verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8 | |
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Heubach, 1) Stadt im württemberg. Jagstkreis, Oberamt Gmünd, hat bedeutende Korsettfabrikation und (1885) 1314 meist evang. Einwohner. Dabei der Rosenstein, ein Vorsprung der Alb, mit Schloßruine, schöner Aussicht und der Höhle Finsterloch. – 2) (Groß-H.) Flecken im bayr. Regierungsbezirk Unterfranken, Bezirksamt Obernburg, rechts am Main, hat Weinbau, Steinbrüche und Steinhauerei und (1885) 1945 kath. Einwohner. Dabei der Engelsberg mit Franziskanerkloster und Wallfahrtskirche. – 3) (Klein-H.) Marktflecken, links am Main, dem vorigen gegenüber, im Bezirksamt Miltenberg und an der Linie Aschaffenburg-Amorbach der Bayrischen Staatsbahn, Residenz des Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, hat Fabriken für Preßtuch, Roßhaargewebe, Fruchtgelees, Obstkraut und Pianofortes, Sandsteinbrüche, Weinbau und (1885) 1405 meist evang. Einwohner.
Heuberg, der südwestlichste Teil der Schwäbischen Alb in Württemberg, eine 15 km lange und 22 km breite, kahle, steinige Hochfläche, die sich von der Donau bei Tuttlingen und Fridingen zwischen der Elta und Beer bis Ebingen erstreckt und durch das Plateau der Baar mit dem Schwarzwald in Verbindung tritt. Die Kuppen ragen nur wenig aus dem Plateau hervor, und der höchste Punkt, der Oberhohenberg (1010 m), liegt auf einer westlichen Nebenkette östlich von Rottweil. Der H. gilt in der Volkssage für einen Versammlungsort der Hexen.
Heubner, 1) Heinrich Leonhard, protest. Theolog, geb. 2. Juni 1780 zu Lauterbach im sächsischen Erzgebirge, habilitierte sich 1805 zu Wittenberg, wurde 1808 Diakonus und 1811 zugleich außerordentlicher Professor der Theologie. Bei der Gründung des Predigerseminars zu Wittenberg (1817) wurde er Mitdirektor desselben, nach Nitzsch’ Tod (1832) erster Direktor und Superintendent, später Konsistorialrat. Er starb 12. März 1853, ein würdiger Vertreter des ältern Supernaturalismus. Unter seinen Werken ist das verbreitetste die neue Bearbeitung von Büchners „Biblischer Real- und Verbal-Handkonkordanz“ (Halle 1837–40; 17. Aufl., das. 1885, 2 Bde.). Vgl. Koch, Heinr. Leonh. H. (Wittenb. 1885).
2) Otto Leonhard, Mitglied der provisorischen Regierung in dem Dresdener Maiaufstand, geb. 17. Jan. 1812 zu Plauen im Vogtland, studierte in Leipzig die Rechte, führte im Vogtland (1840), zuerst in Sachsen, das volkstümliche Turnen ein, ward Patrimonialrichter, dann 1843 Kreisamtmann in Freiberg. Im Frühling 1848 in das Frankfurter Parlament gewählt, gesellte er sich der Linken zu. Im Januar 1849 legte er sein Mandat nieder, um die auf ihn gefallene Wahl zum Mitglied der sächsischen Ersten Kammer anzunehmen. Hier war er der Führer der gemäßigten Linken. Nach der Auflösung der Kammer kehrte er 2. Mai in seine Heimat zurück, ging aber auf die Nachricht von dem am 3. Mai ausgebrochenen Dresdener Aufstand wieder nach Dresden, wo er mit Tzschirner und Todt in die provisorische Regierung gewählt wurde. Er harrte bis zum letzten Augenblick aus und verließ endlich Dresden mit den letzten Freischaren. In Chemnitz mit Bakunin verhaftet, ward er auf den Königstein gebracht und gerichtlich zum Tod verurteilt, aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Seine „Selbstverteidigung“ (Zwickau 1850) erschien, als er bereits nach Waldheim ins Zuchthaus abgeführt worden war. Im Mai 1859 freigelassen, wendete er sich nach Dresden, wo er bei der Hypothekenversicherungsgesellschaft angestellt und 1865 deren erster Direktor wurde. Im J. 1867 legte er dieses Amt nieder und widmete sich wieder der Praxis als Rechtsanwalt. 1869 wurde er zum Mitglied der Zweiten Kammer der sächsischen Ständeversammlung, 1871 zum Mitglied der evangelisch-lutherischen Landessynode erwählt und in demselben Jahr als besoldetes Mitglied in den Rat zu Dresden berufen. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: „Gedichte“ (Zwick. 1850); „Englische Dichter“ (Leipz. 1856), eine Auswahl englischer Originale mit deutscher Übertragung; „Herr Goldschmid und sein Probierstein“ (das. 1852) und „Klänge aus der Zelle in die Heimat“ (Dresd. 1859).
3) Johann Otto Leonhard, Mediziner, geb. 21. Jan. 1843 zu Mühltroff im Vogtland, studierte in Leipzig und Wien, habilitierte sich 1868 in Leipzig, war lange Assistent bei Wunderlich, wurde 1873 außerordentlicher Professor an der Universität, 1876 Direktor der Distriktspoliklinik, jetzt auch Mitdirektor der Kinderheilanstalt daselbst. Er schrieb: „Die luetische Erkrankung der Hirnarterien“ (Leipz. 1874); „Beiträge zur internen Kriegsmedizin“ (das. 1871); „Die experimentelle Diphtherie“ (das. 1883).
Heuchelberg, Bergrücken im württemberg. Neckarkreis (338 m hoch), der Keuperformation angehörig, wird durch den Zabergrund bei Güglingen vom Stromberg geschieden.
Heuchelei, die absichtliche Hervorbringung eines guten Scheins, um andre über unsre Persönlichkeit zu täuschen, die als beharrlich fortgesetzte Lüge im höchsten Grad verwerflich ist. Eine besondere H. ist die Gleisnerei, welche unverdiente Bewunderung erregen will und deshalb einen glänzenden (gleißenden) Schein annimmt.
Heuduck, Wilhelm von, preuß. General, geb. 5. April 1821 zu Breslau, wurde im Kadettenhaus gebildet und 1838 Offizier, machte den Feldzug 1848 in Baden als Sekondleutnant, 1864 den gegen Dänemark als Rittmeister und Eskadronschef beim Dragonerregiment Nr. 7, den von 1866 als etatmäßiger Stabsoffizier im thüringischen Ulanenregiment mit und führte im deutsch-französischen Krieg das 13. Husarenregiment, ward 1873 zum Kommandeur der 21. Kavalleriebrigade zu Frankfurt a. M., 1875 zum Generalmajor, 1876 zum Chef des Militärreitinstituts und 1881 zum Generalleutnant ernannt. 1884 mit dem Befehl über die Kavalleriedivision des 15. Armeekorps zu Metz betraut, ward er 1885 nach Straßburg berufen, um daselbst als Adlatus des Feldmarschalls Manteuffel zu fungieren und denselben in seiner Eigenschaft als kommandierender General zu vertreten, und wurde nach dem Tode des Statthalters (1885) mit der Führung des 15. Armeekorps beauftragt. H. gilt für einen der schneidigsten Reitergenerale der deutschen Armee, der sich um die erhöhte Kriegstüchtigkeit seiner Spezialwaffe große persönliche Verdienste erworben hat.
Heuer (Hauer, franz. Loyer, engl. Wages), die Löhnung, welche die Schiffsmannschaft der Kauffahrteischiffe erhält; auch „Volksheuer“ genannt im Gegensatz zur „Gage“ des Kapitäns; Heuern, Verheuerung, das Dingen des Schiffsvolkes; Heuervertrag, der zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung abgeschlossene Dienstmietvertrag. Letzterer muß nach englischem, französischem, amerikanischem und russischem Recht schriftlich abgeschlossen werden; die deutsche Seemannsordnung erklärt dies zwar für unnötig, verlangt aber die Mitwirkung der Seemannsämter bei dem Vertragsabschluß. Als solche fungieren innerhalb des Reichsgebiets die Musterungsbehörden und im Ausland die Reichskonsuln. Diese
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 494. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b8_s0494.jpg&oldid=- (Version vom 10.7.2021)