und asiatischen Küsten des nördlichen Stillen Ozeans, wird aber überall seltener. Er läuft sehr schnell, schwimmt vortrefflich, ist aber auf dem Land leicht zu jagen. Er nährt sich von Seekrebsen, Muscheln, kleinen Fischen, Algen etc., hält sich gewöhnlich in der Nähe der Küsten auf, geht aber auch weiter ins Land und sehr gern auf Eisschollen, auf denen er oft sehr weit ins Meer hinausgetrieben wird. Das Weibchen wirft auf dem Land ein Junges, welches sie mit größter Sorgfalt behandelt und nur in der äußersten Not verläßt. Man jagt den S. des Pelzes halber und bringt im Jahr etwa 1500 Stück im Wert von 600,000 Mk. in den Handel. Das Fleisch des Seeotters wird gegessen.

Seeotternfelle, s. Otternfelle.

Seepaß, s. Algierscher Paß.

Seepferdchen (Hippocampus Leach), Gattung aus der Ordnung der Büschelkiemer und der Familie der Nadelfische (Syngnathoidei), eigentümlich gestaltete Tiere mit kantigem, stark zusammengedrücktem Rumpf, winkelig gegen denselben gestelltem Kopf, röhrenförmig vorgezogener Schnauze, zu einer in einen hervorragenden Knopf endenden Leiste erhobenem Hinterhaupt, breiten Schildern am Rumpf, welche mit Höckern oder Stacheln besetzt sind, einem Greifschwanz und Rücken- und Brustflossen, aber ohne Schwanzflossen. Die vom Weibchen am Bauch des Männchens abgelegten Eier werden von letzterm befruchtet und entwickeln sich in einer Tasche, welche sich durch Wucherung der Oberhaut bildet. Das gemeine S. (H. brevirostris Leach), 15–20 cm lang, in der Kopfbildung an ein Pferd erinnernd, blaß aschgrau, blau und grünlich schimmernd, lebt im Mittelmeer und im Atlantischen Ozean einzeln bis Großbritannien, auch in Australien, überall zwischen reichem Pflanzenwuchs in senkrechter Lage schwimmend und sich mit dem Schwanz anklammernd, nährt sich von allerlei kleinen Tieren und galt früher für heilkräftig gegen verschiedene Übel. S. Abbildung.

Seepferdchen (Hippocampus).

Seepocke, s. Meereichel.

Seepolizeirecht, s. Seerecht.

Seeprotest, der Bericht eines Schiffers über erlittene Havarie (s. d.). Wird derselbe beizeiten (innerhalb 24 Stunden) eingereicht, so kann die Verklarung bis kurz vor dem Weitersegeln ausgesetzt werden.

Seer, ostind. Gewicht, s. Sihr.

Seerabe, s. Kormoran; weißer S., s. Tölpel.

Seeräuberei (Piraterie), auf offener See von Schiffen (Raub-, Piratenschiffen) unter willkürlicher Flagge und aus eigner Macht ausgeübte Räuberei, namentlich im Gegensatz zur Kaperei (s. d.); Seeräuber (Freibeuter, Flibustier, Korsaren, Piraten), diejenigen, welche Seeraub zu treiben pflegen. Im Altertum wurde die S. als ein gewinn- und ruhmbringendes Gewerbe vielfach betrieben. So waren z. B. die kilikischen Seeräuber, welche Pompejus 67 v. Chr. vernichtete, im Mittelmeer gefürchtet. Später waren vom 8. bis ins 11. Jahrh. die Normannen der Schrecken der abendländischen Küsten; nordafrikanische und griechische Seeräuber durften ihr Wesen selbst bis in die neueste Zeit treiben, und ein gewisser romantischer Nimbus umgab die Flibustier und Bukanier in Westindien. Infolge des Unabhängigkeitskampfes des ehemaligen spanischen Amerika gegen das Mutterland beunruhigten Seeräuber die westindischen und südamerikanischen Gewässer, während solche von persischer und indischer Nationalität im Persischen Meer dem indischen Handel großen Abbruch thaten. Gefürchtete Seeräuber sind gegenwärtig noch die malaiischen Freibeuter im Ostindischen Archipel, wie denn auch an der westafrikanischen Küste von den Aschanti und andern Negervölkern noch S. getrieben wird. Auch die Unterdrückung der chinesischen Seeräuber ist noch nicht vollständig gelungen. Als Völkerrechtsverbrechen darf die S. von jedem seefahrenden Staat geahndet, und auf frischer That überwältigt, darf der Seeräuber sofort vom Leben zum Tod gebracht werden. Sklavenhandel wird nach modernem Seerecht der S. gleich geachtet. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bezeichnet den Raub auf offener See als besonders strafbaren Fall des Raubes.

Seeraupen (Aphroditidae), Familie der frei schwimmenden Polychäten aus der Klasse der Anneliden oder Ringelwürmer, sind zum großen Teil mit breiten Schuppen, Borsten und Haaren derart besetzt, daß sie mit einer stachligen Raupe eine entfernte Ähnlichkeit haben. Ihr Kopf trägt gewöhnlich 3 Fühler und 2–4 kleine Augen. Der Rüssel ist cylindrisch und vorstülpbar, mit 2 obern und 2 untern Kiefern. Manche Gattungen besitzen außer den gewöhnlichen Borsten eine Decke langer Haare, welche an den Seiten prachtvoll irisiert. Hermione hystrix Blainv., mit spärlichem Haarfilz, gestielten Augen und widerhakigen Borsten an den Fußstummeln, lebt in der Nordsee und im Mittelmeer. S. Tafel „Würmer“.

Seerecht, Inbegriff der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Rechtsnormen. Dasselbe bildet, insoweit dabei Privatrechtsverhältnisse in Frage kommen,

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 14. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 811. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b14_s0811.jpg&oldid=- (Version vom 24.5.2022)
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