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Seite:Meyers b4 s0732.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4

sieben Jahren wieder bevölkert wurde, dann an die Ritter von Lipa und (1620) an Österreich kam. Im J. 1637 wurde D. zur königlichen freien Stadt erklärt. Am 13. Nov. 1639 wurde sie von den Schweden eingenommen, geplündert und angezündet und 1644 nochmals heimgesucht.

Deutsch-dänische Kriege 1848–50 und 1864, s. Schleswig-Holstein.

Deutsche Farben. Die alte deutsche Reichssturmfahne bestand aus einem goldenen Banner mit einem zweiköpfigen schwarzen Adler im Felde, der des Kaisers Hauswappen auf der Brust trug; sie wurde an roter Stange mit silberner Spitze getragen. Dieselbe bestand bis zum Ausgang des Mittelalters, als Reichsfarben galten nach ihr Schwarz und Gelb (Gold). Erst die aus der patriotischen Begeisterung der Freiheitskriege hervorgegangene deutsche Burschenschaft wählte 1815 die Trikolore „Schwarz-(Karmesin)Rot-Gold“ als Symbol des deutschen Vaterlandes zu ihrem Abzeichen. Ob bei dieser Wahl nur der zufällige Geschmack eines patriotisch begeisterten Mädchens (Amalie Nitschke), welche der Studentenschaft Jenas die erste schwarz-rot-goldene Fahne verehrte, oder das alte Reichsbanner, dessen goldenes Feld häufig auch von einem roten Streifen durchzogen war, den Ausschlag gegeben, gilt als streitige Frage. Die bald eintretende Verfolgung der Burschenschaften als des Herdes demagogischer Umtriebe zog jedoch auch deren Abzeichen in ihren Bereich, und ein Bundesbeschluß vom 5. Juli 1832 verbot das Tragen von Bändern, Kokarden etc. in diesen Farben. Gerade die Bedeutung, welche sie hierdurch erlangten, bewirkte, daß die liberalen deutschen Patrioten Schwarz-Rot-Gold als die Nationalfarben anerkannten, und verhalf ihnen in der Bewegung von 1848 zu glänzendem Sieg. Am 9. März d. J. wurde durch Bundesbeschluß der alte deutsche Reichsadler mit der Aufschrift „Deutscher Bund“ als Bundeswappen angenommen und gleichzeitig damit die Farben Schwarz-Rot-Gold zu Farben des Deutschen Bundes erhoben. Jedoch mit Reaktivierung des Deutschen Bundes fand diese Glanzperiode der deutschen Farben bereits ihr Ende, ja in verschiedenen Staaten verfiel das Tragen derselben von neuem der polizeilichen Verfolgung. Erst bei Wiederbeginn der nationalen Bewegung wurde die „deutsche Trikolore“ von neuem zum Nationalsymbol erhoben, und während des Frankfurter Fürstentags 1863 wehten sie stolz über dem Sitz der Bundesversammlung. 1866 wurden sie dann offiziell von den Bundesregierungen, welche sich gegen Preußen erklärt hatten, als gemeinsames Zeichen anerkannt, und das 8. deutsche Armeekorps, die „deutsche Reichsarmee“, trug im Kriege gegen Preußen als Feldzeichen eine schwarz-rot-goldene Armbinde. Als die preußenfeindliche Partei in Deutschland unterlag, ward bei der Gründung des Norddeutschen Bundes die Trikolore „Schwarz-Weiß-Rot“ (die beiden ersten Farben offenbar mit Rücksicht auf die Landesfarben Preußens, die letzte, weil sie in den Landesfarben mehrerer andrer Staaten vorkommt) zum offiziellen Banner des Bundes bestimmt und ging von ihm 1871 auf das neue Deutsche Reich über. – Schwarz-Rot-Gold (Gelb) ist Landesfarbe der reußischen Fürstentümer, Schwarz-Gold-Rot diejenige des Königreichs Belgien. Vgl. Fürst Hohenlohe, Die deutschen Farben Schwarz-Gold-Rot (Stuttg. 1866); Hildebrandt, Wappen und Banner des Deutschen Reichs (Berl. 1870); Pallmann, Zur Geschichte der deutschen Fahne und ihrer Farben (das. 1871); „Die Kaiserfarben“ (Wiesbad. 1871).

Deutsche Fortschrittspartei, s. Deutsche freisinnige Partei und Fortschrittspartei.

Deutsche freisinnige Partei, die im März 1884 durch die Verschmelzung (Fusion) der deutschen Fortschrittspartei und der liberalen Vereinigung (sogen. Sezessionisten) begründete Partei in Deutschland. Durch Beschluß jener beiden bis dahin getrennten Fraktionen im Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus kam die Fusion 5. März 1884 zu stande, um demnächst 15. und 16. März von allgemeinen Parteitagen der Fortschrittspartei und der liberalen Vereinigung, welche in Berlin abgehalten wurden, genehmigt zu werden. Von den 106 Mitgliedern der beiden Fraktionen im Reichstag traten 100 der neuen Partei bei. Die Verschmelzung erfolgte auf Grund von Einigungspunkten, welche zugleich als Programm der neuen Partei dienten. Man hatte sich in denselben über einige Punkte, in welchen die beiden Fraktionen bisher voneinander abgewichen waren, verständigt; namentlich hatte die Fortschrittspartei darein gewilligt, daß ihre bisherige programmmäßige Forderung der alljährlichen Feststellung der Friedenspräsenzstärke der deutschen Armee dahin modifiziert ward, daß die Feststellung derselben für jede Legislaturperiode (drei Jahre) verlangt wurde. Die in das Parteiprogramm der Deutschfreisinnigen mit aufgenommene Forderung der Organisation eines verantwortlichen Reichsministeriums gab zu einem hierauf bezüglichen Beschluß des Bundesrats Veranlassung, welcher diese Forderung in scharfer Weise zurückwies. Die neue Partei bildete ein Zentralkomitee mit dem Abgeordneten v. Stauffenberg als Vorsitzendem und den Abgeordneten Hänel und Virchow als Stellvertretern. An die Spitze des geschäftsführenden Ausschusses trat Eugen Richter, während der Abgeordnete Rickert sein Vertreter ward. Außerdem wurden die Abgeordneten Bamberger, v. Forckenbeck, Hänel und Klotz mit in den Vorstand berufen. Die Hoffnung, daß die neue Partei bei den Neuwahlen im Herbst 1884 bedeutend zunehmen und zu einer großen liberalen Partei sich erweitern werde, erfüllte sich nicht. Von 100 Mitgliedern schmolz die d. f. P. im Reichstag auf 65 (Herbst 1885) zusammen. Im Abgeordnetenhaus zählt sie seit 1885: 44 Mitglieder. Ihr Zentralbüreau befindet sich in Berlin, ihr offizielles Organ ist die ebendaselbst allmonatlich erscheinende „Parlamentarische Korrespondenz“, welche nur an Parteigenossen versandt wird.

Deutsche Heilstätte in Loschwitz, eine unter dem Protektorat der Königin Carola von Sachsen stehende Stiftung des Roten Kreuzes, welche von einem Stiftungsvorstand geleitet wird, an dessen Spitze ein von der Königin ernannter Vorsitzender steht. Die Stiftung soll mitwirken an der Erfüllung der Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege. Sie besteht in einer Anstalt, welche nach den unterm 7. März 1875 bestätigten Statuten einen fünffachen Zweck verfolgt: 1) Aufnahme von Invaliden des deutschen Heers; 2) Kur und Verpflegung kranker und verwundeter Soldaten; 3) Vor- und Ausbildung von Krankenpflegepersonal; 4) Gewährung von freier Kur an Pflegepersonal, welches in der Ausübung des Berufs erkrankt ist, und 5) Aufnahme kranker Personen gegen Entgelt (Kuranstalt). In letzterer Beziehung hat sich die Anstalt bereits einen guten Ruf erworben. Gleichzeitig wird in der Anstalt ziemlich umfassende Armenkrankenpflege ausgeübt. Im Krieg soll die Heilstätte zugleich als Vereinslazarett dienen.

Deutsche Karten, s. Spielkarten.

Deutsche Legion, s. Fremdenlegion.

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 732. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s0732.jpg&oldid=- (Version vom 14.3.2023)
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