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Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 010.jpg

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M. Z.
T O P O G R A P H I A
Superioris Saxoniae, Thuringiae, Misniae, Lusatiae, etc.
Das ist /
Beschreibung der Vornemsten /
vnd bekantisten Stätt / vnd Plätz / im Fürstenthumb Sachsen / Thüringen / Meissen / Ober- vnd Nider-Laußnitz / vnd einverleibten Landen; auch in andern zu dem hochlöblichsten Sächsischen Craisse / gehörigen Fürstenthumen (ausser Brandeburg / vnd Pommern / etc.) Graff- vnd Herrschafften / etc.

Es schreibet Petrus Albinus, in seiner Meißnischen Chronic / tit. 1. fol. 5. vnnd 6. daß die alten Gräntzen deß Landes zu Sachsen seyen gewesen / gegen dem Nidergang die Embs / gegen Auffgang die Elb / gegen Mittag Böheim / vnnd Franckenland / vnnd gegen Mitternacht Dennemarck / vnd die Wenden an dem Vfer gesessen. Vnd solches Sachsen könne jetzt füglich in fünff Craysse eingetheilet werden / als 1. in den Ersten / oder Ober-Sächsischen / darin Meissen / ein theil deß jetzigen Voigtlandts / oder besser Osterlandts / Thüringen / der gantze Hartz / das Hertzogthumb Sachsen / oder Chur-Sachsen / das Fürstenthumb Anhalt / etc. 2. vnd 3. in den andern / oder mitlern; Vnd in den dritten / oder Vnter-Sächsischen / in welchen beyden die Bistümer Magdeburg / Halberstatt / Hildeßheimb / Schleßwigk / vnnd Hamburg / die Fürstenthumb Braunschweig / vnnd Lüneburg / Holstein / Ditmarsen / vnd andere Ländlein daselbst gegen der Weser: Item Lawenburg. 4. In den New-Sächsischen / darinn die Chur-Brandeburg / das Hertzogthumb Pommern / sampt Rügen / das Hertzogthumb Mechlenburg / die Bistumb Brandeburg / Havelberg / Lubus / Camin / Swerin / Ratzeburg / Lübeck; Item das Land zu Preussen. 5. In den fünfften Craiß / welcher fürnemblich gantz Westphalen begreifft. (Dann die Sachsen durch die Weser in Ostphalen / vnd Westphalen getheilet worden seyn /) darinn die Stiffter Bremen / Lüttich / Vtrecht / Paderborn / Münster / Camerach / Verden / Minden / Osenbruck: Item die Hertzogthumb zu Westphalen / Engern / Gülch / Cleve / Berg / vnd andere mehr Oerter an Niderland stosend / welches Land dann das rechte alte Sachsen / daselbst Keyser Carl der Grosse gekriegt hat / könne genennet werden. Vnd dieses sagt Albinus. Iohannes Micraelius schreibet in der Vorrede vber das erste Buch vom Pommerlandt / daß die Sachsen seyen ein theil von den alten Sueviern / vnnd Wandaliern / oder

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_010.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
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