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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8

namentlich für die Zeugdruckerei verwertet, vermochte aber bisher nicht, den I. wesentlich zurückzudrängen.

Der I. war schon den Alten bekannt. Plinius berichtet von einem blauen Farbstoff, der nach dem Purpur im höchsten Ansehen stehe und aus Indien komme; er kennt auch den roten Dampf, den der I. beim Erhitzen ausstößt, und erzählt, daß der I. in der Malerei und in der Medizin bei Geschwüren etc. angewandt werde. Hiermit stimmen die Angaben des Dioskorides überein. Der I. hieß bei den Alten Indicum, arabische Schriftsteller gebrauchen auch das hindostanische Wort nil (blau). Marco Polo beschreibt die Bereitung des Indigos nach eigner Anschauung. In neuerer Zeit benutzten den I. zuerst die Italiener, und zu Anfang des 17. Jahrh. war die Blaufärberei mit I. bereits eine bekannte Sache. Um diese Zeit trug besonders die Holländisch-Ostindische Kompanie durch starke Einfuhr zur ausgebreitetern Anwendung des Indigos bei. Hierdurch fühlten sich die heimischen Waidfabrikanten bedroht und wußten es durchzusetzen, daß die Einfuhr des Indigos verboten wurde. Dies geschah z. B. in England unter der Regierung Elisabeths, und man vernichtete sogar den im Land befindlichen I. In Deutschland erfolgte das erste Verbot 1577 von Frankfurt aus und wurde mehrere Male, zuletzt noch 1654 von Ferdinand III., in Erinnerung gebracht. Zum Teil mag zu dieser Verfolgung des Indigos wohl die Unkenntnis der Färber beigetragen haben, welche, da sie den neuen Farbstoff nicht kannten, die Haltbarkeit der damit gefärbten Tuche oft durch Anwendung von Vitriolöl u. dgl. beeinträchtigten. Die Nürnberger ließen jeden Färber jährlich schwören, daß er keinen I. gebrauche, und bedrohten ihn im Übertretungsfall mit Todesstrafe. Trotzdem breitete sich die Anwendung des Indigos weiter aus, und 1699 konnte Colbert nur noch befehlen, den I. nie ohne Waid anzuwenden. Die völlige Freigebung des Indigos datiert aber erst von 1737. Nach Amerika wurde die Indigofabrikation in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gebracht. Die Kunst, Wolle mit in Schwefelsäure aufgelöstem I. zu färben, wurde 1740 von Barth zu Großenhain in Sachsen entdeckt. Vgl. Rudolf, Die gesamte I.-Küpenblaufärberei (Leipz. 1885); Seltner, Die Indigoküpen (das. 1886).

Indigo, chinesischer, s. v. w. Chinesisch Grün (s. d.).

Indigo, deutscher oder falscher, s. v. w. Waid (s. d.).

Indigo, gefällter, s. Indigo.

Indigo, grüner, s. v. w. Chinesisch Grün (s. d.).

Indigo, mineralischer, s. v. w. Molybdänblau (s. d.).

Indigo, präparierter, im Handel s. v. w. reines Indigblau.

Indigo, roter, s. v. w. Persio, s. Orseille.

Indigo, schwarzer, s. v. w. Anilinschwarz, s. Anilin.

Indigodisulfosäure, s. Indigo.

Indigofĕra L. (Indigopflanze), Gattung aus der Familie der Papilionaceen, Sträucher, Halbsträucher und Kräuter mit unpaarig gefiederten, selten fingerförmig dreizähligen oder einfachen Blättern, meist rosenroten oder purpurnen Blüten in achselständigen Trauben oder Ähren und kugeliger oder länglicher bis linealischer, cylindrischer, kantiger oder zusammengedrückter Hülse. Etwa 200 über die gesamten Tropenländer verbreitete Arten. I. tinctoria L. (Anil, Nil, Indigopflanze, s. Tafel „Farbepflanzen“), mit halbstrauchigem, verästeltem, 1,5 m hohem Stamm, zerstreut stehenden, vier- bis sechsjochig gefiederten Blättern, kurzen Blütentrauben, sehr kleinen, rosenrot und weißen Blüten und stielrunder, wenig gekrümmter Hülse, aus Ostindien, wird nebst einigen andern Arten, wie die sehr ähnliche I. Anil L. mit angedrückt flaumiger Behaarung und zusammengedrückten Hülsen in Südamerika, I. argentea L. in Ägypten, Arabien, Ostindien mit ein- bis zweijochigen, silberweiß seidenhaarigen Blättern, I. disperma L. (aus Indien?), I. pseudotinctoria R. Br. in Indien, auf Java und in Mittelamerika, zur Indigogewinnung kultiviert. I. Dosua Ham., ein 1 m hoher Strauch mit gefiederten Blättern und hellroten Blüten, aus dem Himalaja, wird nebst einigen andern Arten bei uns als Zierpflanze gezogen.

Indigolösung, essigsaure oder schwefelessigsaure, eine mit konzentrierter Schwefelsäure bereitete Indigolösung, aus welcher der Überschuß an Schwefelsäure durch essigsaures Blei entfernt worden ist, dient zum Färben der Baumwolle, jedoch nur für Applikationsfarben, die nicht gewaschen werden dürfen.

Indigomonosulfosäure, s. Indigo.

Indigopapier, mit Indigo gefärbtes Papier, dient als Reagens auf Chlor, wodurch es entfärbt wird.

Indigopflanze, s. Indigofera.

Indigoschwefelsäure
Indigosulfosäure
s. Indigo.

Indigotīn, s. v. w. Indigblau; im Handel auch s. v. w. Indigkarmin.

Indigotinktūr, s. Indigo.

Indigpurpur (Purpurblau, Bolleyblau), blaue Farbe, wird durch Schmelzen von Indigo mit saurem schwefelsaurem Natron und Fällen der wässerigen Lösung der Schmelze mit Kochsalz erhalten. Es bildet eine purpurfarbene kristallinische Masse, ist löslich in Wasser, nicht in Alkohol und Äther und besteht wohl im wesentlichen aus sulfopurpursaurem Natron. I. ist auch s. v. w. Phönicinsulfosäure, s. Indigo.

Indigschwarz, s. v. w. Anilinschwarz, s. Anilin.

Indigweiß
Indikān
s. Indigo.

Indikation (lat., „Anzeige“, Heilanzeige), das Motiv für die ärztliche Heilthätigkeit (Therapie). Nachdem die Diagnose einer Krankheit gestellt ist, tritt die Frage auf, welches Verfahren in dem bestimmten Fall indiziert, d. h. angezeigt, ist, und je nachdem sich die Behandlung gegen die Krankheitsursache oder nur gegen einzelne Symptome richtet, unterscheidet man 1) die ursachliche I. (Indicatio causalis), 2) die symptomatische I. (I. symptomatica). Das Ziel der Behandlung sollte eigentlich immer in der Bekämpfung der Krankheitsursachen liegen, es sollte also stets nach einer ursachlichen I. kuriert werden; da aber das Grundleiden oft nicht zu beseitigen ist, so bleibt nur das Einschreiten gegen einzelne besonders lästige Symptome, quälenden Husten, Schmerzen, Fieber etc., übrig (vgl. Therapie). Ist eins der Symptome so heftig, daß seine Fortdauer unmittelbar das Leben bedroht, so liegt 3) eine Indicatio vitalis vor, die jeder andern natürlich voransteht. Leidet z. B. ein Kind an Bräune und droht zu ersticken, so ist sofort die Luftröhre zu eröffnen und die augenblickliche Gefahr damit zu beseitigen, erst später kann der ursachlichen I. genügt werden. Liegt ein Motiv vor, eine bestimmte Behandlung zu unterlassen, so ist dies eine Kontraindikation („Gegenanzeige“). Das Opium und Morphium ist z. B. bei Kindern unter allen Umständen kontraindiziert, auch wenn heftige Schmerzen oder Unruhe dringend dazu auffordern, da selbst kleine Gaben äußerst giftig wirken. Bei entkräfteten

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 920. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b8_s0920.jpg&oldid=- (Version vom 13.3.2024)
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