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Seite:Meyers b2 s0125.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 2

bald wieder beseitigen zu können. Ein solches A., über dessen innere Berechtigung viel gestritten wird, ist das deutsche Sozialistengesetz (Reichsgesetz vom 21. Okt. 1878, verlängert durch Reichsgesetz vom 31. Mai 1880 bis 30. Sept. 1884 und durch Reichsgesetz vom 21. Okt. 1878 bis zum 30. Sept. 1886), gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen gerichtet, die den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken. Auch das deutsche Reichsgesetz vom 4. Juli 1872, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, ist ein A., auf Grund dessen den Angehörigen dieses Ordens der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder an bestimmten Orten untersagt werden kann. Auch das deutsche Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die unbefugte Ausübung von Kirchenämtern, welches die Expatriierung und Ausweisung von renitenten Geistlichen statuiert, gehört hierher. Als A. bezeichnet man aber auch diejenige Norm, welche nicht auf dem regelmäßigen gesetzlichen und verfassungsmäßigen Weg zu stande kommt, sondern die in konstitutionell-monarchischen Staaten ohne Mitwirkung der Volksvertretung einseitig von der Regierung erlassen wird (Notgesetz). Ein solches A. kann aber nur in ganz besonders dringenden Fällen und nur dann, wenn der Regierung zu dem Erlaß eines solchen besondere Vollmacht erteilt ist, als rechtsverbindlich angesehen werden. In England kann z. B. durch Suspension der Habeaskorpusakte ein solcher Ausnahmezustand herbeigeführt werden, wodurch die Regierung zu außerordentlichen Maßregeln und insbesondere zur Vornahme von Verhaftungen ermächtigt wird. Auf der andern Seite gehört auch die sogen. Bill of attainder (Strafbill) hierher, wodurch das Parlament in einzelnen Fällen die Befugnis erhält, eine bestimmte Person ohne gerichtliches Verfahren selbst zur Untersuchung zu ziehen und zu bestrafen. Derartige Ausnahmegesetze haben aber immer etwas Bedenkliches, und nur in besondern Fällen des sogen. Staatsnotrechts kann der Erlaß eines solchen Gesetzes als gerechtfertigt erscheinen.

A uso (ital., „nach Gewohnheit“), Wechselnota, zeigt an, daß ein Wechsel nach Gewohnheit des Platzes, auf den er gezogen worden ist, verfällt. Wo z. B. die Zahlungszeit, wie in Leipzig, auf medio oder ultimo mensis gestellt zu werden pflegt, heißt a uso: nach 14 Tagen, also den 15. Tag.

Ausŏner (Ausones), s. Aurunker. Im weitern Sinn hießen A. alle Bewohner Unteritaliens von der Grenze Latiums an bis zur Sizilischen Meerenge und in dichterischer Sprache die Italier überhaupt (daher auch Ausonia s. v. w. Italien).

Ausonĭus, Decimus Magnus, der namhafteste röm. Dichter des 4. Jahrh. n. Chr., geboren um 310 zu Burdigala (Bordeaux), stand als Lehrer der Beredsamkeit und Grammatik in seiner Vaterstadt in so ausgezeichnetem Ruf, daß ihn der Kaiser Valentinian zum Erzieher seines Sohns Gratian berief, der ihm nach seiner Thronbesteigung außer andern Auszeichnungen 379 das Konsulat übertrug. Nach Gratians Ermordung lebte A. auf seinem Landgut bei Burdigala in eifriger litterarischer Thätigkeit bis nach 393. Außer einer schwülstigen Lobrede auf Gratian besitzen wir von A. eine Reihe von Gedichten in verschiedenen Maßen und über alle möglichen Gegenstände, wie denn überhaupt kein Thema ihm zu gering schien, Gelehrsamkeit und Witz nebst Vers- und Sprachgewandtheit spielen zu lassen: Epigramme, Gedichte auf verstorbene Verwandte (Parentalia) und Fachgenossen („Commemoratio professorum Burdigalensium“, wichtig für die Kenntnis des damaligen Schulwesens), poetische Episteln und 20 sogen. Idylle, von denen das zehnte: „Mosella“, die poetische Schilderung einer Rhein- und Moselreise von Bingen bis Trier (hrsg. von Troß, Hamm 1821 u. 1824; von Böcking, mit Übersetzung, Bonn 1845; übersetzt von Geib, Trier 1843, und Lingg, Stuttg. 1870), durch glückliche Beschreibung sich auszeichnet, u. a. Den Mangel eigentlicher poetischer Begabung sucht A. durch sprachliche und metrische Gewandtheit sowie durch rhetorischen und gelehrten Schmuck zu ersetzen, daher seine Darstellung meist der Einfachheit und Natürlichkeit entbehrt. Hauptausgabe seiner Werke ist die von Schenkl (Berl. 1883); von frühern sind zu nennen die Ausgaben von Scaliger (Leid. 1575, Heidelb. 1588 u. öfter), Vinetus (Bordeaux 1580 u. 1590), Tollius (Amsterd. 1669), Souchay (Par. 1730). Vgl. Heyne, Censura ingenii et morum Ausonii (Götting. 1805); Demogeot, Études historiques et littéraires sur Ausone (Bord. 1838); Bacmeister, Alemannische Wanderungen, Bd. 1 (Stuttg. 1867); Deydou, Un poète bordelais (Bord. 1868); Kaufmann in Raumers „Historischem Taschenbuch“ 1869.

Auspex (Mehrzahl: Auspices, lat.), Vogelschauer, frühere und besondere Benennung der römischen Augurn (s. d.).

Auspfändung, s. Pfändung.

Auspitz (tschech. Hustopeč), Bezirkshauptstadt in Mähren, an der Nordbahn, hat ein Bezirksgericht, eine Landesunterrealschule, eine alte Dechanteikirche, Likörfabrik, Wein-, Obst- und Süßholzbau, bedeutenden Marktverkehr und (1880) 3302 Einw.

Auspizien (lat. Auspicia), bei den Römern eigentlich die Beobachtung der Weissagevögel, Vogelschau (s. Augurn); dann s. v. w. Vorbedeutung, vorbedeutende Wahrzeichen (wie man sagt: „Unter günstigen A.“); auch s. v. w. Oberleitung und Aufsicht, worunter etwas geschieht (daher: „Unter jemandes A.“ etwas unternehmen etc.).

Ausrichten, im Bergwesen die Lagerstätte in einer gewissen Tiefe zugänglich machen, also s. v. w. Aufschließen; im weitern Sinn umfaßt das Wort den ganzen regelmäßigen Bau, der auf einem Gang oder Flöz angelegt wird.

Ausrückkuppelung, eine Wellenkuppelung, welche sich mittels einer besondern Vorrichtung leicht lösen und wieder einrücken läßt (s. Kuppelungen).

Ausrufungszeichen, ein Schriftzeichen (!), um den Ausruf und ihm Verwandtes anzudeuten; s. Interpunktion. Das satirische A., einem Ausdruck oder Redesatz in Parenthese beigefügt, soll das Auffällige, Falsche oder Alberne desselben bemerklich machen: so in Rezensionen, bei Anführung einer Stelle etc.

Ausrüstung, die Ausstattung eines Soldaten, Pferdes, Truppenteils, einer Festung oder eines Schiffs mit allem, dessen sie materiell zur Erfüllung ihrer Kriegszwecke bedürfen. Die A. umfaßt für den einzelnen Mann die Bekleidung, Bewaffnung, Munition und sonstigen Gepäckstücke, für den Truppenteil die Fahrzeuge und Vorratsstücke für die A. der Mannschaften. Die A. einer Festung zur Verteidigung heißt deren Armierung (s. Festungskrieg). Die A. eines Schiffs bezieht sich auf dessen erforderliches Inventar und Material für die Seereise; bei Kriegsschiffen gehören dazu: Geschütze, Munition, Handwaffen, Proviant, Kohlen, Tauwerk, Segel, nautische Instrumente, Karten, Bücher, Flaggen etc.

Aussaat, s. Säen.

Aussaat, natürliche (Ausstreuung der Samen). Alle samenerzeugenden Pflanzen lösen die den Keim

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 2. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b2_s0125.jpg&oldid=- (Version vom 5.5.2021)
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