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Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 011.jpg

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Wahlen / vnd die rechte Sassen oder Einsassen / die sich hinder der Elbe nidergelassen / vnd daselbst in Ostwahlen / vnd Westwahlen / oder / wie wir es heutiges Tages schreiben / Ostphalen / vnnd Westphalen / getheilet haben. Vnd in der Vorrede vber das dritte Buch erinnert Er / daß vnsere Sachsen seyen die rechte Landsassen / oder Landsaten / die in dem Lande zwischen der Weyssel / vnd Elbe / vom anfang gewohnet / vnd sich der Nider-Teutschen Spraach gebraucht haben. Vnd da sie zuvoren ins gemein Suevi, wie auch in absonderlichen Ländern Gothen / Vandali, Longobardi, Rugiani, geheissen wurden / hab endlich der Sachsen Name den Nider Teutschen an der Elbe / vnnd Weser / gefallen. Melchias Nehel von Witstahl schreibet in Exegesi Misniae, vnder andern / p. 244. seqq. also: Sachsen / oder Saxen / ist ein Wort nach dem Hochteutschen depraviret, heist in seiner eygnen Spraache Sassen / bedeutet soviel / als Einsassen / oder Ingesessene. Hierunter nun werden die Völcker verstanden / welche zu beyden seyten an der Weser gewohnet: die Jenseit / an der Embs / Ruhr / vnnd Lippe / biß an den Rhein / hat man West-Sassen genant / heissen jetzo Westphalen / vielleicht von den Phalen / oder Pferden / welches die alten Sächsischen Könige in ihren Wapen geführt / das hernach in das Braunschwigische kommen / etc. die Andere disseit der Weser / an der Aller / Leine / Ocker / biß an die Elbe / heissen Ost-Sassen / als die gegen Osten gewohnt / bey denen der Nahme Sachsen / vnd die Herrschafft / biß auff vnsere Zeit geblieben / etc. biß hieher Nehel. Es ist aber das alte Sachsenland in seine gewisse Göw / vnnd Graffschafften / außgetheilet / vnnd derselben theils grösser / theils kleiner gewesen; wie hievon Meibomius in tract. de pagis antiquae Saxoniae, vnnd / auß ihme / Iohannes Angelius à Werdenhagen, de Rebuspublicis Hanseaticis part. 2. cap. 3. fol. 100. zu lesen; welcher letzte auch part. 3. cap. 1. et seqq. von dem Vrsprung der Sächsischen Stätte / vnd derselben Inwohner Namen / Zunehmen oder Wachsen / Abtheilung / Wanderschafft nach Teutschland / vnnd sonderlich in das innere / dem Nahmen Ostvalen / Osterling / der alten Sachsen Obrigkeiten / Palantzen / oder Pfaltzen / Freyheiten / vnnd dergleichen; wie auch / wie die Sachsen ihre Freyheit lange Zeit vertheidigt / vnderhalten / part. 1. cap. 4. fol. 38. seqq. weitleuffig handelt. Welches wir zum Eingang allein kürtzlich anziehen; im vbrigen aber einem jeden frey gestelt haben wollen / ob Er / mit Ihme Werdenhagio, die Sassen / oder Sachsen / (von welches Worts Vrsprung auch Besoldus in Thesauro pract. p. 711. vnd daselbst auch vom Sachsenrecht / zu lesen /) von den Sacis, (wie deren Meynung auch viel andere / als beym Petro Heigio part. 1. quaest. 8. nu. 6. vnnd anderswo / zu sehen / seyn; die aber vom gedachten Micraelio keinen Beyfall haben /) auß Scythia, oder Persia; oder mit andern anderswo herzuführen / beliebens trage. Philippus Cluverius, in seinem sehr schönen Werck / (wie es Limnaeus lib. 6. cap. 6. num. 202. de Iure publico nennet /) von alt Teutschland / führet sie von deß Taciti Fosis her / welche vnder die Ingaevones, so die ander Haupt Nation der Alten Teutschen gemacht / sein gerechnet worden / vnd zu Nachbarn die Cheruscos, vnd Cimbros, gehabt; Vnd in Holstein / theils auch im Hertzogtumb Schleßwick / gewohnt; von den Chattis ein grosse Niderlag erlitten / hernach aber sich wider erholt / vnd in Teutsch- vnd Engelland wol bekant gemacht haben / wie dann deren ein Theil / mit den Schwäbischen Anglen / von den Britannitern / wider die Pictos, vnd Scotos beruffen / sich in dem heutigen Engelland gesetzt. Es seyn zwar folgends auch viel Slaven / oder Wenden in Sachsen kommen / die aber mit der Zeit ihre Wendische vnd Cassubische Spraach / nachdem sie von den Alten Einwohnern / so auß frembden Orthen sich wider in ihr Vatterland begeben / namlich den Sueviern / oder Sachsen / durch vielfaltige Krieg vberwunden worden seyn / fahren lassen / vnnd die Sächsische / sampt den Sitten / Gebräuchen / vnd Gesetzen angenommen haben; dz man sie also jetzt auch für Sachsen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_011.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2022)
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