45. aber sich der jetzige Landvoigt / von deme auch / davon geschrieben hat) Spremberg / der Herren von Killiß: Forst / der Herren von Bieberstein: Sorau / vnd Triebel / (so theils allbereit zu Schlesien rechnen;) allhier aber wir deß Nehelii Bericht / der diese Orth noch zur Nider-Laußnitz rechnet / folgen; auch Herr Hagelganß Soraw / vnnd Wendisch Triebel / vnder die Nider-Laußnitzische Orth setzet:) Der Herren von Promnitz: Schenckendorff / der Herren Schencken von Landsberg: Lüberose (al. Luberaß) deren von Schulenburg: Vetzau / deren von Schlieben: Dreyocke / Goissen / Threnau / etwa deren von Minckwitz: Breßnichen / deren von Bomßdorff: Lindenberg / deren von Krachte. Der Herr Churfürst zu Brandeburg hat in Nider-Laußnitz die drey Stätte Cotbus / (die sonsten theils zum Haupt der Nider-Laußnitz machen) Peytze / vnnd Sommerfeld / sampt ihren zugehörigen Orthen / vnd den Herrschafften Beßkau / vnd Storckau / so dieses Hauß / nach dem Krieg Anno 1461. mit König Georgen in Böheimb geführt / behalten. Hat gleichwol hernach / der Lehen halber / so die Könige / vnnd Churfürsten / mit gesambter Hand ertheilt / streit geben / wie Ernestus Cothman. vol. 1. Consil. 26. num. 135. anzeiget. Vnd was besagtes Stättlein Sommerfeld anbelangt / darzu ein sondere Herrschafft gehöret / so wird selbige mehrers von den Scribenten zu Crossen / (welches Fürstenthum aber auch Brandeburgisch ist) als zur Laußnitz / gezogen: wie wir dann solches auch bey Schlesien eingebracht: aber die Laußnitzische Orth zur Beschreibung der Marck Brandeburg / auß sonderbaren Vrsachen / verspahret haben. Auß dem Adel in Laußnitz / seyn auch die von Baudissen / Bißmarck / Buxdorff / Dehn genant Rothfelser / Dalwitz / Glitzing / Löben / Metzeradt / Minckwitz / Nostitz / Schlieben / Seidelitz / Wolffersdorff / auff Bornsdorff. Die Fruchtbarkeit deß Landes ist nicht hoch zu rühmen / weil darinnen mehrentheils ein sandiger Boden / das vbrige fast sumpficht ist. Doch bawet es seine Notturfft Geträyd / hat auch ziembliche Viehezucht. An Gehöltz ist kein mangel / Wildprät / vnd Fische / seyn da genugsamb, daher wolfeyl zuzehren. Die Einwohner / sagt offtgedachter Nehel p. 286. haben von Natur feine ingenia, werden aber selten recht gezogen / vnd verderben sich gemeinlich mit vnzeitigen heurahten; seynd sonst karg / vnd etwas mißtrawig / nach der Wenden Art / deren Spraache sie sich an den meisten Orthen; nebenst der Teutschen / noch gebrauchen; wie dann auff dem Lande / sonderlich in Nider-Laußnitz / neben den Teutschen / noch viel Slaven / oder Wenden / aber in den Stätten nur Teutsche wohnen / welche man noch zum theil / von den alten Ilingis, vnd Elysiis, oder Lygiis (wie dann an Gemüthern / Geberden / Sitten / vnnd der Spraach / zwischen den Schlesiern / vnd Laußnitzern / ein schlechter Vnterschied ist), zum theil von den Semnonibus; meistentheils aber von den Sachsen / so die Keyser hernach wider die Wenden dahin gesetzt; vnd die Wenden in Ober-Laußnitz von den Sorabis, vnd die in Nider-Laußnitz / von den Lusicis, oder Lutitiis, herführet. Als die Polen solches Land ein Zeitlang gehabt / ist es von ihnen Ditivonia genant worden; wie Newgebauer lib. 2. Histor. Polon. in Lesco. III. An. 810. vnd Cromerus lib. 1. rer. Polon. fol. 24. col. 1. sagen. Iohannes Boterus, von Macht vnnd Gewalt der fürnehmbsten Potentaten der Welt schreibet / daß allein auß Laußnitz 20. tausendt Fußknecht in den Krieg können geschickt werden. Siehe / was Goldastus, in seinem Buch vom Königreich Böheimb / lib. 1. c. 16. von dieser sehr alten Provintz deß Teutschlands schreibet; so folgends die Böhmische Könige / vom Reich / zu Lehen getragen haben; wiewol sie zu Sachsen gehörig / vnd eines auß den sieben Sächsischen Fahnlehen gewesen / vnnd noch; sich auch deß Sächsischen Rechts / in Civilibus, vnd Criminalibus, gebraucht hat. Keyser Carl der Vierdte / König in Böheimb / hat solches Lande / auff dem Reichstag zu Nürenberg / Anno 1355. gehalten / mit Verwilligung der Churfürsten / vnd Ständen deß Reichs / der Cron Böheimb incorporirt.
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_029.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)