Herkunfft/ schreibet. Sie respectiren / wegen etlicher Lehen / den Herren Churfürsten zu Sachsen; sonsten aber seyn sie Reichs-Graven; deren Monatlich einfacher Anschlag zum Römerzug ist. 20. fl. vnnd zu dem Cammergericht Jährlich acht gülden. Anno 1552. haben die Magdeburger die Statt / vnd das Schloß Barby / zur Krieges Zeit / geplündert; daher sie hernach dem Graven zu Barby vierzehentausend Reichsthaler bezahlet haben. Zu Außgang deß 1635. nach dem Alten / oder Eingang deß 36. Jahrs / nach dem Newen Calender / hat der Schwedische Feld-Marschall Banner / Barby / mit Sturm / ein- vnnd den Chur-Sächsischen Obristen Mitzlaff / so vorhin den Schweden gedient hatte / gefangen genommen.
Von obgedachtem Mülingen / schreibet Iohannes Pomarius, in der Magdeburgischen Statt Chronick / daß der 29. Ertzbischoff zu Magdeburg / Burckardus von Schrapelau / An. 1318. Mülingen gewonnen / vnnd zerbrochen / hernach Graff Albrecht von Barbey wider besser / vnd fester / denn es vor war / gebawet habe; darzu ihme die von Magdeburg / wider den Bischoff / geholffen hetten. Anno 1632. haben die Keyserischen / vnder dem Graven von Pappenheimb / das Hauß oder Schloß Mülingen / sampt den beyden Dörffern / auff der H. 3. König Tag / vberfallen / geplündert / alles verderbt / der Kirchen nicht verschont / das Weibsvolck / von 8. vnd 9. auch 70. Jahren / geschändet. Dieses Volck ist in grosser Anzahl auch auff gedachtes Barby zugezogen / in willens / selbiges Orth auch zu ruiniren. Als aber ihr Vortrab allbereit biß an den Barbischen Weinberg angelangt gewesen / haben sie / vmb das Stättlein herumb / viel vnderschiedliche Wachtfewer (welches für eine Augenscheinliche Wacht deß lieben GOttes vnnd seiner Heiligen Engel / weil die Inwohner von solchen Wacht-Fewren nichts gewust / auch keine gehabt / zuhalten /) gesehen. Weil sie nun dahero gemuthmasset/ es were eine starcke Besatzung vorhanden / sind sie wider vmbgekehrt; wie in dem Tomo 2. Theat. Europ. der andern Edition, fol. 534. stehet.
Ist die vornembste Statt Ober-Laußnitz / von welcher solche etwan auch Marchia Budissinensis genant worden ist; wiewol / in den Zusammenkunfften / ihr die Statt Löbau / deß Alters halber / vergehet. Dresserus meldet in Beschreibung dieser Statt / man sage / daß ein Hertzog auß Böheimb vmbs Jahr 800. ihr diesen Nahmen / als sie damaln auffkommen / nach seines Sohns / so ihme gebohren worden / Namen geben habe; da vor Zeiten diese Landschafft Nisin, oder Nissana genandt worden / seye / vnd man vor dem Jahr Christi 1466. in den offentlichen Schrifften / von der Außtheilung derselben in die Obere- vnd Nidere Laußnitz / nichts finden thue. Das Schloß zu Bautzen / so gegen vber / vnd jenseit deß Flusses Spree gelegen / Nahmens Brotschenberg / seye älter; welches ob es wol in der Aschen liege / so finde man doch noch altes Gemäwer vnder der Erden / vnd behalte der Berg / auff welchem solches stehe / noch den alten Nahmen. Obbesagtes Wasser die Spree / daran Bautzen liget / entspringet bey 2. Meylen oberhalb dieser Statt / im Dorff Spreuberg / rinnet ferners nach Cotbus, Bescau, Fürstenwald / vnd Berlin / vnnd fält auff zwo Meyl davon / nahend dem Schloß Spandaw / in die Havel / daselbsten es den Nahmen verleurt. Vnd diese Spree wil Iodocus Willichius. mit Gewalt / zu der alten Suevo machen / so aber weder deß Vrsprungs / noch deß Außflusses halber / mit der alten Autorn Beschreibung / vbereinstimmet; wiewol auch gemelter Dresser. solches Wasser Spream, vnd Suevum, nennet; welcher auch saget /
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_053.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)