verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15 | |
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von gleichem Wert nach, und nun gehörte S. ganz dem dichterischen Beruf an, indem er als wandernder Sänger, seine eignen Gedichte vortrefflich vortragend, Österreich und Bayern jahrelang durchzog. Weiter veröffentlichte er drei Bände Erzählungen („Prosa“, Regensb. 1845); „Neue Gedichte“ (das. 1846); ferner „Heimgarten“ (Pest 1846, 2 Bde.); „Liebesgürtel“, in hochdeutscher Sprache (2. Aufl., Preßb. 1876); endlich „D’Ahnl“, ein Dialektepos in Hexametern (Wien 1851, 2. Aufl. 1855). S. starb zu Henndorf bei Salzburg 14. Juli 1874. Aus seinem Nachlaß erschienen: „Aus meiner Studienzeit“ (Salzb. 1875); „Die Dorfschule“ (Wien 1877). „Ausgewählte Dichtungen“ Stelzhamers gab Rosegger heraus (Wien 1884, 4 Bde.).
Stelzvögel, s. v. w. Watvögel (s. d.).
Stemma (griech.), Kranz, besonders als Schmuck der Ahnenbilder; Stammbaum. Stemmatographie, Genealogie.
Stemm- und Stechzeug, Meißel zur Bearbeitung des Holzes, haben eine gerade, einseitig oder zweiseitig zugeschärfte oder eine bogen- oder winkelförmige Schneide. Zu der ersten Klasse gehört der 3–50 mm breite Stechbeitel, dessen Zuschärfungsfläche mit der gegenüberstehenden Fläche einen Winkel von 8–30° bildet. Der englische Lochbeitel ist sehr viel dicker, 1,5–25 mm breit und hat einen Zuschärfungswinkel von 25–35°. Die Kantbeitel sind lange und starke Stechbeitel für Wagner mit einer niedrigen Rippe auf der Seite, wo die Zuschärfung liegt, so daß der Querschnitt ein gedrücktes Fünfeck bildet. Zur zweiten Klasse gehört das Stemmeisen mit dünner Klinge und 12–36 mm breit. Zur dritten Klasse gehören die Hohleisen mit rinnenartiger Klinge und ein- oder zweiseitig zugeschärfter Schneide, deren Mitte bei den Hohleisen der Zimmerleute weit vorsteht. Der Geißfuß hat zwei gleichlange, geradlinige Schneiden, welche unter einem Winkel von 45–90° zusammenstoßen. Stemm- und Stechzeuge dienen zum Wegnehmen von Holzteilen, zur Bildung von Einschnitten, Ausarbeitung von Vertiefungen und Löchern etc. Stemmmaschinen zum Ausstemmen von Zapfen und durch Langlochbohrmaschinen erzeugten Nuten besitzen einseitig scharf geschliffene Meißel, die sich hin und her, resp. auf und ab bewegen und dabei in das auf dem Arbeitstisch liegende Holz einschneiden, welches nach jedem Schnitt um die Stärke eines Spans vorrückt.
Stempel, Werkzeug, welches auf der einen Fläche mit erhabenen oder vertieften Figuren, Buchstaben u. dgl. versehen ist, um mittels aufgetragener Farbe diese Figur abzudrücken oder vermittelst eines Drucks diese Figuren in eine etwas weichere Masse einzudrücken, wie namentlich die S. zur Verfertigung der Münzen und Medaillen; auch das mit einem solchen Werkzeug aufgedrückte Zeichen, welches als Merkmal der erprobten Güte einer Ware, des Ursprungs (von woher) oder einer bezahlten Abgabe dient. – Im Staatshaushalt wird der S. (eigentlich: die Stempelung) als Mittel benutzt, um auf bequemem und nicht kostspieligem Wege Gebühren und Steuern (Verkehrssteuern) zu erheben (Gebührenstempel, Steuerstempel). Derselbe soll wegen seiner finanziellen Ergiebigkeit zuerst im verkehrsreichen Holland (seit 1624) in Gebrauch gekommen sein. Er ist überall da anwendbar, wo einer zu belastenden Leistung eine Schriftlichkeit zu Grunde liegt, die der Zahlungspflichtige überreicht oder empfängt. In diesen Fällen können sowohl Stempelbogen (gestempeltes Papier) als aufzuklebende, für den Gebrauch bequemere Stempelmarken benutzt werden, in andern bedient man sich auch wohl gestempelter Umschläge (Banderollen, z. B. beim Tabak), die bei dem Gebrauch zerrissen werden, während der Stempelbogen durch das Beschreiben, die Stempelmarke durch Durchstreichen oder Ausdrücken eines Zeichens für weitere Verwendungen unbrauchbar gemacht (nullifiziert, kassiert) wird. Endlich kann auch ein Gegenstand (z. B. Edelmetall, Zeitung, Kartenspiel) unmittelbar durch Aufdrücken des Stempels gestempelt und damit der Beweis der Steuer- oder Gebührenzahlung geliefert werden. Zu unterscheiden sind: 1) der Fixstempel, welcher mit einem festen Geldbetrag für die einzelne in Anspruch genommene öffentliche Leistung heute meist in der Form der Stempelmarke eintritt; 2) der Klassenstempel, bei welchem nach gewissen Merkmalen (Bedeutung des Gegenstandes, verursachte Kosten) die verschiedenen Fälle in Klassen eingeteilt werden und innerhalb der einzelnen Klassen Fixstempel zur Anwendung kommen; 3) der Dimensionsstempel, dessen Höhe sich nach der Ausdehnung des Gegenstandes (Zeitung, Prozeßakten) richtet, an welchen der S. angeknüpft wird; 4) der Wert- (Gradations-, Proportional-) S., welcher sich nach dem durch die steuerpflichtige Urkunde repräsentierten Wert richtet und in Prozenten des letztern oder auch mit Abrundung der Prozenthöhe in festen Beträgen für gewisse Klassen (klassifizierter Wertstempel) erhoben wird. Gegen Stempelfälschungen schützt man sich durch künstliche Herstellung der Stempelzeichen (geschöpftes Papier, Wasserzeichen etc.), gegen Umgehungen dienen Kontrolle und Strafe. Die Strafe kann dadurch verschärft werden, daß das vorgenommene Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Da hierdurch jedoch auch leicht Unschuldige getroffen werden, so begnügt sich die Stempelgesetzgebung meist mit Geldstrafen, während die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht weiter angefochten wird. Vgl. Stempelsteuern.
Stempel (Pistill), das weibliche Organ in den Blüten, s. Blüte, S. 67 f.
Stempelakte, brit. Gesetz, 22. März 1765 für die nordamerikanischen Kolonien gegeben, angeblich behufs Aufbringung einer Summe zur Verteidigung der Kolonien gegen feindliche Angriffe und zwar durch Auflegung einer Stempeltaxe auf alles bei Geschäften zu verwendende Schreibpapier, steigerte die Unzufriedenheit, ward zwar 18. März 1766 wieder aufgehoben, trug aber zum Abfall der Kolonien von England mit bei. S. Großbritannien, S. 806.
Stempelbogen, Stempelmarke etc., s. Stempel.
Stempelschneidekunst, die Kunst, Figuren und Buchstaben in Stempel von Metall je nach Erfordernis des Abdrucks vertieft oder erhaben darzustellen. Zu den Stempelschneidern gehören daher auch die Petschaftstecher und die Schriftschneider, doch findet die eigentliche Anwendung der S. besonders für Münzen und Medaillen statt. Zahlen und sich oft wiederholende kleine Zeichen (Sternchen, Kreuze etc.) werden mit besondern Bunzen eingeschlagen. Über die geschichtliche Entwickelung und das Künstlerische der S. vgl. Denkmünze und Münzwesen, S. 897.
Stempelsteuern, eine Reihe von Staatsabgaben (Steuern wie Gebühren), welchen der Stempel (s. d.) als Erhebungsform gemeinsam ist. Im wesentlichen decken sie sich mit den Verkehrssteuern (s. d.). Das Deutsche Reich besitzt an solchen S. die Wechselstempelsteuer (s. d.), den Spielkartenstempel (s. d.) und die Börsensteuer (s. d.). Die Gliederstaaten haben mannigfaltige Urkundenstempel, Erbschaftsstempel und Gebührenstempel. Die französischen S. sind teils
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 15. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b15_s0285.jpg&oldid=- (Version vom 6.10.2021)