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Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 017.jpg

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gerechnet wird; So ist solches Burggrafthumb / nachdem es vorhin bey etlichen Fürstlichen Familien / Item den Graven von Querfurt / vnnd den Herren von Schrapela / gewesen / endlichen Anno 1313. an die Churfürsten von Sachsen Anhaltischen Stammens kommen / die es der Statt Magdeburg hinwider vmb eine Summa Gelts versetzt / biß daß solches durch Churfürst Johann Friederichen zu Sachsen Anno 1538. gelöst worden. Vnd dieweil sich hernach Strittigkeit / wegen der Gerechtigkeit zu Magdeburg vnd Hall / zwischen Chur-Sachsen / vnd dem Stifft Magdeburg erhoben / so ist endlich den 10. Junii Anno 1579. durch einen Vertrag / solche beygelegt worden / dadurch Sachsen für sich / vnd alle seine Nachkommene / sich verziehen aller Rechten / so Er zu Magdeburg / vnnd Hall / gehabt / nemblich deß Bannes Befehlungen / Graffengeding / vnd Bestellung / Vbung vnnd Gebrauch der Peinlichen Gericht / vnd Iurisdiction, vnd derselben Execution. Aber deß Tituls Burggraff zu Magdeburg / als eines sondern Stands deß H. Reichs / vnnd der darzu gehörigen / vnd ausser dem Stifft Magdeburg gelegnen Aempter / als Gommern / Ranis / Elbenau / Gottau / hat der Churfürst sich nicht begeben / vnd auch desselben Wappen behalten / welches ist ein halber weisser Adler / im rothen Felde / mit der güldenen Cron auff einer seyten / auff der andern vier rothe Balcken / im weissen Felde / die quer gezogen; wie von diesem / was gesagt / Albinus in der Meißnischen Chronic tit. 16. fol. 436. Friderich Hortleder von den Vrsachen deß Teutschen Kriegs lib. 5. in etlichen Capiteln / sonderlich vom Vertrag / in dem 28. vnd am 1221. Blat; Laurentius Peccenstein in Theatro Saxon. cap. 20. fol. 341. vnd Limnaeus de Iure publico lib. 4. ca. 4. num. 86. Item lib. 3. cap. 10. num. 17. zu lesen seyn. Siehe auch den Discurß von den Reichs-Vogteyen / p. 122. vnd 125. seqq. von Edelleuthen gibt es in diesem Burggraffthumb / die von Zerbste / Arnsdorff / Alemanne / vnd von Wolffen. Vermög deß im Jahr 1635. zu Prag getroffenen Frieden-Schlusses / seyn / von dem Ertzstifft Magdeburg / auch die Aembter vnd Stätte Güterbock / oder Jüterbock / Dahma / Querfurt / vnd Burck / außgesetzet / vnnd erblich zu Chur-Sachsen gezogen / vnnd solche dem Herren Churfürsten / bey den Münster- vnd Oßnabruggischen General Friedens-Tractaten / bestättigt worden.

II. Thüringen / Düringen / Thuringia, oder Deuringia, eine berümbte Reichs-Landgraffschafft / deren Name theils von den Deuringis, Toringis, Turingis, oder Thuringis, herführen / welches Volck vnder die erste Teutsche Haupt-Nation / oder deß Plinii Vindelos, Vindilos, vnd deß Taciti Vandalios, gesetzet wird; vnd von deren alten Sitz in der Marck Brandeburg / etc. vnd wie sie solchen verlassen / vnd sich vber die Elb in das heutige Thüringen begeben haben / Philippus Cluverius de antiqua Germania zu lesen ist. Iohannes Micraelius, in der Vorrede seines dritten Buchs vom Pommerland / sagt / daß die Thüringer auch ein Gothisch Volck gewesen / so sich bey der Sala nidergelassen / vnd da selbst Gotha gebauet haben. Vorhero sagt Er im 1. Buch / am 104. Blat / daß die Thüringer eben die Thureilinger seyen / die anfänglich in der Mechelburg: vnnd Pomerischen Gegend da die Alten Anckler vnd Mariner / weyland wohneten / ihren Sitz gehabt haben. Diese sind eines theils mit den Herulern / vnd Rugianern / ihre Nachbarn / fortgezogen / die vbrigen aber vmb die Zeit Procopii, deß Historici, vber die Elbe an den Ort gegangen / da sie noch an jetzo wohnen / vnd vor Zeiten sich mächtig wider alle Feinde gewehret haben. Renerus Snoius Goudanus vermeinet lib. 1. de Rebus Batav. fol. 5. daß die Thüringer die jenigen seyen / welche Plinius Cimbros mediterraneos nennet; daselbst Er Snoius auch Leipzig ein Edle Handels-Statt der Thüringer heisset. Melchias Nehel von Witstahl / schreibet in Chronographia decennali, oder zehenjährigen Historischen Erzehlung aller fürnembsten Geschichten / welche vom anfang der Churfürstlichen Durchl.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_017.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2022)
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