verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15 | |
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unter Tilly über Herzog Christian von Braunschweig und im August 1638 der Kaiserlichen (Hatzfeld) über die Schweden (King).
Stadtmusikus (Stadtpfeifer), s. Musikantenzünfte.
Stadtoldendorf, Stadt im braunschweig. Kreis Holzminden, an der Linie Holzminden-Jerxheim der Preußischen Staatsbahn, 195 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, Sandsteinbrüche und (1885) 2571 Einw. Dabei das ehemalige Cistercienserkloster Amelunxborn mit einer berühmten Klosterschule von 1569 bis 1754.
Stadtprozelten, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Unterfranken, Bezirksamt Marktheidenfeld, am Main, hat eine kath. Kirche, eine Burgruine, ein Amtsgericht, ein Forstamt, ein reiches Hospital, Obst- und Weinbau und (1885) 844 Einw. Dabei das Dorf Dorfprozelten mit 1017 Einw.
Stadtrat, städtische Kollegialbehörde, welcher die Verwaltung der städtischen Angelegenheiten obliegt. Das vollziehende Organ ihrer Beschlüsse ist der Magistrat (Bürgermeisteramt). Mitunter wird aber auch der letztere S. genannt und für die Mitglieder desselben die Bezeichnung „Stadträte“ (Magistratsräte) gebraucht. Vgl. Stadt, S. 215.
Stadtrecht (Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben ward; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze. Solche Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrh., und es wurden dadurch nicht nur Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert. Oft ward das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig von andern rezipiert; so die Stadtrechte von Münster, Dortmund, Soest und andern westfälischen Städten, ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln. Das lübische Recht gewann die Küstenstriche von Schleswig ab bis zu den östlichsten deutschen Ansiedelungen, das Magdeburger die Binnenlande bis nach Böhmen, Schlesien und Polen hinein und verbreitete sich als Kulmer Recht über ganz Preußen. Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe machten sich Umänderungen der Stadtrechte notwendig, und so entstanden im Lauf des 15., 16. und 17. Jahrh. an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, sogen. „Reformationen“, wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt ward, bis zuletzt die alten Stadtrechte zugleich mit der eignen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste der Autorität der Landesherren weichen mußten. Nur für das Familien- und Erbrecht haben sich einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis auf die Gegenwart erhalten. Vgl. Gaupp, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (Bresl. 1851–52, 2 Bde.); Gengler, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (neue Ausg., Nürnb. 1866); Derselbe, Codex juris municipalis Germaniae (Erlang. 1863–67, Bd. 1); Derselbe, Deutsche Stadtrechtsaltertümer (das. 1882).
Stadtreisender, s. Platzreisender.
Stadtsteinach, Bezirksamtsstadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, an der Steinach, hat eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, ein Forstamt, Eisensteingruben und (1885) 1490 meist kath. Einwohner.
Stadtsulza, s. Sulza.
Stadtverordnete, s. Stadt, S. 214.
Staël-Holstein (spr. stāl-), Anne Louise Germaine, Baronin von, berühmte franz. Schriftstellerin, geb. 22. April 1766 zu Paris, Tochter des Ministers Necker, entwickelte sich frühzeitig unter dem Einfluß einer streng protestantischen Mutter und der philosophischen Anschauungen, denen man im Haus ihres Vaters huldigte, verfaßte mit 15 Jahren juristische und politische Abhandlungen und verheiratete sich 1786 auf den Wunsch ihrer Mutter mit dem schwedischen Gesandten, Baron von S. Doch war diese Ehe nicht glücklich; 1796 trennte sie sich von ihrem geistig tief unter ihr stehenden Gemahl, näherte sich ihm aber 1798 wieder, als er krank wurde, um ihn zu pflegen, und blieb bei ihm bis zu seinem Tod (1802). Seit dem ersten Jahr ihrer Ehe entwickelte sie eine eifrige litterarische Thätigkeit. 1786 war ihr Schauspiel „Sophie, ou les sentiments secrets“ erschienen, dem als letzter Versuch dieser Art 1790 die Tragödie „Jane Gray“ folgte; sie sah ein, daß sie für Bühnendichtung nicht geschaffen war. Besser gelangen ihr die überschwenglich lobenden „Lettres sur les écrits et le caractère de J. J. Rousseau“ (1788); doch fehlt die Kritik fast ganz. Das immer reichlicher fließende Blut ließ ihre anfängliche Begeisterung für die Revolution bald schwinden; ein Plan zur Flucht, den sie der königlichen Familie unterbreitete, wurde nicht angenommen; am 2. Sept. 1792 mußte sie selbst flüchten. Auch ihre beredte Schrift zu gunsten der Königin: „Réflexions sur le procès de la reine“ (1793) hatte keine Wirkung. Dagegen erregte sie Aufsehen durch ihre Schriften: „Réflexions sur la paix, adressées à M. Pitt et aux Français“ (Genf 1795) und besonders durch „De l’influence des passions sur le bonheur des individus et des nations“ (Laus. 1796), ein Werk voll tiefer und lichtvoller Gedanken. Nach ihrer Rückkehr verfeindete sie aber ihr energisches Eintreten für konstitutionelle Ideen derart mit Bonaparte, daß sie auf 40 Stunden im Umkreis von Paris verbannt wurde. Sie ging nach Coppet, lebte aber meist auf Reisen. Ihr schriftstellerischer Ruf hatte sich inzwischen in weitern Kreisen verbreitet durch ihre Schrift „De la littérature considérée dans ses rapports avec les institutions sociales“ (1799, 2 Bde.) und durch den Roman „Delphine“ (1802, 6 Bde., u. öfter; hrsg. von Sainte-Beuve, 1868; deutsch, Leipz. 1847, 3 Bde.), eine Schilderung ihrer eignen Jugend in Briefform. 1803 machte sie ihre erste Reise nach Deutschland, wo sie längere Zeit in Weimar und Berlin verweilte; 1805 bereiste sie Italien. Seit dieser Zeit war A. W. v. Schlegel, den sie in Berlin kennen gelernt hatte, ihr Begleiter, und sein Umgang ist nicht ohne Einfluß auf ihre Ansichten, besonders über Kunst und deutsche Litteratur, geblieben. Die Frucht ihrer Reise nach Italien war der Roman „Corinne, ou l’Italie“ (1807, 2 Bde., u. öfter; deutsch von Fr. Schlegel, Berl. 1807; von Bock, Hildburgh. 1868), eine begeisterte Schilderung Italiens und das glänzendste ihrer Werke. 1810 ging sie nach Wien, um Stoff zu ihrem schon lange geplanten Werk „De l’Allemagne“ zu sammeln, einem Gemälde Deutschlands in Beziehung auf Sitten, Litteratur und Philosophie; doch wurde die ganze Auflage auf Befehl des damaligen Polizeiministers Savary sogleich vernichtet und gegen die Verfasserin von Napoleon I. ein neues Verbannungsdekret erlassen, das sich auf ganz Frankreich erstreckte. Erst zu Ende 1813 erschien das Werk (3 Bde.) zu London, darauf 1814 auch zu Paris. So reich es an geistvollen Gedanken ist und so achtungswert durch die Wärme, womit es den Franzosen deutsche Art und Kunst empfiehlt, so enthält es doch auch viele schiefe Ansichten und erhebliche Unrichtigkeiten. Jedenfalls
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b15_s0216.jpg&oldid=- (Version vom 3.7.2023)