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Seite:Nordische Revue Band 2 (1864) 171.jpg

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Die ägyptische Regierung sah sich von England und der Pforte gezwungen, Das zu thun, was sie gethan hat, es fiel ihr aber gar nicht ein, für ihre eigenen Baumwollen- und Zuckerplantagen die Zwangsarbeit aufzuheben; diese Aufhebung gilt eben nur für die Werkleute der Compagnie. Der Süßwasser-Canal ist fertig, darum kann man die an denselben grenzenden Ländereien leicht bewässern; eine Beraubung der Gesellschaft wird also lohnend sein und der Ruin derselben schließlich auch nichts schaden, denn wenn sie zersprengt ist, so kann man ja mit englischer Hilfe den Canal aus eigenen Mitteln vollenden und, statt 15% vom Reinertrage, den ganzen Gewinn in die Tasche stecken, denn jene Regierung wird niemals Energie genug haben, ein solches Unternehmen bis an’s Ende durchzuführen. In diesem letzten Satze liegt ein Irrthum. Prinz Napoleon hat ganz Recht, wenn er zwar trivial, aber treffend sagt: „Das Gouvernement von Aegypten gleicht einem Manne, der seine Hosen verliert, weil er keinen Knopf anzunähen versteht. Die Orientalen heften nie den letzten Knopf an. Vor 10 Jahren haben sie 20 Millionen für die Barrage des Nils ausgegeben; sie benutzen aber diese wohlthätige Einrichtung gar nicht und büßen die Zinsen des verausgabten Kapitales ein, und das Alles, weil ihnen die Schleusenthore fehlen, die ihnen 1 Million oder höchstens 1,500,000 Frcs. kosten würden.“

Von orientalischer Seite kann die Vollendung des Canals nicht erwartet werden; sie wird bald erfolgen, wenn der Bau in Händen der von Herrn von Lesseps so trefflich dirigirten Compagnie bleibt, welche jetzt schon den Süßwassercanal hergestellt und die maritime Straße so weit gefördert hat, daß sie nach den mit den Bauunternehmern geschlossenen Contracten in 4 Jahren, also anno 1868, fertig sein muß, vielleicht in Jahrzehnten durch die Engländer, wenn die bestehende Gesellschaft ruinirt werden sollte. Dazu ist zum Glück keine Aussicht vorhanden, denn in der Generalversammlung, welche am 1. März dieses Jahres zu Paris gehalten wurde, legte Herr von Lesseps den Actionären erstens das Gutachten von 45 angesehenen Juristen vor, welche ohne Ausnahme bekräftigten, daß der Compagnie Unrecht geschehen sei, zweitens einen vom Directorium an den Kaiser gerichteten Brief, in dem die Hilfe und Vermittelung desselben angerufen wird und drittens ein Schreiben des Vicekönigs, welcher sich bereit erklärt, den zwischen ihm und der

Empfohlene Zitierweise:
Georg Ebers: Der Canal von Suez. Leipzig: Veit und Comp., 1864, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Nordische_Revue_Band_2_(1864)_171.jpg&oldid=- (Version vom 18.12.2016)
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